Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 03.02.1998 - 22 W 1/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 91 Abs. 2
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1611
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 20.09.2016 - 3 W 869/16 Die Bewertung des Senats entspricht dem, was in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung zur erstattungsrechtlichen Behandlung eines Anwaltswechsels zwischen Beweis- und Hauptsachverfahren entschieden wird (etwa: Schleswig zu 9 W 110/96, Düsseldorf zu 22 W 1/98, Koblenz zu 14 W 52/02, Hamburg zu 8 W 202/06, Köln zu 17 W 109/12, Hamm zu 25 W 281/13 sowie, zu Vorbem. 3 Abs. 6 RVG-VV, Celle zu 2 W 194/15).
- OLG Koblenz, 06.06.2000 - 14 W 383/00
Kostenerstattung; Anwaltswechsel nach selbstständigem Beweisverfahren
Ob von diesen Rechtsprechungsgrundsätzen eine Ausnahme zu machen ist, wenn der Antragsteller davon ausgehen durfte, das Hauptsacheverfahren werde in die amtsgerichtliche Zuständigkeit fallen und sich erst durch das in dem selbständigen Beweisverfahren erstattete Gutachten herausstellt, dass die Mängelbeseitigungskosten die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts übersteigen (so das Oberlandesgericht Düsseldorf in seiner in NJW-RR 1998, 1611 abgedruckten Entscheidung), kann dahinstehen.
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