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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.10.2011 - I-22 W 82/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7870
OLG Hamm, 27.10.2011 - I-22 W 82/11 (https://dejure.org/2011,7870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2011 - I-22 W 82/11 (https://dejure.org/2011,7870)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - I-22 W 82/11 (https://dejure.org/2011,7870)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; BGB § 1004
    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung der Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Der "Sommer unseres Lebens" - jetzt auch für Ehefrauen und Schwiegereltern

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Grenzen der sekundären Darlegungslast

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Grenzen der sekundären Darlegungslast

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausreichende Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung bei Störerhaftung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Ausreichende Verteidigung gegen eine urheberrechtliche Abmahnung bei Störerhaftung // Genügen der sekundären Darlegungslast in File-Sharing-Fällen

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-wachs.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Grenzen der sekundären Darlegungslast bei Filesharing

  • itrecht-dresden.de (Entscheidungsbesprechung)

    Filesharing - Die Darlegungspflicht der Anschlussinhaber wird weiter reduziert !

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 277 (Ls.)
  • MMR 2012, 40
  • ZUM 2012, 254
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11
    Ein solcher Antrag ist nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung nur bei einer selbst, d. h. als Täter oder Teilnehmer, begangenen Rechtsverletzung gerechtfertigt (vgl. BGH NJW 2010, 2061, Juris-Rn. 35 f.).
  • OLG Köln, 24.03.2011 - 6 W 42/11

    Keine tatsächliche Vermutung für Täterschaft des Inhabers eines …

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2011 - 22 W 82/11
    Rn. 5 Hierzu bedarf es keiner Entscheidung der Streitfrage, ob es dem Verfügungsbeklagten zur Vermeidung einer sog. Störerhaftung oblegen hätte, seinen WLAN-Anschluss seinen erwachsenen Haushaltsangehörigen (Ehefrau und Schwiegereltern) entweder gar nicht zur Mitnutzung zu überlassen, also durch ein diesen nicht bekanntgegebenes Passwort zu sichern, oder aber nur unter der Voraussetzung zur Mitnutzung zu überlassen, dass sie sich mit angemessenen Überprüfungsmaßnahmen einverstanden erklärten (offengelassen ebenfalls in OLG Köln MMR 2011, 396, Juris-Rn. 13).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …

    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.;… Beschluss vom 4. November 2013 - 22 W 60/13, juris Rn. 7; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68; LG München I, MMR 2013, 396).

    In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (vgl. zur Recherchepflicht beim Verlust oder einer Beschädigung von Transportgut BGH…, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 61/12, TranspR 2013, 437 Rn. 31; insoweit aA OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; LG München I, MMR 2013, 396).

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen …

    Diese sekundäre Darlegungslast geht aber in der Regel nicht so weit, dass der Anschlussinhaber durch eigene Nachforschungen aufklären müsste, wer Täter der Rechtsverletzung ist (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40).
  • LG Braunschweig, 01.07.2015 - 9 S 433/14

    Urheberrechtsverletzung durch Nutzung einer Tauschbörse im Internet: …

    Rn. 39 Etwas anderes folgt, anders als die Klägerin meint, auch nicht aus dem Umstand, dass der Bundesgerichtshof in seiner Bearshare-Entscheidung hinsichtlich des Bestehens einer Nachforschungspflicht in Randnummer 18 am Ende die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2012 (6 U 239/11), des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.10.2011 (22 W 82/11) und des Landgerichts München I vom 22.03.2013 (21 S 28809/11) als "anderer Ansicht" benennt.
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