Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 07.3059 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Städtischer Sportplatz; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis; Überfliegen von Bällen; Zurechenbarkeit von Fehlverhalten von Benutzern für den Anlagenbetreiber
- Judicialis
BGB § 1004
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004
Immissionsschutzrecht: Städtischer Sportplatz; nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis; Überfliegen von Bällen; Zurechenbarkeit von Fehlverhalten von Benutzern für den Anlagenbetreiber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs gegen den Träger der öffentlichen Einrichtung aufgrund der mit dem Ballüberflug vom Schulsportplatz verbundenen Belästigungen und Eigentumsbeeinträchtigungen; Unzumutbarkeit für die Nachbarn einer missbräuchlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 24.10.2007 - W 2 K 07.124
- VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 07.3059
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 13.01.2005 - 22 ZB 04.2931
Verstoß gegen den Aufklärungsgrundsatz des Gerichts; Aufklärungsmaßnahmen bei …
Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 07.3059
Nicht ernstlich zweifelhaft ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass gelegentliche Ballüberflüge im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis gerade auch im Hinblick auf die Situationsgebundenheit des betroffenen Grundstücks vom Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen sind (vgl. z.B. BayVGH vom 16.11.2004 Az. 22 ZB 04.2269 und vom 13.1.2005 Az. 22 ZB 04.2931). - VGH Bayern, 16.11.2004 - 22 ZB 04.2269
Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2008 - 22 ZB 07.3059
Nicht ernstlich zweifelhaft ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass gelegentliche Ballüberflüge im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis gerade auch im Hinblick auf die Situationsgebundenheit des betroffenen Grundstücks vom Nachbarn als sozialadäquat hinzunehmen sind (vgl. z.B. BayVGH vom 16.11.2004 Az. 22 ZB 04.2269 und vom 13.1.2005 Az. 22 ZB 04.2931).
- VGH Bayern, 23.01.2015 - 22 ZB 14.42
Übergabe eines vollständig abgesetzten Urteils an die Geschäftsstelle am letzten …
Zwar werden derartige "Ballüberflüge" in gewissen Grenzen von der Duldungspflicht mitumfasst werden können, die sich aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt (…BayVGH, U.v. 14.7.2004 - 25 B 97.2307 - juris Rn. 48; B.v. 13.1.2005 - 22 ZB 04.2931 - NJW 2005, 1882/1883; B.v. 8.9.2008 - 22 ZB 07.3059 - juris Rn. 2 f.). - VG Minden, 18.05.2011 - 11 K 1118/10
Gemeinde als Betreiberin eines Sportplatzes bei Überlassung an Verein
Rn. 106 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.9.2008 - 22 ZB 07.3059 -, juris unter Bezugnahme auf Beschluss vom 26.11.2004 - 22 ZB 04.2269 -, NVwZ-RR 2005, 532. - VGH Bayern, 09.07.2014 - 22 C 14.1462
Bolzplatz in gemeindlicher Trägerschaft; Klagen von Nachbarn auf …
Rn. 9 Auf den Auffangwert nach § 52 Abs. 2 GKG hat der beschließende Senat bei der Festsetzung von Streitwerten für immissionsschutzrechtliche Abwehrklagen Drittbetroffener demgegenüber vor allem dann abgestellt, wenn sich Betroffene allein gegen eine zeitlich oder sachlich begrenzte Belästigung, z.B. dagegen wandten, dass von einem benachbarten Spiel- oder Bolzplatz Bälle auf ihr Grundstück gelangten (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2005 - 22 ZB 04.2931 - NJW 2005, 1882; B.v. 8.9.2008 - 22 ZB 07.3059 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".