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| OLG Köln, 29.07.1986 - 22 U 49/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1988, 751
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03
Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr …
Bei Unfällen, die auf dem Verstoß eines Verkehrsteilnehmers gegen die Beleuchtungspflicht beruhen, wird daher vielfach dessen alleinige oder doch überwiegende Haftung bejaht (vgl. KG, DAR 1983, 82; OLG Hamm, Schaden-Praxis 1996, 339 f.; VersR 1999, 898, 900; PVR 2002, 19 f.; OLG Köln, VersR 1988, 751; OLG Stuttgart, Schaden-Praxis 1996, 272 f.). - OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06
Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer …
Bei Unfällen, die auf dem Verstoß eines Verkehrsteilnehmers gegen die Beleuchtungspflicht beruht, wird daher vielfach dessen alleinige oder doch überwiegende Haftung bejaht (KG DAR 1983, 82; OLG Hamm Schaden-Praxis 1996, 339; VersR 1999, 898/900; OLG Köln VersR 1988, 751; OLG Stuttgart Schaden-Praxis 1996, 272). - OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
Im Wege des Anscheinsbeweises wird zwar allgemein auf ein Verschulden des Linksabbiegers geschlossen, wenn er - wie hier - mit einem entgegenkommenden Kraftfahrzeug, das gegenüber dem Linksabbieger bevorrechtigt ist (§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO), in dessen Fahrbahn zusammenstößt (OLG Düsseldorf, VersR 1976, 1135 (re. Sp.); OLG Köln, VRS 73, 176 (179); OLG Stuttgart, VersR 1980, 363 (re. Sp. m. w. N.)). - LG Münster, 06.05.2008 - 4 O 195/07
Anforderungen an ein "unabwendbares Ereignis" i.S.v. § 17 Abs. 3 S. 1 …
Rn. 65 Der Verursachungsbeitrag der Klägerin überwiegt, weil der Verstoß gegen die Beleuchtungspflicht zur überwiegenden Haftung führt (BGH, 11.01.2005-VI ZR 352/03; OLG Köln, 29.07.1986-22 U 49/86; LG Lüneburg, 30.12.2004-3 S 69/04). - LG Aachen, 18.09.2003 - 1 O 274/00
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; …
Dieses Verhalten stellte sich angesichts der Dunkelheit als besonders erhebliche Eigen- und Fremdgefährdung dar, bei der schon der Anschein für ihre Unfallursächlichkeit spricht (vgl. auch hierzu OLG Köln, VRS 73, S. 176, 178).
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