Rechtsprechung
| OLG Dresden, 14.06.2001 - 22 WF 316/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum örtlich zuständigen Jugendamt als Vormund
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 21.06.2018 - 18 WF 475/18 Nach der bislang überwiegenden Meinung prüft das Familiengericht in einem solchen Fall nach §§ 1887, 1889 BGB unter Kindeswohlaspekten und nicht unter strenger Bindung an die Zuständigkeitsregelung des § 87 c Abs. 3 Satz 3 SGB VIII, ob es den bisherigen Amtsvormund entlässt und ein anderes, ortsnäheres Jugendamt zum Vormund bestellt (…vgl. jurisPk-BGB/Pammler-Klein, 8. Aufl., § 1887 BGB, Rdn. 10;… Staudinger/Veit, BGB, 2014, § 1889 Rdn. 15; OLG Dresden, Beschluss vom 14.06.2001, Az.: 22 WF 316/01, juris, Rdn. 21; OLG Schleswig, Beschluss vom 18.02.2016, Az.: 14 UF 12/16, juris; BayObLG, Beschluss vom 16.12.1997, Az.: 1 ZBR 196/97, juris), wobei es in der Regel aber als kindeswohldienlich angesehen wird, dass sich das ortsnahe Jugendamt der Vormundschaft annimmt (OLG Hamm, Beschluss vom 11.10.1994, Az.: 15 W 274/94, juris; BGH, Beschluss vom 23.11.1977, Az.: IV ZB 40/77, juris).
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