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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,27941
VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214 (https://dejure.org/2011,27941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.05.2011 - 22 ZB 10.214 (https://dejure.org/2011,27941)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 22 ZB 10.214 (https://dejure.org/2011,27941)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Heranziehung zu den Kosten einer Amtshandlung (Beseitigung einer Boden- und Grundwasserverunreinigung nach einem Ölaustritt aus einer Trafoanlage)(Mit-)Verursacher als Kostenschuldner; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht als Ursache; Voraussetzungen für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eigentümer ist nach Ölaustritt aus einer Trafoanlage zu den Kosten der Beseitigung heranzuziehen; Heranziehung des Eigentümers eines Ölaustritt verursachenden Transformators zu den Kosten der Beseitigung der Gewässerverunreinigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214
    Die Kostenpflicht nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 KG richtet sich in Fällen der vorliegenden Art ausschließlich nach der Verantwortlichkeit für das Vorhandensein einer tatsächlichen Gefahr im sicherheitsrechtlichen Sinn (vgl. z.B. BayVGH vom 15.3.1999 BayVBl 2000, 149/150, m.w.N.).

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, kann die kostenberechtigte Behörde grundsätzlich nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten auswählen, von wem sie die Kosten einziehen will; die für die Störerauswahl zur Durchsetzung sicherheitsrechtlicher Handlungspflichten maßgebenden Kriterien, wie z.B. das Prinzip der Effektivität der Gefahrenabwehr, gelten hier nicht (vgl. BayVGH vom 15.3.1999 BayVBl 2000, 149/150, 151).

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214
    Sie kann sich auch auf Gefahren erstrecken, die erst durch den unerlaubten und schuldhaften Eingriff eines Dritten entstehen (vgl. BGH vom 6.2.2007 NJW 2007, 1683/1684).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214
    Das Zulassungsvorbringen stellt weder einen einzelnen tragenden Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214
    Rn. 5 Ein Unterlassen kann eine Haftung als Verhaltensstörer zwar nur auslösen, wenn eine Pflicht zum Handeln bestand (vgl. BayVGH vom 26.9.1995 BayVBl 1995, 437/438).
  • VGH Bayern, 28.11.2007 - 22 BV 02.1560

    Bodenschutzrecht: Bodenschutzrechtliche Anordnung // …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214
    Erforderlich ist insofern ein gefahrbegründendes Verhalten, das bereits selbst die Gefahrenschwelle überschreitet und eine Nähe zum späteren Schadenseintritt besitzt (vgl. BayVGH vom 28.11.2007 Az. 22 BV 02.1560).
  • VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198

    Zur Trennung zwischen der Maßnahmenebene und der Kostentragungsebene

    Auszug aus VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 ZB 10.214
    Der Behörde darf im Hinblick auf die von Art. 2 Abs. 4 KG bezweckte Effizienz des Gesetzesvollzugs und der Verwaltungsvereinfachung denjenigen Verursacher als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, der ihr dafür geeignet erscheint (vgl. BayVGH vom 1.7.1998 BayVBl 1999, 180/181).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2012 - 1 S 1401/11

    Störereigenschaft des Eigentümers eines Grundstücks, auf dem die Gefahr eines …

    Damit begründen die Verkehrspflichten nach § 823 BGB auch polizeirechtliche Handlungspflichten (BayVGH, Beschl. v. 05.05.2011 - 22 ZB 10.214 - UPR 2011, 357 ).
  • OLG München, 08.02.2017 - 3 U 3659/14

    Ausgleichsanspruch zwischen Verpflichteten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz …

    Es schließt auch das pflichtwidrige Unterlassen ein, soweit dieses eine öffentlich-rechtliche Pflicht zu sicherheits- oder ordnungswahrendem Tun verletzt (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.05.2011 - 22 ZB 10.214 = Anlage K 9).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 22 ZB 11.2915

    Erfolglose Anfechtungsklage gegen einen belastenden Verwaltungsakt

    Rn. 16 "Veranlasser" ist, wer für die Amtshandlung tatsächlich in verantwortlicher Weise ursächlich ist (BayVGH vom 5.5.2011 UPR 2011, 357; Rott/Stengel, Verwaltungskostenrecht in Bayern, Bd. I, Anm. 3 zu Art. 2 KG).
  • VG München, 11.10.2011 - M 2 K 11.2429

    Sanierung; Kosten der Ersatzvornahme

    Eine zurechenbare Ursache setzt, wer als Verhaltens- oder Zustandsstörer (Art. 9 Abs. 1 LStVG) eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung schafft (vgl. Entscheidungen v. 19.5.1994, Az. 22 B 91.3523, BayVBl 1995, 309; v. 2.6.1995, Az. 22 B 93.875, BayVBl 1995, 760; v. 26.7.1995, Az. 22 B 93.271, BayVBl 1995, 758;… v. 15.3.1999, a.a.O.; v. 4.8.2009, Az. 15 C 08.3034, ; v. 5.5.2011, 22 ZB 10.214, ).
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