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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19200
VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76 (https://dejure.org/2008,19200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.06.2008 - 22 ZB 08.76 (https://dejure.org/2008,19200)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2008 - 22 ZB 08.76 (https://dejure.org/2008,19200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte Dritter; Fischereirecht; hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts; "zu-erwarten-sein" von nachteiligen Einwirkungen; Aufklärungsrüge

  • Judicialis

    WHG § 8 Abs. 3 Satz 1; ; WHG § ... 8 Abs. 4; ; WHG § 10 Abs. 1; ; WHG § 10 Abs. 2; ; Bayerisches Fischereigesetz Art. 1 Abs. 1; ; Bayerisches Fischereigesetz Art. 9; ; BayVwVfG Art. 37 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Wasserrechtliche Bewilligung, Drittanfechtung; nachteilige Einwirkung auf Rechte Dritter; Fischereirecht; hinreichende Bestimmtheit des Verwaltungsakts; "zu-erwarten-sein" von nachteiligen Einwirkungen; Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besorgnis der Benachteiligung der Fischereirechte i.F.d. Ableitung von Grundwasser in eine Aufbereitungsanlage zur Gewährleistung der Trinkwasserversorgung; Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht; Einholung eines amtlichen Sachverständigengutachtens zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 04.09.2007 - 22 ZB 06.3161

    Bewilligung für Zutagefördern von Grundwasser zur öffentlichen …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76
    Dieses Merkmal setzt voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinn wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (vgl. BVerwG vom 2.8.1996, Buchholz 445.4, Nr. 5 zu § 10 WHG; BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161 m.w.N.).

    § 10 Abs. 2 WHG ist nach dem Sinn der Vorschrift auch dann anwendbar, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen während des Verfahrens vorausgesehen und rechtzeitig Einwendungen erhoben hat, damit jedoch bei der Bewilligungsbehörde nicht durchgedrungen ist (BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161).

    Diese Grundsätze gelten auch für im Verwaltungsverfahren vom Antragsteller nach Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten (BayVGH vom 4.9.2007 - Az. 22 ZB 06.3161; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 182 zu § 98).

  • VGH Bayern, 10.12.2007 - 1 BV 04.843

    Bauplanungsrecht: Vorbescheid bei Splittersiedlung // Nicht privilegiertes …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76
    Der Drittbetroffene wird nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung seiner Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 20.5.1996, BayVBl 1997, 405/406, zum Bauordnungsrecht; BayVGH vom 10.12.2007, UPR 2008, 192, zur kommunalen Planungshoheit).
  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 B 94.1513
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76
    Der Drittbetroffene wird nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn Gegenstand und Umfang der wasserrechtlichen Gestattung nicht eindeutig festgestellt werden können und aus diesem Grund eine Verletzung seiner Rechte nicht ausgeschlossen werden kann (BayVGH vom 20.5.1996, BayVBl 1997, 405/406, zum Bauordnungsrecht; BayVGH vom 10.12.2007, UPR 2008, 192, zur kommunalen Planungshoheit).
  • VGH Bayern, 19.03.2008 - 22 ZB 06.2431

    Wasserrechtlicher Benutzungstatbestand; echte/fiktive Benutzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76
    Dem Kläger ist zwar darin zuzustimmen, dass das Prinzip der größtmöglichen Schonung des Tiefengrundwassers einen Gemeinwohlbelang darstellt, der bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Wohl der Allgemeinheit" in § 6 Abs. 1 WHG und bei der Ausübung des Bewirtschaftungsermessens mit anderen Gemeinwohlbelangen in Beziehung zu setzen und abzuwägen ist (vgl. auch BayVGH vom 19.3.2008 - Az. 22 ZB 06.2431).
  • VGH Bayern, 17.03.1998 - 8 A 97.40031
    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76
    Es erstreckt sich auf das, was der jeweilige Zustand des Gewässers an fischereilicher Nutzung ermöglicht (BayVGH vom 17.3.1998, NVwZ-RR 1999, 734/735; BayVerfGH vom 30.5.1979, BayVerfGHE 32, 74/79).
  • VGH Bayern, 09.06.2005 - 22 B 04.2159

    Nachbarschaftsstreit über einen Anspruch auf teilweise Stilllegung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 03.06.2008 - 22 ZB 08.76
    Dabei kommt es auch darauf an, wie Drittbetroffene den Verwaltungsakt verstehen können (vgl. BayVGH vom 9.6.2005 - Az. 22 B 04.2159).
  • VG Regensburg, 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320

    Beeinträchtigung eines dinglichen Fischereirechts durch den Betrieb einer …

    Fehlt es an derartigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, liegt keine nachteilige Einwirkung auf die Fischereirechte vor (so BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.76; auch B.v. 23.2.2016 - 8 CS 15.1096).
  • VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20

    Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende …

    Fehlt es an derartigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, liegt keine nachteilige Einwirkung auf die Fischereirechte vor (VGH München, Beschl. v. 03.06.2008 - 22 ZB 08.76 -, Rn. 9, juris;… VG Regensburg, Urt. v. 20.02.2017 - RO 8 K 16.1320 -, Rn. 40, juris).
  • VG München, 30.03.2012 - M 9 SN 12.935

    Geothermie; Antragsbefugnis eines Umweltverbands; Fischereirecht; Drittschutz.

    Als ein derartiges Recht kommt zwar dem Grunde nach das Fischereirecht in Betracht (BayVGH vom 03.06.2008, Az.: 22 ZB 08.76 RdNr. 9).
  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 22 ZB 08.570

    Bewilligung einer Stauerhöhung für Wasserkraftanlage; Einwendungen des …

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 3.6.2008 - Az. 22 ZB 08.76 m.w.N.; BGH vom 31.5.2007 - Az. III ZR 258/06) und wird von der Antragsbegründung auch nicht in Frage gestellt.
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