Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.02.2010 - 22 ZB 09.3179 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Verletzung steuerrechtlicher Zahlungs- und Erklärungspflichten; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, erheblicher Steuerschulden, der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, erheblicher Steuerschulden, der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sowie wegen der Nichtabgabe von Steuererklärungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.11.2009 - M 16 K 09.1184
- VGH Bayern, 04.02.2010 - 22 ZB 09.3179
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2010 - 22 ZB 09.3179
Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Gewerbeuntersagung nicht auf die derzeitigen oder künftigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers an, sondern auf die Umstände zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1).
- VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864
Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …
Rn. 66 Unzuverlässig ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…BVerwG, B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 5;… B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 22 ZB 09.3179 - juris Rn. 2;… B.v. 28.5.2009 - 22 C 09.709 - juris Rn. 2).Eine nachhaltige Verletzung steuerlicher Zahlungs- und Erklärungspflichten ist für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit von erheblicher Bedeutung (BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 22 ZB 09.3179 - juris Rn. 2;… B.v. 28.5.2009 - 22 C 09.709 - juris Rn. 2).
- VGH Bayern, 27.06.2012 - 22 ZB 12.605
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Zum andern kommt es für die Prognose nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO nicht darauf an, ob sich einzelne Pflichtverstöße der Vergangenheit in derselben Art oder im selben Umfang künftig wieder ereignen können, sondern maßgeblich ist ein Gesamtbild des Gewerbetreibenden, wie es sich aus den der Behörde zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung bekannten Umständen darstellt (BayVGH vom 4.2.2010 Az. 22 ZB 09.3179 unter Hinweis auf BVerwG vom 2.2.1982 BVerfGE 65, 1). - VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158
Fehlende Relevanz eines pandemiebedingten steuerrechtlichen …
Rn. 22 1.2.2.3.1 In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Steuerrückstände, die zur Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit führen können, solche nicht gezahlten Steuern sind, die der Steuerschuldner von Rechts wegen bereits hätte zahlen müssen (…vgl. BVerwG, B.v. 30.9.1998 - 1 B 100.98 - juris Rn. 6;… B.v. 12.1.1996 - 1 B 177.95 - juris Rn. 5;… B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.9 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 22 ZB 09.3179 - juris Rn. 3;… OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2017 - OVG 1 N 49.15 - juris Rn. 5). - VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 4 K 23.1233
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit, Freigabeerklärung …
Rn. 36 1. Unzuverlässig in diesem Sinne ist ein Gewerbetreibender, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (…BVerwG, B.v. 10.1.1996 - 1 B 202.95 - juris Rn. 5;… B.v. 23.9.1991 - 1 B 96.91 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 4.2.2010 - 22 ZB 09.3179 - juris Rn. 2;… B.v. 28.5.2009 - 22 C 09.709 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 05.07.2012 - 22 ZB 12.1191
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Zutreffend ist an diesem Vortrag, dass die Tatbestandsvoraussetzung der Erforderlichkeit und Angemessenheit (beides sind Elemente des Verhältnismäßigkeitsgebots, vgl. Pielow, GewO, 2009, RdNr. 36a zu § 35) dann nicht erfüllt ist, wenn anstelle der Gewerbeuntersagung zum Schutz der Allgemeinheit zunächst mildere Gefahrenabwehrmittel wie Abmahnungen, Auflagen, Kontrollen oder eine Teiluntersagung ausreichen (BayVGH vom 4.2.2010 Az. 22 ZB 09.3179 RdNr. 5, m.w.N.); im Fall des Klägers sind nach Aktenlage der Gewerbeuntersagung keine Ermahnungen durch das Landratsamt oder andere mildere Mittel vorausgegangen.
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