Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wiedergestattung der Gewerbeausübung;Trotz lange bestehender Gewerbeuntersagung keine hinreichende Tatsachengrundlage für die Annahme einer zukünftigen ordnungsgemäßen Gewerbeausübung;Fehlverhalten in jüngerer Zeit;Verstöße gegen die bestandskräftige ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 6; § 35 Abs. 6 GewO
Verwehrung der Ausübung eines Gewerbes aufgrund durch Tatsachen belegten eigenen Fehlverhaltens in der jüngeren Vergangenheit; Aktivitäten des Betroffenen im Geschäftsverkehr trotz einer fortbestehenden Gewerbeuntersagung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwehrung der Ausübung eines Gewerbes aufgrund durch Tatsachen belegten eigenen Fehlverhaltens in der jüngeren Vergangenheit; Aktivitäten des Betroffenen im Geschäftsverkehr trotz einer fortbestehenden Gewerbeuntersagung
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 03.08.2011 - Au 4 K 10.1592
- VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- VG Augsburg, 03.08.2011 - Au 4 K 10.1593
Wiedergestattung der Gewerbeausübung; bei GmbH kommt es auf die Zuverlässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Das Urteil des Verwaltungsgerichts bezogen auf die Klage der L… GmbH (Az. Au 4 K 10.1593) ist rechtskräftig.Rn. 10 Der Kläger wendet zunächst ein, das Verwaltungsgericht habe auf S. 12 f. des Urteils zu Unrecht das vom Kläger allein für die L… GmbH vorgelegte Unternehmenskonzept für die Prognose über sein künftiges Verhalten im Rechtsverkehr herangezogen, weil er zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vom 3. August 2011 nicht mehr Geschäftsführer der L… GmbH gewesen sei und er im vorliegenden Verfahren eine Wiedergestattung nur als Einzelgewerbetreibender und nicht für die L… GmbH als deren Geschäftsführer, deren Verfahren mit dem Az. Au 4 K 10.1593 bereits rechtskräftig abgeschlossen sei, erlangen wolle.
Zum anderen könnte der Kläger nach der Wiedergestattung der persönlichen Gewerbeausübung trotz der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts im Verfahren Az. Au 4 K 10.1593 unter Berufung auf diese zwischenzeitlich veränderte Tatsache einen erneuten Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung eines Gewerbes für die L… GmbH unter seiner Geschäftsführung stellen.
- BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03
Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Neben der mehrmaligen Anmeldung eines Gewerbes des Fleischhandels für die L… GmbH nach § 14 GewO, die grundsätzlich nur als Indiz für eine Gewerbeausübung dienen kann (vgl. BVerwG vom 14.7.2003 GewArch 2003, 482), gab es konkrete Vorbereitungshandlungen des Klägers wie die wiederholte Anmeldung der L… GmbH mit ihm als Geschäftsführer zum Handelsregister oder den Versuch der Zulassung eines Fahrzeugs auf die L… GmbH, die als konkrete Vorbereitungshandlungen bereits als Ausübung eines Gewerbes zu werten sind (vgl. BVerwG vom 16.12.1992 GewArch 1993, 156). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Rn. 9 Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung im verwaltungsgerichtlichen Urteil vom 3. August 2011 mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. etwa BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
- BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Rn. 9 Solche Zweifel wären anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung im verwaltungsgerichtlichen Urteil vom 3. August 2011 mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würden (vgl. etwa BVerfG vom 21.1.2009 NVwZ 2009, 515) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838). - BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92
Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft, …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Neben der mehrmaligen Anmeldung eines Gewerbes des Fleischhandels für die L… GmbH nach § 14 GewO, die grundsätzlich nur als Indiz für eine Gewerbeausübung dienen kann (vgl. BVerwG vom 14.7.2003 GewArch 2003, 482), gab es konkrete Vorbereitungshandlungen des Klägers wie die wiederholte Anmeldung der L… GmbH mit ihm als Geschäftsführer zum Handelsregister oder den Versuch der Zulassung eines Fahrzeugs auf die L… GmbH, die als konkrete Vorbereitungshandlungen bereits als Ausübung eines Gewerbes zu werten sind (vgl. BVerwG vom 16.12.1992 GewArch 1993, 156). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07
Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Wesentlichen im Vertrieb …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Dass die Staatsanwaltschaft (oder auch ein Gericht) ein (verfolgenswertes) strafbares Verhalten nicht festgestellt hat, sondern von geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung ausgegangen ist, hindert - soweit nicht eine Bindungswirkung gemäß § 35 Abs. 3 GewO besteht - entgegen der Ansicht des Klägers aber nicht, den zugrunde liegenden Sachverhalt in einem gewerberechtlichen Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit weiteren Gesichtspunkten, abweichend zu würdigen, zumal es bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit einer Person auf deren Verschulden nicht ankommt (vgl. BayVGH vom 9.7.2002 Az. 22 ZB 02.1362; OVG LSA vom 13.9.2007 Az. 1 M 78/07; HessVGH vom 14.6.1988 GewArch 1988, 337;… Marcks, a.a.O., RdNr. 42 zu § 35 m.w.N.). - BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. schon BVerwG vom 14.10.1959 BVerwGE 9, 222) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. vom 7.1.2003 GewArch 2003, 120) rechtfertigt vielmehr in derartigen Fällen das eigene Verhalten des Klägers den Schluss, dass er selbst nicht willens oder in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung seines Betriebs zu schaffen, also in seiner eigenen Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bietet (…vgl. hierzu Marcks, a.a.O., RdNr. 69 f. zu § 35). - VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Denn bei einer juristischen Person kommt es - jedenfalls was Verhaltenspflichten betrifft - darauf an, ob für die Person des zur Vertretung Berechtigten die Zuverlässigkeit bejaht werden kann (vgl. BVerwG vom 9.2.1967 GewArch 1967, 166; BayVGH vom 17. Januar 2012 Az. 22 CS 11.1972; Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, RdNr. 65 zu § 35 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.07.2002 - 22 ZB 02.1362
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360
Dass die Staatsanwaltschaft (oder auch ein Gericht) ein (verfolgenswertes) strafbares Verhalten nicht festgestellt hat, sondern von geringer Schuld und fehlendem öffentlichen Interesse an der Verfolgung ausgegangen ist, hindert - soweit nicht eine Bindungswirkung gemäß § 35 Abs. 3 GewO besteht - entgegen der Ansicht des Klägers aber nicht, den zugrunde liegenden Sachverhalt in einem gewerberechtlichen Verfahren, insbesondere im Zusammenhang mit weiteren Gesichtspunkten, abweichend zu würdigen, zumal es bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit einer Person auf deren Verschulden nicht ankommt (vgl. BayVGH vom 9.7.2002 Az. 22 ZB 02.1362; OVG LSA vom 13.9.2007 Az. 1 M 78/07; HessVGH vom 14.6.1988 GewArch 1988, 337;… Marcks, a.a.O., RdNr. 42 zu § 35 m.w.N.).
- VG Regensburg, 12.05.2016 - RN 5 K 15.804
Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis
Ebenfalls herangezogen werden können ermittelte Tatsachen, wenn das Verfahren etwa wegen Geringfügigkeit oder unter Auflagen eingestellt worden ist (§§ 153, 153a StPO; dazu BayVGH B.v. 8.2.2012, Az. 22 ZB 11.2360 Rn. 13).Dies liegt darin begründet, dass für das Herbeiführen der Tatsachen, die zur Unzuverlässigkeit führen können, aus gewerberechtlicher Sicht ein Verschulden nicht erforderlich ist (BayVGH B.v. 8.2.2012, Az. 22 ZB 11.2360 Rn. 13).
- VG Regensburg, 12.12.2019 - RN 5 K 17.140
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
Ebenfalls herangezogen werden können ermittelte Tatsachen, wenn das Verfahren etwa wegen Geringfügigkeit oder unter Auflagen eingestellt worden ist (§§ 153, 153a StPO; dazu BayVGH B.v. 8.2.2012, Az. 22 ZB 11.2360 Rn. 13).Dies liegt darin begründet, dass für das Herbeiführen der Tatsachen, die zur Unzuverlässigkeit führen können, aus gewerberechtlicher Sicht ein Verschulden nicht erforderlich ist (BayVGH B.v. 8.2.2012, Az. 22 ZB 11.2360 Rn. 13).
- OVG Niedersachsen, 13.11.2017 - 7 LA 79/17
Rechtfertigung der Annahme einer fortbestehenden Unzuverlässigkeit eines …
Dieses Verhalten des Klägers rechtfertigt den Schluss, dass er nicht willens oder in der Lage ist, alle Voraussetzungen für eine einwandfreie Führung seines Betriebs zu schaffen, also in seiner Person keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bietet (vgl. zur Annahme der Unzuverlässigkeit bei Verstößen gegen die bestandskräftige Gewerbeuntersagung: Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.02.2012 - 22 ZB 11.2360 -, juris). - VG Berlin, 29.01.2021 - 4 K 16.19
GewO, GmbHG
Ein solches Verhalten kann darin bestehen, dass er sich über eine vollziehbare gegen ihn ergangene Gewerbeuntersagung hinwegsetzt und gewerblich tätig wird (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 13. November 2017 - 7 LA 79/17 -, juris Rn. 6; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 22 ZB 11.2360 -, juris Rn. 11 ff.). - VGH Bayern, 06.07.2023 - 22 CS 23.888
Vorläufige Wiedergestattung der Gewerbeausübung
Die Annahme eines Streitwerts von 15.000 Euro in Hauptsacheverfahren bei Anträgen auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach § 35 Abs. 6 GewO entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (BayVGH, B.v. 25.6.2013 - 22 ZB 13.1102 - juris; B.v. 8.2.2012 - 22 ZB 11.2360 - juris; B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - juris).
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