Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ablehnung einer beantragten Sperrzeitverkürzung für eine Diskothek;Sperrzeitverlängerung durch Verordnung bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse;Reduzierung von Sachbeschädigungs- und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abweichende Festsetzung der Sperrzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage im Stadtgebiet; Ersetzung belastbarer Feststellungen zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Aufstellung der örtlichen Polizei über Sicherheitsbeeinträchtigungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abweichende Festsetzung der Sperrzeit aufgrund der aktuellen Sicherheitslage im Stadtgebiet; Ersetzung belastbarer Feststellungen zu schädlichen Umwelteinwirkungen durch Aufstellung der örtlichen Polizei über Sicherheitsbeeinträchtigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 20.10.2008 - RN 5 K 08.421
- VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193
Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für …
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 GastV, der in § 18 Abs. 2 Satz 2 GastG seine Ermächtigungsgrundlage findet, mit der Neufassung des § 10 GastV durch das o.g. Änderungsgesetz unverändert geblieben sind, kann zu ihrer Auslegung im Wesentlichen auf die bisherige Rechtsprechung hierzu zurückgegriffen werden (BayVGH vom 17.6.2008 BayVBl 2009, 695/696, vom 25.1.2010 GewArch 2010, 118 und vom 25.1.2010 Az. 22 NE 09.2019).Es wurde vielmehr ausdrücklich betont, dass die Sperrzeitvorschriften auch vor sonstigen Sicherheitsbeeinträchtigungen schützen sollen (so auch BayVGH vom 25.1.2010 GewArch 2010, 118/120).
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Das Zulassungsvorbringen stellt weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (st.Rspr. des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641). - BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95
Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Rn. 5 Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine abweichende Festsetzung der Sperrzeit von der allgemeinen Sperrzeit sind dann gegeben, wenn hinreichende Gründe vorliegen, die ein Abweichen von der Regel im Interesse der Allgemeinheit rechtfertigen (vgl. BVerwG vom 7.5.1996 BVerwGE 101, 157/161). - BVerwG, 17.07.1995 - 1 B 87.95
Anwendbarkeit der Sperrzeitregelungen für Gaststätten - Ermessensbetätigung der …
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Mit der Reduzierung nächtlicher Straftaten steht ein Belang auf dem Spiel, der am Normzweck von Sperrzeitregelungen - nämlich dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. BVerwG vom 17.7.1995 NVwZ-RR 1996, 260/261) - orientiert ist. - VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 NE 09.2019
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung
Auszug aus VGH Bayern, 03.03.2011 - 22 ZB 09.1257
Da die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 GastV, der in § 18 Abs. 2 Satz 2 GastG seine Ermächtigungsgrundlage findet, mit der Neufassung des § 10 GastV durch das o.g. Änderungsgesetz unverändert geblieben sind, kann zu ihrer Auslegung im Wesentlichen auf die bisherige Rechtsprechung hierzu zurückgegriffen werden (BayVGH vom 17.6.2008 BayVBl 2009, 695/696, vom 25.1.2010 GewArch 2010, 118 und vom 25.1.2010 Az. 22 NE 09.2019).
- VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46
Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die …
Rn. 28 Besondere Bedeutung für die Annahme besonderer örtlicher Verhältnisse im Sinne von § 10 GastV haben Sicherheitsbeeinträchtigungen wie die Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (BayVGH vom 3.3.2011 Az. 22 ZB 09.1257, m.w.N.). - VGH Bayern, 10.08.2011 - 22 N 10.1867
Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung; Antragsbefugnis
Dasselbe gilt für sonstige Sicherheitsbeeinträchtigungen wie z.B. die häufige Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten (BayVGH vom 3.3.2011 Az. 22 ZB 09.1257, m.w.N.).In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist zwar anerkannt, dass eine Sperrzeitverlängerung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals des öffentlichen Bedürfnisses oder der besonderen örtlichen Verhältnisse neben dem Gesichtspunkt des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und vor Verunreinigungen auch bei sonstigen Sicherheitsbeeinträchtigungen in Betracht kommt (vgl. BayVGH vom 3.3.2011 Az. 22 ZB 09.1257, m.w.N.).
- VGH Bayern, 13.01.2016 - 22 CS 15.2643
Vorverlegung des Sperrzeitbeginns und Hinausschieben des Sperrzeitendes
Das Verwaltungsgericht hat insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung ausgeführt, dass besondere örtliche Verhältnisse in diesem Sinn nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in Betracht kommen, sondern dass die Sperrzeitvorschriften auch dem Schutz vor sonstigen Sicherheitsbeeinträchtigungen dienen mit der Folge, dass unter diesem Blickwinkel besondere örtliche Verhältnisse auch darin liegen können, dass der Bereich um eine Gaststätte sich nach polizeilichen Erkenntnissen und Erfahrungen als sicherheitsrechtlicher "Brennpunkt" herausgestellt hat, der gegenüber den mit der Gaststättenöffnung verbundenen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit besonders störungsempfindlich ist (…vgl. BayVGH, B. v. 22.8.2013 - 22 CS 13.1530 - BayVBl 2014, 244, Rn. 17. f; B. v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - Rn. 5 m. w. N.).
- VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210
Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz …
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine von der allgemeinen Regelung in § 8 BayGastV abweichende Festsetzung der Sperrzeit bejaht die Rechtsprechung aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Frage stellt (BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5 m.w.N.;… U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 10). - VG München, 26.07.2016 - M 16 K 15.5056
Sperrzeitvorverlegung wegen alkoholisierter und aggressiver Gäste
Dabei ist darauf abzustellen, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass bei Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Frage steht (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530
Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität
Unter diesem Blickwinkel können besondere örtliche Verhältnisse auch darin liegen, dass der Bereich um eine Gaststätte sich nach polizeilichen Erkenntnissen und Erfahrungen als sicherheitsrechtlicher "Brennpunkt" herausgestellt hat, der gegenüber den mit der Gaststättenöffnung verbundenen Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit besonders störungsempfindlich ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - Rn. 5). - VG München, 02.12.2015 - M 16 S 15.5057
Sperrzeitverlängerung für eine Gaststätte aus Gründen der Gefahrenabwehr
Dabei ist darauf abzustellen, ob Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass bei Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Frage steht (vgl. BayVGH, B. v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.225
Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäigkeit …
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine von der allgemeinen Regelung in § 8 BayGastV abweichende Festsetzung der Sperrzeit bejaht die Rechtsprechung aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Frage stellt (BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5 m.w.N.;… U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248
Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit …
Ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse für eine von der allgemeinen Regelung in § 8 BayGastV abweichende Festsetzung der Sperrzeit bejaht die Rechtsprechung aber auch dann, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Beibehaltung der allgemeinen Sperrzeit die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Frage stellt (BayVGH, B.v. 3.3.2011 - 22 ZB 09.1257 - juris Rn. 5 m.w.N.;… U.v. 10.10.2011 - 22 N 11.1075 - juris Rn. 10). - VG Köln, 14.06.2011 - 1 L 489/11
Sperrzeitverlängerung für Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig
Rn. 27 vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 03. März 2011 -22 ZB 09.1257-. - VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2005/11
Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig
- VG Augsburg, 03.11.2011 - Au 5 S 11.1375
Sperrzeitverlängerung; Ruhestörung; Abwägung; Gleichbehandlung
- VG Köln, 20.10.2011 - 1 K 2016/11
Verbot des Verkaufs von Getränken durch Kioske am "Brüsseler Platz" rechtmäßig
- VG München, 22.07.2011 - M 16 S 11.3273
Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung
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