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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.03.2010 - 22 ZB 10.336   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37569
VGH Bayern, 15.03.2010 - 22 ZB 10.336 (https://dejure.org/2010,37569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.03.2010 - 22 ZB 10.336 (https://dejure.org/2010,37569)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. März 2010 - 22 ZB 10.336 (https://dejure.org/2010,37569)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagung und Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit wegen mangelnder Leistungsfähigkeit; kein Verschulden erforderlich; Streitwert

  • RA Kotz

    Gewerbeuntersagung - Gaststättenerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 22 ZB 10.336
    Es ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten; dabei kommt es allerdings auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit nicht an (BVerwG vom 29.3.1966 BVerwGE 24, 38; vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1; vom 11.11.1996 GewArch 1997, 68).
  • BVerwG, 29.03.1966 - I C 62.65

    Untersagung der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes - Strafrechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2010 - 22 ZB 10.336
    Es ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten; dabei kommt es allerdings auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit nicht an (BVerwG vom 29.3.1966 BVerwGE 24, 38; vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1; vom 11.11.1996 GewArch 1997, 68).
  • VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864

    Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …

    Rn. 89 Die Annahme der Unzuverlässigkeit kann aus einer andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein, die infolge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung im Allgemeinen und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im Besonderen verhindert, ohne dass - etwa durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes - Anzeichen für eine Besserung erkennbar sind (…BVerwG, B.v. 16.2.1998 -1 B 26.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.3.2010 - 22 ZB 10.336 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 C 21.1940

    Streitwert bei erweiterter Gewerbeuntersagung

    Wenn keine näheren Anhaltspunkte hinsichtlich des erzielten oder erwarteten Gewinns bestehen (vgl. Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs) ergibt sich damit ein Streitwert von insgesamt 20.000 Euro (vgl. aus jüngerer Zeit BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576; B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362; B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037; zur Festsetzung dieses Streitwerts auch bei nur geringen Erträgen aus dem Gewerbe und bei mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vgl. B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 bzw. B.v. 15.3.2010 - 22 ZB 10.336; alle juris).
  • VGH Bayern, 12.05.2023 - 22 C 23.124

    Bestimmung des Streitwerts bei Klage gegen Gewerbeuntersagung

    Dieser Streitwert wird unterschiedslos auch in Fällen angewandt, bei denen geringe Erträge aus dem Gewerbe oder mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit inmitten stehen (vgl. BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605; B.v. 15.3.2010 - 22 ZB 10.336, jeweils juris; s. zu einer ähnlich gelagerten Streitwertbeschwerde BayVGH, B.v. 13.8.2021 - 22 C 21.1940 - juris).
  • VG Ansbach, 27.03.2012 - AN 4 K 11.02130

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung

    Rn. 27 Der Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an Ziffer 54.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 15.3.2010, Az. 22 ZB 10.336, juris).
  • VG Ansbach, 08.12.2023 - AN 4 K 23.1233

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit, Freigabeerklärung …

    Rn. 40 b) Die Annahme der Unzuverlässigkeit kann aus einer lang andauernden wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit abzuleiten sein, die infolge des Fehlens von Geldmitteln eine ordnungsgemäße Betriebsführung im Allgemeinen und die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Zahlungspflichten im Besonderen verhindert, ohne dass - insbesondere durch Erarbeitung eines tragfähigen Sanierungskonzeptes - Anzeichen für eine Besserung erkennbar sind (…BVerwG, B.v. 16.2.1998 - 1 B 26.98 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 15.3.2010 - 22 ZB 10.336 - juris Rn. 3).
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