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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8190
OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98 (https://dejure.org/1998,8190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.1998 - 22 U 59/98 (https://dejure.org/1998,8190)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 1998 - 22 U 59/98 (https://dejure.org/1998,8190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei nassen Fliesen im Eingangsbereich einer Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 3 O 43/97
  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85

    fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98
    Hinsichtlich der fehlenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten zu 2), die unabhängig von einer teilweisen oder kompletten Vermietung ihres Hauses grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig bleibt für die gefahrlose Benutzbarkeit des Gebäudes, insbesondere für Gefahren, die ihre Ursache im baulichen Zustand des Hauses haben (BGH DB 1986, 1815 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 93 f.) gelten die für die Beklagte zu 1) dargelegten Erwägungen entsprechend.
  • OLG Koblenz, 13.07.1995 - 5 U 295/95

    Verkehrssicherungspflicht des Inhabers eines kleinen Lebensmittelgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98
    Andererseits darf der Verkehrssicherungspflichtige auch darauf vertrauen, daß sich das Publikum in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellt (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 670 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.07.1983 - 7 U 7/81

    Luxationsfraktur; Sprunggelenk; Stationärer Aufenthalt; Schmerzensgeld; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98
    Anders als bezüglich der Verkehrssicherungspflicht in Kaufhäusern (BGH NJW 1994, 2617, 2618) oder in der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen (z.B. OLG Karlsruhe, VersR 1985, 1196 ) besteht hier kein Anlaß, die Verkehrssicherungspflicht ähnlich streng zu fassen.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.1991 - 22 U 183/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 59/98
    Hinsichtlich der fehlenden Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht seitens der Beklagten zu 2), die unabhängig von einer teilweisen oder kompletten Vermietung ihres Hauses grundsätzlich verkehrssicherungspflichtig bleibt für die gefahrlose Benutzbarkeit des Gebäudes, insbesondere für Gefahren, die ihre Ursache im baulichen Zustand des Hauses haben (BGH DB 1986, 1815 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 93 f.) gelten die für die Beklagte zu 1) dargelegten Erwägungen entsprechend.
  • AG München, 24.06.2016 - 274 C 17475/15

    Sturz in der Apotheke

    Zudem gehen von den Auslagen einer Apotheke keine besonderen Ablenkungswirkungen aus (Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 1998 - 22 U 59/98 -, juris Rn. 6 f.).

    Deshalb kann lediglich ein Aufwischen in angemessenen Zeiträumen gefordert werden (Vgl. zu regenbedingter Feuchtigkeit des Fußbodens: OLG Nürnberg, Urteil vom 04.04.1967, 3 U 113/66, VersR 1967, 1083, siehe ferner: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 1998 - 22 U 59/98).

  • LG Duisburg, 18.11.2004 - 4 O 228/04

    Voraussetzungen eines reisevertragsrechtlichen Schadensersatzanspruchs; …

    Auch hier wird erwartet, dass sich das Publikum in vernünftiger Weise auf erkennbare Gefahren einstellt (OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 671 f, OlG Koblenz NJW-RR 1996, 670).
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