Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ablehnung eines Antrags auf Bestellung als öffentlicher Sachverständiger wegen fehlenden Nachweises der besonderen Sachkunde; ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
- VGH Bayern, 22.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86
Sachverständigenbestellung
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38; s. auch BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die subjektiven Voraussetzungen einer öffentlichen Bestellung in § 36 Abs. 1 GewO hinreichend geregelt, weil die Konkretisierung der dort verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe der Sachkunde und der Eignung keine ungewöhnlichen Schwierigkeiten bereitet und zudem durch einige ergänzende Tatbestände in einer nach § 36 Abs. 3 und 4 GewO erlassenen Sachverständigenordnung - wie hier in § 3 Abs. 2 der Sachverständigenordnung der Beklagten - erleichtert wird (vgl. BVerfG vom 25.3.1992, a.a.O.).
Ebenso ist anerkannt, dass diese subjektiven Zulassungsvoraussetzungen dem Regelungsziel des § 36 GewO unmittelbar entsprechen und als Berufsausübungsregelung verfassungsrechtlich unproblematisch sind (vgl. BVerfG vom 25.3.1992, a.a.O.).
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413
Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38; s. auch BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413). - BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90
Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte …
Auszug aus VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Nach der bisherigen ständigen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung übt der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige keinen gesonderten Beruf aus; die Bestellung bedeutet deshalb nicht die Zulassung zu einem Beruf, sondern nur die Zuerkennung einer besonderen Berufsqualifikation (vgl. z.B. BVerfG vom 16.11.1990 NVwZ 1991, 358 und vom 25.3.1992 BVerfGE 86, 28/38; s. auch BayVGH vom 28.1.2009 Az. 22 BV 08.1413).
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 22 ZB 14.1728
Die hinter der regulären Bestellungsdauer zurückbleibende Befristung der …
In Übereinstimmung mit der Streitwertfestsetzung, die das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 28. Mai 2014 (8 B 61.13 - juris) vorgenommen hat, erachtet es der Verwaltungsgerichtshof unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger seit geraumer Zeit in gefestigter Spruchpraxis für angemessen, den Streitwert von auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger gerichteten Verpflichtungsklagen auf 15.000 EUR festzusetzen (…vgl. BayVGH, B.v. 28.1.2009 - 22 BV 08.1413 - juris Rn. 39; B.v. 20.4.2009 - 22 ZB 08.2449 - juris; B.v. 19.1.2010 - 22 ZB 08.2604 - juris; B.v. 26.1.2015 - 22 ZB 14.1673 - juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.04.2009 - 22 ZB 08.2449 |
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sachverständige: Verfassungsgemäßheit des IHK-Bestellungsverfahrens! (IBR 2010, 1131)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 20.04.2009 - 22 ZB 08.2449
- VGH Bayern, 22.04.2009 - 22 ZB 08.2449
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".