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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.06.1996 - 22 W 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6674
OLG Celle, 24.06.1996 - 22 W 18/96 (https://dejure.org/1996,6674)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.1996 - 22 W 18/96 (https://dejure.org/1996,6674)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 22 W 18/96 (https://dejure.org/1996,6674)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anforderungen an die Unterschrift eines Testamentes; Zulässigkeit der Unterzeichnung eines Testamentes am oberen Blattrand; Einheitlicher und zusammenhängender Errichtungsakt als Voraussetzung der Niederschrift eines Testamentes

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Formwirksamkeit eines Testaments trotz schlecht platzierter Unterschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Unterschrift eines Testamentes; Zulässigkeit der Unterzeichnung eines Testamentes am oberen Blattrand; Einheitlicher und zusammenhängender Errichtungsakt als Voraussetzung der Niederschrift eines Testamentes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2938
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 27.06.2000 - 15 W 13/00

    Oberschrift, Selbstbenennung auf Briefumschlag des Testaments

    In der zu § 2247 BGB ergangenen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und der Oberlandesgerichte sind allerdings Ausnahmen anerkannt, daß die "Unterschrift" des Testierenden ihrer Abschlußfunktion je nach Lage des Einzelfalls auch dann genügen kann, wenn sie auf dem (verschlossenen) Testamentsumschlag anbracht ist (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212) oder sie über dem Test geleistet worden ist, weil unter oder neben dem Text eines privatschriftlichen Testaments für eine Unterschrift nicht genügend Raum zur Verfügung stand (OLG Celle NJW 1996, 2938; OLG Köln Rechtspfleger 2000, 163).

    Mit dem Testament muß ein so enger Zusammenhang bestehen, daß sich die Unterschrift auf dem Begleitschreiben oder auf einem Umschlag nach dem Willen des Erblassers und der Verkehrsauffassung als äußere Fortsetzung und Abschluß der in der Testamentsurkunde verkörperten Erklärung darstellt (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211, 1212; NJW-RR 1991, 1222; OLG Celle NJW 1996, 2938).

  • OLG Rostock, 25.09.2013 - 3 W 30/13

    Formwirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments: Unterschrift des Erblassers …

    Hierbei wird der Umschlag als Teil der Testamentsurkunde, die aus mehreren Blättern bestehen kann, angesehen, wobei der Umschlag als letztes Blatt die Unterschrift tragen muss (…OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 24.06.1996, 22 W 18/96, NJW 1996, 2938; BayObLG, Beschluss vom 10.09.1985, BReg 1 Z 49/85; Beschluss vom 01.07.1988, BReg 1 a Z 1/88, zitiert nach juris).
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