Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erweiterte Gewerbeuntersagung; langjährige Steuerschulden; kein Sanierungskonzept; Tilgung von Steuerschulden nur im Wege der Verwaltungsvollstreckung; Wahrscheinlichkeit einer anderweitigen Gewerbeausübung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1, 2
Möglichkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund langjähriger nicht unerheblicher Steuerschulden; Begründung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch pflichtwidrige beharrliche Zahlungsverweigerung von Einkommensteuerschulden durch den Gewerbetreibenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund langjähriger nicht unerheblicher Steuerschulden; Begründung einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch pflichtwidrige beharrliche Zahlungsverweigerung von Einkommensteuerschulden durch den Gewerbetreibenden
Verfahrensgang
- VG München, 04.10.2011 - M 16 K 11.2164
- VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Rn. 18 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234, std. Rspr.).Rn. 33 Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist erforderlich, wenn zu erwarten ist, dass der Gewerbetreibende in ein anderes Gewerbe ausweicht (BVerwG vom 2.2.1982, a.a.O.).
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (BVerwG vom 2.2.1982 a.a.O.).
Rn. 41 Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass das Verwaltungsgericht - den behaupteten Verfahrensverstoß unterstellt - zu einer anderen Entscheidung gelangt wäre, denn der entscheidungserhebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit ist jener des Bescheidserlasses, so dass nachträgliche Veränderungen ohne Auswirkung bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Rn. 18 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234, std. Rspr.).Unerheblich ist dabei, ob sich die Versäumnisse auf Steuern beziehen, die nicht gewerbespezifischer Natur sind (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233 f.).
Auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass unterlassene Zwangsvollstreckungen von Gläubigern wie der Finanzbehörde diesen nicht zum Nachteil gereichen bzw. umgekehrt die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit des Schuldners nicht beseitigen (BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234), erfolglose Vollstreckungsversuche dagegen als zusätzliche, erschwerende Unzuverlässigkeitsgründe (neben der "bloßen" Nichtzahlung von Schulden) gewertet werden können.
Wer als Gewerbetreibender nicht willens ist, seinen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, will sich auf diese Weise unter Verstoß gegen die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung unlautere Wettbewerbsvorteile gegenüber seinen Mitbewerbern verschaffen (BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234).
- BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Daher kann die Verletzung von steuer- und abgabenrechtlichen Verpflichtungen, die für jeden Gewerbetreibenden gelten, die erweiterte Gewerbeuntersagung rechtfertigen (BVerwG vom 19.1.1994 GewArch 1995, 115/116).Rn. 35 Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juli 1993 (GewArch 1995, 115) ergibt sich nichts anderes.
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 9; ihm folgend BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 B 09.2785, RdNr. 12 ff.) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens - wie bei der Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO - Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").Das ist der Fall, wenn der Gewerbetreibende Verpflichtungen verletzt, die für jeden Gewerbetreibenden gelten und nicht nur einen Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit haben (BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 9/10).
- BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93
Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Rn. 36 Diese Gesetzesauslegung verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG vom 12.1.1993 GewArch 1993, 155 m.w.N.). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a). - VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2012 - 22 ZB 11.2845
Rn. 28 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 9; ihm folgend BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 B 09.2785, RdNr. 12 ff.) müssen zum Erlass einer erweiterten Gewerbeuntersagung zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Es müssen erstens - wie bei der Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO - Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf die "Ausweichtätigkeit" dartun ("gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit").
- VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260
Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher …
Einer besonderen Rechtfertigung im Verhältnis zur Untersagung des ausgeübten Gewerbes bedarf eine erweiterte Gewerbeuntersagung auch dann nicht, wenn - wie vorliegend - die Steuerschulden vergleichsweise niedrig sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2013 - 22 B 13.448 - juris); es bleibt auch in einem solchen Fall dabei, dass die erweiterte Gewerbeuntersagung unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig ist, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - juris Rn. 14). - VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.363
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Denn eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung erfordert, Schulden bei öffentlichen Kassen von sich aus zu tilgen und es zu Vollstreckungsmaßnahmen möglichst gar nicht erst kommen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 24 m.w.N.). - VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14).
- VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Denn eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung erfordert, Schulden bei öffentlichen Kassen von sich aus zu tilgen und es zu Vollstreckungsmaßnahmen möglichst gar nicht erst kommen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 24 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.06.2014 - 22 C 14.1029
Prozesskostenhilfe; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit wegen …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VG München, 21.12.2015 - M 16 K 15.2439
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Darin - und nicht nur in der Vorenthaltung von Mitteln zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gegenüber öffentlichen Kassen - liegt eine Gefahr für das Allgemeinwohl (BayVGH, B. v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - juris Rn. 26). - VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271
Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116;… BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - Rn. 17; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880
Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem …
Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt, eine anderweitige Gewerbeausübung nach Lage der Dinge also ausscheidet (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17/79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, B.v. 11.9.1992 - 1 B 131.92 - GewArch 1995, 116; BayVGH, B.v. 17.4.2012 - 22 ZB 11.2845 - Rn. 33;… BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 22 B 09.2785 - Rn. 14). - VGH Bayern, 30.06.2023 - 22 ZB 22.2158
Fehlende Relevanz eines pandemiebedingten steuerrechtlichen …
- OVG Sachsen, 02.03.2023 - 6 B 284/22
Öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit; Gewerbeuntersagung bei …
Es entspricht aber gerade nicht einer ordnungsgemäßen Gewerbeausübung, die die Voraussetzung für die Annahme gewerberechtlicher Zuverlässigkeit ist, fällige Schulden bei öffentlichen Kassen nicht von sich aus zu erfüllen, sondern es auf Vollstreckungsmaßnahmen ankommen zu lassen (BayVGH, Beschl. v. - 22 ZB 11.2845 -, juris Rn. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2020 - 4 A 1558/19
- OVG Saarland, 14.03.2018 - 1 A 386/16
Erweiterte Gewerbeuntersagung - Unterbrechung der Verjährung von …
- VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 ZB 12.787
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis; Schuldentilgung vor und nach …
- VGH Bayern, 02.06.2014 - 22 C 14.738
Prozesskostenhilfe; Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte …
- VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 12.372
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; Berücksichtigung von Steuerschulden; …
- VGH Bayern, 05.06.2014 - 22 C 14.971
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung
- VGH Bayern, 30.04.2013 - 22 B 13.448
Verhältnismäßigkeit auch bei vergleichsweise niedrigen Steuerschulden
- VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.2899
Erweiterte Gewerbeuntersagung, GmbH, Unzuverlässigkeit einer juristischen Person, …
- VG München, 09.12.2015 - M 16 K 15.846
Rechtmäßige Gewerbeuntersagung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2022 - 4 A 3312/20
Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden wegen …
- VG München, 22.12.2015 - M 16 K 14.2119
Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerrückständen
- VG Magdeburg, 30.10.2019 - 3 B 334/19
Gaststättenuntersagung bei Hygienemängeln
- VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1936
Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH
- VG München, 01.12.2015 - M 16 K 15.1300
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VG München, 31.03.2015 - M 16 K 14.5304
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen langjähriger Verletzung der Steuererklärungs- …
- VG München, 14.10.2014 - M 16 K 13.5776
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Bäckereibetrieb; Hygienemängel
- VG München, 12.08.2015 - M 16 K 15.41
Nichtabgabe von Steuererklärungen und Verletzung von Meldepflichten
- VG München, 28.07.2015 - M 16 K 14.5582
Erweiterte Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; …
- VG München, 15.01.2013 - M 16 K 12.2908
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher …
- VG München, 04.12.2012 - M 16 K 12.3252
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher …
- VG München, 30.10.2012 - M 16 K 12.2672
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
- VG München, 26.02.2013 - M 16 K 12.5246
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher …
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