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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7040
OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06 (https://dejure.org/2006,7040)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2006 - 22 W 10/06 (https://dejure.org/2006,7040)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2006 - 22 W 10/06 (https://dejure.org/2006,7040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: Rechtsschutzinteresse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der als Überhaft angeordneten Abschiebungshaft bei Abschiebung aus der Freiheitsstrafe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 14 FGG; § 114 ZPO
    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung der Abschiebungshaft; Erledigung der Aufhebung der Sicherungshaft durch die Abschiebung des Betroffenen in sein Heimatland; ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Nach durchgeführter Abschiebung aus Strafhaft kein Rechtsschutzinteresse auf gerichtliche Prüfung einer gesonderten Abschiebehaftanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Anordnung der Abschiebungshaft; Erledigung der Aufhebung der Sicherungshaft durch die Abschiebung des Betroffenen in sein Heimatland; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06
    Dies kann der Fall sein bei einer Wiederholungsgefahr (BVerfG EuGRZ 2005, 639; BVerfGE 104, 220) oder bei einem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen, z.B. bei diskriminierenden Verwaltungsakten (BVerfGE 110, 77), oder zur Vorbereitung der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche (BVerfGE 104, 220).

    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen (BVerfGE 104, 220; st. Rspr. auch des Senats;… weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung auch in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrenablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfGE 96, 27).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06
    Dies kann der Fall sein bei einer Wiederholungsgefahr (BVerfG EuGRZ 2005, 639; BVerfGE 104, 220) oder bei einem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen, z.B. bei diskriminierenden Verwaltungsakten (BVerfGE 110, 77), oder zur Vorbereitung der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche (BVerfGE 104, 220).
  • OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06

    Rechtsschutzinteresse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer …

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 17. März 2006 - 22 W 10/06 - dargelegt hat, besteht an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft kein Rechtsschutzinteresse, wenn diese nur als Überhaft angeordnet ist.
  • OLG Naumburg, 27.12.2006 - 6 Wx 17/06

    Zur maximal zulässigen Dauer der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Ausländers

    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220; OLG Celle, Beschluss vom 17. März 2006 - 22 W 10/06, zitiert nach juris Rn. 8;… weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).
  • OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08

    D (A), Abschiebungshaft, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Erledigung …

    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen ( BVerfGE 104, 220; st. Rspr. auch des Senats [etwa Beschluss vom 17. März 2006, 22 W 10/06 ];… weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).
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