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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,73551
VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 (https://dejure.org/2008,73551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 (https://dejure.org/2008,73551)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 22 ZB 08.2592 (https://dejure.org/2008,73551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    (Erweiterte) Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592
    Eine erweiterte Gewerbeuntersagung i.S. des § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO setzt voraus, dass sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht auf das von ihm ausgeübte Gewerbe beschränkt, sondern auf alle Gewerbe erstreckt (vgl. BVerwG vom 19.1.1994, GewArch 1995, 115/116).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592
    Diese Grundsätze gelten auch für eine erweiterte Gewerbeuntersagung (vgl. BVerwG vom 12.1.1993, GewArch 1993, 156).
  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlichrechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z. B. BayVHG, B. v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1298

    Abgrenzung einer gewerblichen von einer freiberuflichen Tätigkeit - Designer

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z. B. BayVHG, B. v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 31.01.2020 - 4 Bs 216/19

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis wegen Steuerschulden; gewerberechtliche …

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es unbeachtlich, wenn sich ein bestimmter Anteil an den jeweiligen Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. VGH München, Beschl. v. 17.10.2008, 22 ZB 08.2592, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auch dies hat das Verwaltungsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung (…BVerwG, B.v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19 und B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2) - zutreffend ausgeführt (BA S. 10, zweiter Abschnitt).
  • VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.1192

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVHG, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • VG Hamburg, 18.03.2019 - 17 E 712/19

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Gewerbeuntersagung; Widerruf einer …

    Rn. 44 Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, wenn sich ein bestimmter Anteil an den jeweiligen Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVGH, Beschl. v. 17.10.2008, 22 ZB 08.2592, juris, Rn. 2).
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von …

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden des Klägers aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 17. Oktober 2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rz. 2).
  • VG München, 21.03.2017 - M 16 K 16.2855

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • VG München, 12.12.2016 - M 16 K 16.1782

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVHG, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • VG München, 18.05.2017 - M 16 K 16.3117

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Steuerschulden

    Da für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit die Nichterfüllung von öffentlich-rechtlichen Zahlungspflichten aller Art von Bedeutung ist, ist es auch unbeachtlich, dass sich ein bestimmter Anteil an den Steuerschulden aus angefallenen Säumniszuschlägen ergibt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2008 - 22 ZB 08.2592 - juris Rn. 2).
  • VG München, 02.05.2016 - M 16 K 15.4125

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.3271

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

  • VG München, 01.03.2016 - M 16 K 15.2528

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

  • VG München, 17.01.2017 - M 16 K 16.1910

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerblicher Unzuverlässigkeit

  • VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.5456

    Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit

  • VG München, 19.04.2016 - M 16 K 15.4650

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

  • VG München, 03.02.2016 - M 16 K 15.1418

    Rechtmäßige Gewerbeuntersagung aufrgund von Zahlungsrückständen gegenüber dem …

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