Rechtsprechung
| KG, 10.02.2006 - 22 W 47/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Judicialis
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)
Streitwert bei Untervermietung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 3; GKG §§ 41, 48
Streitwert für Untermieterlaubnis; Jahresbetrag; Untermietzins - Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Streitwert bei Untervermietung
- mieterschutzbund-berlin.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 41 Abs. 5 § 48 Abs. 1; ZPO § 3
Streitwert einer Klage auf Zustimmung zur Untervermietung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Streitwert: Klage auf Erlaubnis zur Untervermietung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Berechnung des Streitwerts einer Klage auf Erteilung einer Erlaubnis zur Untervermietung; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Schadensersatzanspruchs wegen entgangenen Untermietzinses
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte - 20 C 531/04
- LG Berlin, 19.09.2005 - 67 T 127/05
- KG, 10.02.2006 - 22 W 47/05
Papierfundstellen
- NZM 2006, 519 (Ls.)
- ZMR 2006, 528
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 25.10.2016 - 8 W 48/16
Wohnraummiete: Streitwert einer Klage auf Erteilung einer …
So wird zum einen auf den Jahresbetrag der in Aussicht genommenen Untermiete abgestellt (vgl. OLG Saarbrücken OLGR 2008, 43; OLG Celle OLGR 1999, 263; vgl. auch Kammergericht 22. Zivilsenat Beschluss vom 10.02.2006 - 22 W 47/05, GE 2006, 387 und Senatsbeschluss vom 21.08.2009 - 8 W 74/09, unveröffentlicht; LG Kiel WuM 1995, 320;… vgl. auch Bub/Treier/Fischer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 4. Auflage, IX, Rdnr. 411;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Auflage, § 3, Rdnr. 16 Stichwort "Mietstreitigkeiten";… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 73.Auflage, Anh § 3 Rdnr. 83;… Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Auflage, § 540 BGB, Rdnr.85;… Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 7. Auflage, II, Rdnr. 293 a jeweils mit Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung). - OLG Karlsruhe, 20.09.2013 - 10 W 18/13
Streitwertfestsetzung: Gebührenstreitwert für Feststellungsklage eines …
- OLG Dresden, 15.01.2024 - 4 U 1887/21
Ausgeschiedener Miteigentümer ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!
Hinsichtlich der begehrten Zustimmung zur Vermietung bemisst sich der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO mit Rücksicht auf den bei einer Schätzung heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 41 Abs. 5 GKG auf den einfachen Jahresbeitrag des Mietzinses ohne die - nicht pauschal abzurechnenden - Nebenkosten und die Kautionszahlung, bei der es nicht um einen wirtschaftlich der Miteigentümergemeinschaft zustehenden Betrag, sondern nur um ein Sicherungsmittel handelt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 22 W 47/05 -, juris).
- OLG Saarbrücken, 23.07.2007 - 8 W 169/07
Zur Streitwertfestsetzung einer auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung …
Der Wert dieser Klage ist daher nicht nach § 41 GKG, sondern gemäß § 48 Abs. 1 GKG nach den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts geltenden Vorschriften über den Wert des Streitgegenstandes - hier: nach § 3 ZPO - festzusetzen (h.M.;… vgl. Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 3793 w.w.N.; KG JurBüro 2006, 258 = KGReport Berlin 2006, 370)). - OLG Dresden, 21.11.2023 - 4 U 1887/21
Rechtsnachfolge; Prozessstandschaft; Sachbefugnis; Aussetzung; Restitution
Hinsichtlich der begehrten Zustimmung zur Vermietung bemisst sich der Streitwert nach § 48 Abs. 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO mit Rücksicht auf den bei einer Schätzung heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 41 Abs. 5 GKG auf den einfachen Jahresbeitrag des Mietzinses ohne die - nicht pauschal abzurechnenden - Nebenkosten und die Kautionszahlung, bei der es nicht um einen wirtschaftlich der Miteigentümergemeinschaft zustehenden Betrag, sondern nur um ein Sicherungsmittel handelt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 22 W 47/05 -, juris). - LG Berlin, 18.01.2016 - 65 T 259/15
Bemessung des Gebührenstreitwerts: Klage gegen den Vermieter auf Erteilung der …
Streitgegenständlich ist vorliegend, ob der beklagte Vermieter zur Erteilung dieser einen, konkret erstrebten Erlaubnis verpflichtet ist (vgl. KG Beschluss vom 10.2.2006 - 22 W 47/05 - zitiert nach juris; dort Rn.5), mithin nur eine einzelne Vertragspflicht. - AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 14.08.2015 - 12 C 9/15 Die Zustimmung zur Untervermietung war mit dem einfachen Jahresbetrag der in Aussicht genommenen Untermiete zu bemessen (KG NZM 2006, 519).
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