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| OLG Frankfurt, 20.12.1988 - 22 U 35/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1425
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 11 U 94/12
Erwerb eines Portraitgemäldes durch eine Gemeinde
Beispiele, in denen ein laufendes Geschäft verneint wurde, sind: Abschluss eines Architektenvertrages mit Honorar von 400.000 DM (OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425; Ausübung eines Vorkaufsrecht bei kleinerer Gemeinde (Hess VGH NVwZ 1983, 556); Abschluss eines Ausstellungsvertrages (OLG Köln, Urteil vom 29.1.2004, 7 U 109/03 - zitiert nach juris); für Ausstellungsvertrag über (Sonder-) Ausstellung in städtischer Galerie offengelassen bei BGH NJW 1995, 3389). - VGH Hessen, 15.02.1996 - 5 UE 2836/95
Anforderungen an die Vertretungsmacht von Gemeindeorganen - hier …
Den Anforderungen des § 71 Abs. 2 HGO muß eine spätere Genehmigung ihrerseits nur dann entsprechen, wenn - ausgehend von der vorgeschriebenen Gesamtvertretung - nur einer der beiden Gesamtvertreter gehandelt hat und dieser Verstoß nunmehr durch die Genehmigung des anderen Gesamtvertreters geheilt werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 13.10.1983, a.a.O., S. 606, ferner OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.12.1988 - 22 U 35/88 - HSGZ 1989, 254, 255/256). - OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 10 U 179/04
Zur Entstehung eines Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen des …
Vertretungsregelungen können grundsätzlich nicht durch den Einwand des Verstoßes gegen Treu und Glauben außer Kraft gesetzt werden (BGH NJW 1985, 1778 [1780]; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 1425 [1426]). - LG Düsseldorf, 07.03.2014 - 36 O 57/13
Klage im Namensstreit um "Esprit-Arena" abgewiesen
Von daher dürften auch die Regeln der Duldungs- und Anscheinsvollmacht auf das Handeln eines OB in dieser Funktion gar nicht anwendbar sein (vgl. hierzu OLG Frankfurt, NJW-RR 1989, 1425).Ob dies - bei einem unterstellten Handeln für eine privatrechtliche GmbH, an der die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist - bedarf keiner Entscheidung. - OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 U 31/92
Offener Umfang der Bauleistungen bei Abschluss eines Bauvertrages; Anspruch auf …
Zwar kann eine öffentliche Körperschaft im Einzelfall verpflichtet sein, unter dem angesprochenen Gesichtspunkt Schadensersatz zu leisten, wenn von ihr mit der Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses betraute Bedienstete vertragliche Erklärungen ohne Beachtung der Grenzen ihrer Zuständigkeit und bestehender Formerfordernisse abgeben und beim anderen Teil Vertrauen auf die Wirksamkeit ihrer Erklärungen erwecken (BGHZ 6, 333 f. [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51] ; 92, 175 [BGH 20.09.1984 - III ZR 47/83] ; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1989, 1426 [OLG Frankfurt am Main 20.12.1988 - 22 U 35/88] ).
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