Rechtsprechung
| VG Hamburg, 28.09.1998 - 22 VG 3884/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21
Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur …
Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangte Aufenthaltserlaubnis nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München…, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).Ist ein Aufenthaltstitel durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden, besteht nicht zuletzt ein besonderes öffentliches Interesse daran, dass der betreffende Ausländer die zu Unrecht erlangten Aufenthaltstitel, die vorliegend im Falle einer Niederlassungserlaubnis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ohne die durch eine Befristung mögliche laufende aufenthaltsrechtliche Kontrolle gewährte, nicht noch für einen nicht unerheblichen Zeitraum faktisch ausnutzen darf (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 17. April 1996 - Bs VI (VII) 56/95 -, Rn. 13, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 28. August 2001 - 3 Bs 102/01 -, Rn. 30, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 28. September 1998 - 22 VG 3884/98 -, Rn. 5, juris; VG München…, Beschluss vom 23. April 2015 - M 12 S 15.632 -, Rn. 11, juris).
- VG München, 25.05.2012 - M 24 K 11.5760
Scheinehe; rückwirkende Rücknahme von Aufenthaltstiteln bei Scheinehe; kein …
Jedenfalls im Zusammenspiel von Art. 48 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG ist deshalb davon auszugehen, dass in Fällen arglistiger Täuschung der Ablauf der Jahresfrist einer Rücknahme nicht entgegensteht (vgl. BayVGH vom 11.7.2007, Az. 19 C 07.465, juris RdNr. 31; VG Hamburg vom 28.9.1998, Az. 22 VG 3884/98, juris RdNr. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".