Rechtsprechung
| OLG Dresden, 16.04.2025 - 22 U 285/24 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Sachsen
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Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 30.01.2024 - 8 O 1437/23
- LG Leipzig, 30.01.2024 - 8 O 1437/23
- OLG Dresden, 16.04.2025 - 22 U 285/24
- BGH, 26.02.2026 - V ZR 83/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.07.2011 - V ZR 171/10
Sachmängelhaftung: Verschweigen eines für den Willensentschluss des Käufers nicht …
Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2025 - 22 U 285/24
Für den Kauf eines Hausgrundstücks besteht die Pflicht zur Offenbarung verborgener wesentlicher Mängel (vgl. BGH, Urteil vom 15.07.2011, Az.: V ZR 171/10, m.w.N. - juris).Bei Vertragsverhandlungen mit gegenläufigen Interessen besteht die Pflicht des Verkäufers, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und für den Entschluss eines verständigen Käufers daher von wesentlicher Bedeutung sind, sofern eine Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (BGH, Urteil vom 15.07.2011, Az.: V ZR 171/10, m.w.N. - juris, Rn. 7).
- BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2025 - 22 U 285/24
Der für Arglist erforderliche Eventualvorsatz ist dabei nicht bereits dann gegeben, wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von aufklärungspflichtigen Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel des Kaufobjekts begründen; ansonsten würde die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt (BGH, Urteil vom 12.04.2013, Az.: V ZR 266/11 - juris). - BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2025 - 22 U 285/24
Leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis reicht indes nicht aus, um das Tatbestandsmerkmal der Arglist zu erfüllen (BGH, Urteil vom 16.03.2012, Az.: V ZR 18/11 - juris). - BGH, 13.10.2000 - V ZR 349/99
Zurechnung der Kenntnis von Mitarbeitern einer juristischen Person
Auszug aus OLG Dresden, 16.04.2025 - 22 U 285/24
Demnach ist all dasjenige Wissen zuzurechnen, das bei einer ordnungsgemäßen Organisation aktenmäßig festgehalten, weiterzugeben und abzufragen gewesen wäre (BGH, Urteil vom 13.10.2000, Az.: V ZR 349/99, Rz. 14, 16 - juris).
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