Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 ZB 11.2060 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Gebührenerhebung für Kehr- und Überprüfungstätigkeiten eines Bezirksschornsteinfegers;Einwendungen des Inhabers der Feuerungsanlage gegen die Durchführung der Tätigkeiten;Nachweiserfordernisse für die Eignung von Messgeräten;Sachkunde und Unvoreingenommenheit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung für Kehrtätigkeiten und Überprüfungstätigkeiten eines Bezirksschornsteinfegers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung für Kehrtätigkeiten und Überprüfungstätigkeiten eines Bezirksschornsteinfegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 20.07.2011 - W 6 K 10.1380
- VG Würzburg, 15.06.2012 - W 6 K 10.1380
- VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 ZB 11.2060
- VGH Bayern, 20.07.2012 - 22 C 12.1632
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 ZB 11.2060
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a). - BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09
Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 ZB 11.2060
Erweist sich der Bescheid aus anderen als den in ihm angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass er durch den Austausch der Begründung in seinem Wesen geändert würde, ist der Verwaltungsakt nicht rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 18.10.2010 Az. 22 CS 10.439; BVerwG vom 31.3.2010 NVwZ-RR 2010, 636). - VGH Bayern, 18.10.2010 - 22 CS 10.439
Insolvenzverwalter als Adressat einer abfallrechtlichen bzw. wasserrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2012 - 22 ZB 11.2060
Erweist sich der Bescheid aus anderen als den in ihm angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass er durch den Austausch der Begründung in seinem Wesen geändert würde, ist der Verwaltungsakt nicht rechtswidrig im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BayVGH vom 18.10.2010 Az. 22 CS 10.439; BVerwG vom 31.3.2010 NVwZ-RR 2010, 636).
- VGH Bayern, 11.10.2017 - 15 CS 17.1055
Anordnung zur Ertüchtigung von Rettungswegen bei bestandsgeschütztem Gebäude
Sollte im Übrigen die Ausgestaltung der betroffenen Räumlichkeiten bzw. der Betrieb des Hotels im Ganzen nicht von bestehenden Baugenehmigungen abgedeckt sein, wären bei (alternativer) Heranziehung des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (für bauliche Nachrüstungen) bzw. Art. 76 Satz 2 BayBO (für die Nutzungsuntersagung) die behördlichen Ermessenserwägungen weitgehend identisch (…vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 2 CS 11.229 - juris Rn. 9;… zur Möglichkeit eines Austausches der Rechtsgrundlage, wenn hierdurch der Bescheid nicht in seinem Wesen verändert wird vgl. auch BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 18.7.2012 - 22 ZB 11.2060 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 03.04.2020 - 15 ZB 19.1024
Bauaufsichtliche Maßnahmen zum Brandschutz bezüglich Rettungswegen und …
Sollte im Übrigen die Ausgestaltung der betroffenen Räumlichkeiten bzw. der Betrieb des Hotels im Ganzen nicht von bestehenden Baugenehmigungen abgedeckt sein, wären bei (alternativer) Heranziehung des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (für bauliche Nachrüstungen) bzw. Art. 76 Satz 2 BayBO (für die Nutzungsuntersagung) die behördlichen Ermessenserwägungen weitgehend identisch (…vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 2 CS 11.229 - juris Rn. 9;… zur Möglichkeit eines Austausches der Rechtsgrundlage, wenn hierdurch der Bescheid nicht in seinem Wesen verändert wird vgl. auch BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 18.7.2012 - 22 ZB 11.2060 - juris Rn. 13). - VG München, 12.03.2018 - M 8 K 16.5945
Erforderlichkeit eines zweiten baulichen Rettungsweges eines Sonderbaus
Sollte im Übrigen die Ausgestaltung der betroffenen Räumlichkeiten bzw. der Betrieb der Kläger im Ganzen nicht von bestehenden Baugenehmigungen abgedeckt sein, wären bei (alternativer) Heranziehung des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (für bauliche Nachrüstungen) bzw. Art. 76 Satz 2 BayBO (für die Nutzungsuntersagung) die behördlichen Ermessenserwägungen weitgehend identisch (…vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 2 CS 11.229 - juris Rn. 9;… B.v. 11.10.2017 - 15 CS 17.1055 - juris Rn. 15;… zur Möglichkeit eines Austausches der Rechtsgrundlage, wenn hierdurch der Bescheid nicht in seinem Wesen verändert wird vgl. auch BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 18.7.2012 - 22 ZB 11.2060 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 20.07.2012 - 22 C 12.1632
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Protokollberichtigung.
Denn unabhängig von der Frage der generellen Statthaftigkeit der Beschwerde besteht vorliegend keine Protokollierungsbedürftigkeit nach § 105 VwGO i. V. m. § 160 Abs. 1 bis 3 ZPO, liegt keine Antragstellung nach § 160 Abs. 4 ZPO vor und sind vorliegend die vom Beschwerdeführer begehrten Protokollberichtigungen der Aussagen des Beigeladenen sowie des Technischen Innungswarts in der berichtigten Form nicht entscheidungserheblich gewesen (dazu näher BayVGH vom 18.7.2012 Az. 22 ZB 11.2060 RdNr. 19 sowie das angefochtene Urteil des VG Würzburg). - VG München, 12.03.2018 - M 8 K 17.75
Erhaltung zweier Treppenanlagen als zweiter baulicher Rettungsweg
Sollte im Übrigen die Ausgestaltung der betroffenen Räumlichkeiten bzw. der Betrieb der Kläger im Ganzen nicht von bestehenden Baugenehmigungen abgedeckt sein, wären bei (alternativer) Heranziehung des Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO (für bauliche Nachrüstungen) bzw. Art. 76 Satz 2 BayBO (für die Nutzungsuntersagung) die behördlichen Ermessenserwägungen weitgehend identisch (…vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2011 - 2 CS 11.229 - juris Rn. 9;… B.v. 11.10.2017 - 15 CS 17.1055 - juris Rn. 15;… zur Möglichkeit eines Austausches der Rechtsgrundlage, wenn hierdurch der Bescheid nicht in seinem Wesen verändert wird vgl. auch BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 18.7.2012 - 22 ZB 11.2060 - juris Rn. 13).
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