Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine Mitteilung einer Verletzung steuerlicher Pflichten an die Gewerbebehörde;Keine Ladung eines Prozessbevollmächtigten, der die Beendigung seines Mandats mitgeteilt hat Gewerbeuntersagung; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Gewerbeausübung bei erheblichen Einkommens- und Umsatzsteuerschulden des Gewerbetreibenden; Voraussetzungen für die Verletzung des Steuergeheimnisses seitens des Finanzamts durch Mitteilung einer Verletzung steuerlicher Pflichten an ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Gewerbeausübung bei erheblichen Einkommens- und Umsatzsteuerschulden des Gewerbetreibenden; Voraussetzungen für die Verletzung des Steuergeheimnisses seitens des Finanzamts durch Mitteilung einer Verletzung steuerlicher Pflichten an ...
Verfahrensgang
- VG München, 12.09.2011 - M 16 K 11.2935
- VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG vom 16.6.1995 GewArch 1996, 24; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15 m.w.N.).Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNrn. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Rn. 21 a) Gemessen an diesen Maßstäben begegnet es zunächst keinen ernstlichen Zweifeln, dass das Verwaltungsgericht für die Prüfung der Unzuverlässigkeit der Klägerin aufgrund von Steuerschulden und unterlassenen Steuererklärungen auf den Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheids abgestellt hat, weil es hier auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Zwar erfüllt die Mitteilung des Finanzamts an die Gewerbebehörde keinen der in § 30 Abs. 4 AO ausdrücklich genannten Tatbestände eines zwingenden öffentlichen Interesses an der Offenbarung der Tatsachen unter Überwindung des Steuergeheimnisses (zu § 30 AO a. F. vgl. BFH vom 29.7.2003 Az. VII R 39, 43/02 u. a. RdNr. 18; auch BVerwG vom 23.9.1991 GewArch 1992, 22 f. und vom 19.1.1994 GewArch 1995, 115 f.). - BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Zwar erfüllt die Mitteilung des Finanzamts an die Gewerbebehörde keinen der in § 30 Abs. 4 AO ausdrücklich genannten Tatbestände eines zwingenden öffentlichen Interesses an der Offenbarung der Tatsachen unter Überwindung des Steuergeheimnisses (zu § 30 AO a. F. vgl. BFH vom 29.7.2003 Az. VII R 39, 43/02 u. a. RdNr. 18; auch BVerwG vom 23.9.1991 GewArch 1992, 22 f. und vom 19.1.1994 GewArch 1995, 115 f.). - VGH Baden-Württemberg, 14.06.2004 - A 12 S 633/04
Anzeigepflicht einer Mandatsbeendigung gegenüber dem Gericht
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Diese Pflicht des Verwaltungsgerichts entfällt jedoch, wenn die Vollmacht erlischt, insbesondere die Kündigung oder Niederlegung des Mandats dem Verwaltungsgericht mitgeteilt wird (vgl. BVerwG vom 29.1.1980 NJW 1980, 2269; VGH BW vom 14.6.2004 NJW 2004, 2916 f.). - BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96
Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Dass die Steuerschulden der Klägerin auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579). - BVerwG, 29.01.1980 - 2 B 76.79
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Diese Pflicht des Verwaltungsgerichts entfällt jedoch, wenn die Vollmacht erlischt, insbesondere die Kündigung oder Niederlegung des Mandats dem Verwaltungsgericht mitgeteilt wird (vgl. BVerwG vom 29.1.1980 NJW 1980, 2269; VGH BW vom 14.6.2004 NJW 2004, 2916 f.). - VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 ZB 09.218
Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen mangelnder …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Der Erlass des Haftbefehls zeigt bereits auf, dass der Schuldner zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 22 ZB 09.218 m.w.N.). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …
Auszug aus VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464
Dass die Steuerschulden der Klägerin auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579). - VGH Bayern, 19.12.2007 - 22 CS 07.2995
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Rn. 21 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil die Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804).Im Übrigen sind die aufgeworfenen Rechtsfragen im Sinn der auf Seite 7 des Gerichtsbescheids vom 5. März 2013 dargelegten Entscheidungsgründe bereits höchstrichterlich geklärt; insbesondere die Befugnis des Finanzamts zur Offenbarung steuerlicher Verhältnisse eines säumigen Gewerbetreibenden (vgl. BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - juris Rn. 29 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen …
Rn. 10 a) Soweit der Kläger meint, eine Gewerbeuntersagung könne nicht auf lediglich geschätzte Steuerschulden gestützt werden, ist demgegenüber in der Rechtsprechung anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an der Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804). - VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 ZB 12.787
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Schuldentilgung vor und nach …
Der Erlass eines Haftbefehls zeigt zudem auf, dass ein Schuldner zur Erfüllung der ihm im Vollstreckungsverfahren obliegenden Pflichten, seinen Gläubigern den notwendigen Überblick über seine Vermögensverhältnisse zu verschaffen, freiwillig nicht bereit und daher nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig ist (vgl. BayVGH vom 19.2.2009 Az. 22 ZB 09.218 m.w.N.; BayVGH vom 14.2.2012 Az. 22 ZB 11.2464 RdNr. 22).
- VGH Bayern, 05.06.2014 - 22 C 14.971
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung
Es ist anerkannt, dass Steuerschulden, die auf Schätzungen beruhen, weil die Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, nichts an ihrer Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren ändern (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B.v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B.v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804). - VGH Bayern, 13.11.2015 - 22 C 15.1463
Prozesskostenhilfe, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Unzuverlässigkeit, …
Dass Steuerzahlungspflichten auf - naturgemäß nicht exakten - Schätzungen beruhen, weil die vorgeschriebenen Steuererklärungen und Steueranmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert nichts an ihrer Verwertbarkeit im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren (vgl. BVerwG, B. v. 29.1.1988 - 1 B 164.87 - GewArch 1988, 162/163; BVerwG, B. v. 22.6.1994 - 1 B 114.94 - GewArch 1995, 111; BayVGH, B. v. 14.2.2012 - 22 ZB 11.2464 - Rn. 23 m. w. N.; BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 - NVwZ-RR 2012, 803/804). - VG Gelsenkirchen, 24.07.2025 - 19 L 1028/25
Widerruf einer glücksspeilrechtlichen Spielhallenerlaubnis; Unzuverlässigkeit; …
Rn. 28 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 22 ZB 11.2464 -, juris Rn. 29.
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