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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3808
OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02 (https://dejure.org/2002,3808)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.10.2002 - 22 U 48/02 (https://dejure.org/2002,3808)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Oktober 2002 - 22 U 48/02 (https://dejure.org/2002,3808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB
    Skonto-Angebot im Ausschreibungsverfahren der VOB/A

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo (c.i.c.); Verstoß gegen Ausschreibungsregeln; Erfüllungsinteresse/Vertrauensinteresse als Schaden; Bestimmtheit eines Skonto-Angebotes; Bedeutung der Formulierung "bei Einhaltung der Zahlung nach VOB/B"; Fälligkeit von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatzanspruch des übergangenen Bieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Skonto-Angebot "bei Zahlung nach VOB/B" muss gewertet werden! (IBR 2003, 1024)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 741
  • NZBau 2003, 377
  • BauR 2003, 431 (Ls.)
  • BauR 2003, 771 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1999 - 14 U 146/97

    Skonto bei Zahlung nach § 16 VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Die Formulierung "bei Einhaltung der Zahlung nach VOB/B" beinhaltet bei verständiger Würdigung eine umfassende Bezugnahme auf alle in der VOB/B geregelten Zahlungsvorgänge, also Abschlagszahlungen und Schlusszahlung (so auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1033;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., B § 16 Rn. 113; a.A. OLG München, NJW-RR 1992, 790), soweit solche Zahlungen - wie in den von der Beklagten vorgegebenen Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV) - vorgesehen sind.

    Der Bezugnahme auf die VOB/B war für die mit diesem Bedingungswerk vertraute Beklagte auch mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass über die Berechtigung zur Skontierung - und nur hierüber - bei Abschlagszahlungen die Einhaltung des § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B und bei der Schlusszahlung die Beachtung des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B entscheiden sollte, und zwar unabhängig davon, dass diese Bestimmungen sonst nur die Fälligkeit solcher Zahlungen regeln (so für einen vergleichbaren Fall auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1033;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 175).

    Nicht zuletzt spricht viel dafür, dass jedenfalls für die Beklagte die Absicht der Klägerin erkennbar war, mit der Formulierung "bei Einhaltung der Zahlung nach VOB/B" als maßgebliche Skontierungsfristen die in § 16 VOB/B bestimmten maximalen Zeiträume von 18 Werktagen bzw. zwei Monaten festzulegen (vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1033; Kainz, BauR 1998, 219, 224;… Ingenstau/Korbion, VOB, 14. A., B § 16 Rn. 272).

  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 30/98

    Erteilung des Zuschlags nach öffentlicher Ausschreibung

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Unabhängig davon kann der übergangene Bieter grundsätzlich nur seinen Vertrauensschaden ersetzt verlangen, also seine Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Angebotserstellung entstanden sind (BGH, NJW 2000, 661, 663;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 67 b, jew. m.w.N.).

    Wenngleich pauschale Bewertungen insoweit nicht angebracht sind (BGH, NJW 2000, 661, 664), kann bezweifelt werden, ob die von der Beklagten dargelegte Verfahrensweise diesen Anforderungen entspricht.

  • OLG Jena, 13.10.1999 - 6 Verg 1/99

    Preisvergleich im Bau-Finanzierungsmodell

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Das Landgericht ist der mitunter vorzufindenden Bewertung der Offerte eines Skontos als Nebenangebot (vgl. Thüringer OLG, BauR 2000, 388, 393 f.; VOB-Stelle Niedersachsen, IBR 1996, 232, zit. n. Kainz, BauR 1998, 219) mit beachtlicher Argumentation entgegengetreten (…ebenso Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 75;… Ingenstau/Korbion, VOB, 14. A., A § 10 Rn. 78; Kainz, BauR 1998, 219 Fn. 1).

    Dahinstehen kann ferner die Frage, ob die im Skonto-Angebot der Klägerin durch die Inbezugnahme des § 16 VOB/B geforderten Fristen für eine ordnungsgemäße Prüfung der Rechnung und Abwicklung des Zahlungsweges genügt hätten (vgl. zu diesem Erfordernis Thüringer OLG, BauR 2000, 388, 395;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 175;… Ingenstau/Korbion, VOB, 14. A., A § 25 Rn. 71; kritisch dazu mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen Kainz, BauR 1998, 219, 220 ff.).

  • OLG München, 04.12.1991 - 27 U 346/91

    Skontovereinbarung in einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Die Formulierung "bei Einhaltung der Zahlung nach VOB/B" beinhaltet bei verständiger Würdigung eine umfassende Bezugnahme auf alle in der VOB/B geregelten Zahlungsvorgänge, also Abschlagszahlungen und Schlusszahlung (so auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1033;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., B § 16 Rn. 113; a.A. OLG München, NJW-RR 1992, 790), soweit solche Zahlungen - wie in den von der Beklagten vorgegebenen Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZV) - vorgesehen sind.

    Diese Zeiträume erscheinen als Skontierungsfristen nicht notwendig überdimensioniert (so aber generell für die Zwei-Monats-Frist OLG München, NJW-RR 1992, 790), angesichts der in Nr. 16 und 18 der ZV vorgesehenen weiträumingen Fälligkeitsfristen jedenfalls nicht in der vorliegenden Fallkonstellation.

  • LG Aachen, 22.02.1985 - 5 S 535/84

    Zahlung von Werklohn binnen einer angemessenen Frist nach der Vorlage prüffähiger …

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Soweit das Landgericht unter Heranziehung einer Entscheidung des Landgerichts Aachen (NJW-RR 1986, 645, 646) meint, schon diese Annahme sei nicht gerechtfertigt, da die Bestimmung der Skontofrist nicht mit der Bestimmung der Fälligkeit gleichgesetzt werden könne und dies in der Regel auch nicht beabsichtigt sei, so trägt es nicht hinreichend der vorliegenden abweichenden Fallgestaltung Rechnung.

    Es handelt sich lediglich um die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (so auch LG Aachen, NJW-RR 1986, 645, 646;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 75, Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, § 16 Rn. 9;… ferner B § 2 Rn. 38; für den Vorzielzahlungsskonto auch Kainz, BauR 1998, 219, 226).

  • OLG Stuttgart, 22.07.1997 - 10 U 286/96

    AGB: Wirksame Vereinbarung eines Skontoabzuges

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Ein solches Angebot ist nach herrschender Meinung der Auslegung zugänglich (vgl. OLG Stuttgart, BauR 1998, 798, 799;… Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., B § 16 Rn. 113;… Beck'scher VOB-Kommentar, Teil B, § 16 Rn. 16 f.; einschr. Kainz, BauR 1998, 219, 222), wobei für sein Verständnis entsprechend allgemeiner Regel der Empfängerhorizont der Beklagten maßgeblich ist.
  • VÜA Bayern, 08.03.1996 - VÜA 14/95

    Spielraum der Vergabestelle bei der Angebotswertung und Berücksichtigung einer …

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Insofern war der wirtschaftliche Wert des Skontos eher gering einzuschätzen und nicht mit dem vollen Nominalwert anzusetzen (so auch Bayr. Vergabeüberwachungsausschuß, IBR 1997, 223, zit. n. Kainz, BauR 1998, 219, 220;… vgl. auch Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 175, wonach die Wertung eines Skonto-Angebots ohnehin problematisch ist, wenn sich je nach Höhe des Ansatzes die Bieterreihenfolge ändert; dagegen Kainz, BauR 1998, 219, 224).
  • VOB-Stelle Niedersachsen, 28.02.1996 - Fall 1067

    VOB/A: Wertung eines Skontos bei verkürzter Zahlungsfrist?

    Auszug aus OLG Köln, 08.10.2002 - 22 U 48/02
    Das Landgericht ist der mitunter vorzufindenden Bewertung der Offerte eines Skontos als Nebenangebot (vgl. Thüringer OLG, BauR 2000, 388, 393 f.; VOB-Stelle Niedersachsen, IBR 1996, 232, zit. n. Kainz, BauR 1998, 219) mit beachtlicher Argumentation entgegengetreten (…ebenso Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. A., A § 25 Rn. 75;… Ingenstau/Korbion, VOB, 14. A., A § 10 Rn. 78; Kainz, BauR 1998, 219 Fn. 1).
  • BGH, 11.03.2008 - X ZR 134/05

    Berücksichtigung zulässig angebotener Skontoabzüge bei der Wertung von Angeboten; …

    Ein solches Angebot entspricht nicht den Anforderungen der Ausschreibung; der Bieter kann es allenfalls als Nebenangebot unter den für ein solches geltenden rechtlichen Voraussetzungen abgeben (vgl. OLG Köln, NZBau 2003, 377).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 Verg 6/12

    Verstoß gegen das Gebot der Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von …

    Für das maßgebliche Verständnis eines durchschnittlich erfahrenen Bieters kann nicht - und schon gar nicht ausschließlich - darauf abgestellt werden, dass eine Skontoabrede rechtlich als aufschiebend bedingter Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung bezeichnet wird [vgl. BGH Urt. v. 11.2.1998 - VIII ZR 287/97 - Rn. 7], die als bloße Zahlungsmodalität bzgl. der Preisvereinbarung den Preis nicht als solchen ändert [OLG Köln Urt. v. 8.10.2002 - 22 U 48/02; BayObLG Beschl. v. 9.9.2004 - Verg 18/04 - Rn. 18; Heiermann/Riedl/Rusam, Handbuch zur VOB, 12. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 135; Beck'scher VOB und Vergaberecht Komm., VOB Teil B, 2. Aufl., § 16 Nr. 5 Rn. 9].
  • BayObLG, 09.09.2004 - Verg 18/04

    Zuschlagssperre bei erstmaliger Zustellung des Nachprüfungsantrags durch …

    Der Skonto ist die Inaussichtstellung einer Prämie für zügige bzw. fristgerechte Zahlung, also eine Zahlungsmodalität, die weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausführung der Leistung noch den Preis als solchen ändert (OLG Köln NJW-RR 2003, 741 m.w.N.).

    Es böte sich deshalb an, ähnlich wie für Nebenangebote - ein solches ist das Skontoangebot selbst nicht (OLG Köln NJW-RR 2003, 741;… Rusam in Heiermann/Riedl/Rusam A § 25 Rn. 75) - bereits in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen eine Erläuterung des Auftraggebers zu verlangen, welche Mindestanforderungen ein Skontoangebot erfüllen muss, um als Preisnachlass gewertet zu werden (vgl. BayObLGZ 2004, 154; EuGH VergabeR 2004, 50 für Nebenangebote).

  • OLG Frankfurt, 29.05.2012 - 11 Verg 5/12

    Vergaberecht: Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

    Bei einer solchen Prüfung erscheint es nach vorläufiger Einschätzung des Senats nicht entscheidend, dass eine Skontoabrede rechtlich als ein aufschiebend bedingter Teilerlass der Forderung für den Fall fristgerechter Zahlung einzuordnen ist [vgl. BGH Urt. v. 11.2.1998 - VIII ZR 287/97 - Rn. 7], welche als reine Zahlungsmodalität bzgl. der Preisvereinbarung den Preis nicht als solchen ändert [OLG Köln Urt. v. 8.10.2002 - 22 U 48/02; BayObLG Beschl. v. 9.9.2004 - Verg 18/04 - Rn. 18; Heiermann/Riedl/Rusam, Handbuch zur VOB, 12. Aufl., § 16 VOB/A Rn. 135; Beck'scher VOB und Vergaberecht Komm., VOB Teil B, 2. Aufl., § 16 Nr. 5 Rn. 9].
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