Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
Produkthaftungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96
- BGH, 06.10.1998 - VI ZR 85/98
Papierfundstellen
- VersR 2000, 781
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 24.10.1995 - 22 U 100/94
Produzentenhaftung; Haftung der Vertriebsgesellschaft; Warnungspflicht; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96
Dies ergäbe sich insbesondere aus dem unstreitigen Umstand, daß bereits in einem Parallelverfahren (Landgericht Darmstadt, Az.: 9 O 419/93 = Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 22 U 100/94) als Ursache für einen vergleichbaren Fahrzeugbrand ein Haarriß an der Kraftstoffvorleitung zwischen Kraftstoffilter und Einspritzpumpe festgestellt worden sei, der auf eine Eigenschwingung der Leitung zurückzuführen gewesen sei.Damit war aber die Beklagte in diesem Zusammenhang weder zur Information der Verbraucher über etwaige Gefahren des Produkts noch zur Durchführung einer Rückrufaktion verpflichtet, die ohnehin nur in besonderen Fällen erforderlich ist (vgl. das Urteil des Senats vom 24.10.1995 im Verfahren 22 U 100/94, Seite 6).
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79
Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96
Sie sind vielmehr auf das Integritätsinteresse gerichtet, das der Rechtsverkehr daran hat, durch die von dem Hersteller in Verkehr gegebene Sache nicht in seinem Eigentum oder Besitz verletzt zu werden (BGH NJW 1983, 810, 811). - BGH, 07.12.1993 - VI ZR 74/93
Begriff der Eigentumsverletzung
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96
eine Verpflichtung zur Überprüfung von Beanstandungen des Produkts, die ihr zugeleitet werden (…Palandt/Thomas, a.a.O., § 823 Rdnr. 216; vgl. auch BGH NJW 1994, 517, 519). - OLG Köln, 17.09.1993 - 20 U 26/93
Pflicht zum Hinweis auf Nebenwirkungen eines Insektenschutzmittels
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96
Es soll nur für solche Schäden gehaftet werden, die sich als Verwirklichung der Gefahr darstellen, derentwegen die Verhaltenspflicht besteht (…vgl. Münchener Kommentar/Mertens, BGB, 3. Aufl., § 823 Rdnr. 47 ff;… Münchener Kommentar/Grunsky, a.a.O., Vor § 249 Rdnr. 44;… Palandt/Heinrichs, a.a.O., Vorbem v § 249 Rdnr. 84; OLG Köln VersR 1994, 177, 178).
- OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
Voraussetzungen des Skonto-Abzugs; Darlegungs- und Beweislast
Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".