Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.10.2005 - 22 ZB 05.1760 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Gießen, 01.02.2007 - 1 G 173/07
Vorläufige Ablehnung des Baustoppantrages für den O2-Sendemast in Biebertal
Dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.12.2003 - 9 A 73/02 - (DVBl. 2004, 633 ff.) sowie der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 13.02.2004 - V ZR 217/03 - (NJW 2004, 1317) und 15.03.2006 - VIII ZR 74/05 - im Hinblick auf den zivilrechtlichen Abwehranspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - angeschlossen und dies entspricht auch der sich zeitlich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anschließenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17.10.2006 - 2 W 19/06 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.10.2005 - 22 ZB 05.1760 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 04.02.2005 - 9 LA 360/04 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 09.11.2004 - 1 BS 377/04 -, NVwZ 2005, 352 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.03.2004 - 8 S 243/04 -, VGlBW 2004, 262 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.01.2004 - 7 B 2482/03 -, NVwZ-RR 2004, 481 [OVG Nordrhein-Westfalen 09.01.2004 - 7 B 2482/03] ff.) und der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 08.09.2003 - 1 E 1173/03 -, NuR 2004, 409).
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