Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
(Erweiterte) Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592
Eine erweiterte Gewerbeuntersagung i.S. des § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO setzt voraus, dass sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht auf das von ihm ausgeübte Gewerbe beschränkt, sondern auf alle Gewerbe erstreckt (vgl. BVerwG vom 19.1.1994, GewArch 1995, 115/116). - BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592
Diese Grundsätze gelten auch für eine erweiterte Gewerbeuntersagung (vgl. BVerwG vom 12.1.1993, GewArch 1993, 156).
- VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795
Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlichrechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z. B. BayVHG, B. v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2). - VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298
Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit - Designer
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z. B. BayVHG, B. v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2). - OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19
Widerruf einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerschulden; gewerberechtliche …
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es unbeachtlich, wenn sich ein bestimmter Anteil an den jeweiligen Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. VGH München, Beschl. v. 17.10.2008, 22 ZB 08.2592, juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Auch dies hat das Verwaltungsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung (…BVerwG, B.v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19 und B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2) - zutreffend ausgeführt (BA S. 10, zweiter Abschnitt). - VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.1192
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVHG, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2). - VG Hamburg, 18.03.2019 - 17 E 712/19
Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung; Widerruf einer …
Rn. 44 Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, wenn sich ein bestimmter Anteil an den jeweiligen Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVGH, Beschl. v. 17.10.2008, 22 ZB 08.2592, juris, Rn. 2). - VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17
Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden des Klägers aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 17. Oktober 2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rz. 2). - VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2). - VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVHG, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2). - VG München, 18.05.2017 - M 16 K 16.3117
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerschulden
Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2). - VG München, 02.05.2016 - M 16 K 15.4125
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.3271
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit
- VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.2528
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 17.01.2017 - M 16 K 16.1910
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerblicher Unzuverlässigkeit
- VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.5456
Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit
- VG München, 19.04.2016 - M 16 K 15.4650
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 03.02.2016 - M 16 K 15.1418
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung aufrgund von Zahlungsrückständen gegenüber dem …
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