Rechtsprechung
| VGH Bayern, 23.11.2005 - 22 ZB 05.1540 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 25.10.2023 - 4 B 22.399
Gebühr für Erneuerung eines Grabsteins
Handelt es sich wie hier um einen begünstigenden Verwaltungsakt, der bereits bestandskräftig und vom Adressaten tatsächlich in Anspruch genommen worden ist, kann die dafür angesetzte Gebühr nicht mehr unter Berufung auf die Rechtswidrigkeit des Grundverwaltungsakts infrage gestellt werden (…vgl. BayVGH, U.v. 10.5.2016, a.a.O., Rn. 27, 30; B.v. 23.11.2005 - 22 ZB 05.1540 - juris Rn. 2;… ebenso BVerwG, B.v. 25.11.2021 - 6 B 7.21 - juris Rn. 7 f.;… B.v. 21.4.2015 - 7 B 8.14 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 09.06.2008 - 11 ZB 08.1047
Darlegung von Berufungszulassungsgründen
Keinesfalls kann der Betroffene mit einer solchen Klage erreichen, dass das Gericht auch der Frage nachgeht, ob bestandskräftige Verwaltungsentscheidungen, die im Vorfeld der dem Kostenansatz zugrunde liegenden behördlichen Maßnahme ergangen sind und auf denen diese "Grundverfügung" (hier also die Verwarnung vom 19.9.2007) ihrerseits aufbaut, rechtmäßig sind, da hierdurch die Unanfechtbarkeit dieser früheren behördlichen Maßnahmen unterlaufen würde (vgl. BayVGH vom 23.11.2005 Az. 22 ZB 05.1540). - VG München, 30.04.2009 - M 6a K 08.3006
Kosten einer Verwarnung; möglicherweise zu Unrecht erfolgte Ahndung einer …
Sie kann und darf selbst nicht überprüfen, ob die fragliche Verurteilung zu Recht erfolgt ist oder nicht (so auch die ständige Rechtsprechung, statt vieler: BayVGH vom 9.6.2008 a.a.O., unter Hinweis auf BayVGH vom 23.11.2005, Az.: 22 ZB 05.1540).
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