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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.10.2011 - I-22 W 80/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6299
OLG Hamm, 05.10.2011 - I-22 W 80/11 (https://dejure.org/2011,6299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.10.2011 - I-22 W 80/11 (https://dejure.org/2011,6299)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - I-22 W 80/11 (https://dejure.org/2011,6299)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411 Abs. 3; ZPO § 492 Abs. 1
    Voraussetzungen der Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gutachtenerläuterung: Müssen Fragen vorformuliert werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachtenerläuterung im selbständigen Beweisverfahren: Sind Fragen vorzuformulieren? (IBR 2012, 119)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Rn. 2 Die sofortige Beschwerde gegen den die mündliche Gutachtenerläuterung im selbständigen Beweisverfahren ablehnenden Beschluss ist zulässig (vgl. BGHZ 164, 94, Juris-Rn. 7).

    Die Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens hat im selbständigen Beweisverfahren unter denselben Voraussetzungen zu erfolgen wie im ordentlichen Prozessverfahren, wobei insbesondere nicht zusätzlich eine gütliche Einigung i. S. v. § 492 Abs. 3 ZPO zu erwarten sein muss (vgl. BGHZ 164, 94, Juris-Rn. 10-15).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Daher gilt der Grundsatz, dass das Recht einer Partei auf mündliche Anhörung des Sachverständigen nicht die Formulierung konkreter Fragen im voraus voraussetzt (vgl. BGH MDR 2009, 163, Juris-Rn. 3;… NJW-RR 2007, 1294, Juris-Rn. 3), auch hier.
  • BGH, 22.05.2007 - VI ZR 233/06

    Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung eines in dem dem Klageverfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Daher gilt der Grundsatz, dass das Recht einer Partei auf mündliche Anhörung des Sachverständigen nicht die Formulierung konkreter Fragen im voraus voraussetzt (…vgl. BGH MDR 2009, 163, Juris-Rn. 3; NJW-RR 2007, 1294, Juris-Rn. 3), auch hier.
  • OLG Schleswig, 04.11.2009 - 16 W 120/09

    Zulassung von Ergänzungsfragen

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Rn. 4 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).
  • OLG Hamm, 16.09.2010 - 6 W 65/10

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei Fassung des angefochtenen Beschlusses durch …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Rn. 4 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).
  • OLG Schleswig, 28.02.2011 - 16 W 118/10

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Einzahlung des Kostenvorschusses im …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Rn. 4 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).
  • OLG Köln, 23.02.2010 - 7 W 6/10

    Frist für die Anbringung von Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 05.10.2011 - 22 W 80/11
    Rn. 4 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm v. 16.9.2010 - 6 W 65/10 - OLG Köln v. 23.2.2010 - 7 W 6/10 - OLG Schleswig v. 28.2.2011 - 16 W 118/10 - v. 4.11.2009 - 16 W 120/09 -).
  • OLG Hamm, 15.07.2013 - 22 W 37/13

    Ergänzung des Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren …

    Rn. 5 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacheverfahrens sind (Senat, Beschl. v. 05.10.2011, 22 W 80/11; OLG Hamm [6. Zivilsenat], Beschl. v. 16.09.2010, 6 W 65/10; OLG Köln, Beschl. v. 23.02.2010, 7 W 6/10; OLG Schleswig, Beschl. v. 28.02.2011, 16 W 118/10; Beschl. v. 04.11.2009, 16 W 120/09).
  • OLG Celle, 07.11.2013 - 4 W 177/13

    Pflicht des Gerichts zur Aufforderung des Sachverständigen zur Ergänzung seines …

    Rn. 7 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil die Beschwerde Erfolg hat und zur Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens führt, dessen Kosten dann insgesamt Teil der Kosten eines künftigen Hauptsacherechtsstreits sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 5. Oktober 2011 - 22 W 80/11, juris Rn. 3).
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