Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 301/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 07.11.2000 - 5 O 226/99
- OLG Köln, 11.12.2001 - 22 U 301/00
Wird zitiert von ...
- AG Düsseldorf, 27.03.2020 - 43 C 263/18
Zwangsvollstreckung
Soweit in der gerichtlichen Entscheidungspraxis wegen Schimmelbefalls auf höhere Minderungsquoten von 80 % oder sogar mehr erkannt worden ist, so lag dem entweder zugrunde, dass sich in der jeweils betroffenen Wohnung bzw. dem jeweils betroffenen Gewerberaum eine sehr hohe Konzentration von explizit gesundheitsgefährdenden Schimmelsporen in der Luft befanden oder aber, dass sehr weite Teile der Wohnung bzw. des Gewerberaums komplett mit Schimmel und Stockflecken behaftet und der Aufenthalt dort wegen der erheblichen, durch den Schimmelbefall hervorgerufenen Geruchsbelästigung für einen längeren Zeitraum nicht möglich war oder eine sonstige, durch den Schimmel hervorgerufene schwerwiegende Gebrauchsbeeinträchtigung im Einzelfall anzunehmen waren (vergleiche z.B. OLG Köln, Urteil vom 11.12.2001 - 22 U 301/00 -, juris; LG Köln, Urteil vom 29.03.2012 - 1 S 176/11, BeckRS 2012, 17154; LG Berlin, Urteil vom 08.01.1991 - 65 S 205/89 -, juris).
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