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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,24012
VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579 (https://dejure.org/2011,24012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.06.2011 - 22 ZB 11.579 (https://dejure.org/2011,24012)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - 22 ZB 11.579 (https://dejure.org/2011,24012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten; Angebliches Verschulden des Steuerberaters; Bei Bestellung eines Bevollmächtigen im Lauf des gerichtlichen Verfahrens keine anlasslose Hinweispflicht des Verwaltungsgerichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über eine Gewerbeuntersagung u.a. wegen steuerlicher Zahlungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über eine Gewerbeuntersagung u.a. wegen steuerlicher Zahlungspflichtverletzung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
    Rn. 6 Der Kläger meint, Verwaltungsbehörde und Verwaltungsgericht hätten den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1988 (GewArch 1988, 162) im falschen Kontext zitiert und zudem verkannt, dass der Beschluss vor dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung (am 1.1.1999) ergangen sei und deshalb noch nicht habe berücksichtigen können, dass das Konkursrecht nunmehr als vorrangiges Ziel die Sanierung eines Unternehmens anstrebe, nicht mehr dessen Zerschlagung.

    Bereits aus dem von ihm zitierten amtlichen Leitsatz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1988 (a.a.O.) ergibt sich kein Rechtssatz des Inhalts, dass die gewerbliche Unzuverlässigkeit in Bezug auf die steuerrechtlichen Pflichten eines Gewerbetreibenden dann nicht angenommen werden dürfe, wenn die Steuerrückstände nach ihrer absoluten Höhe und/oder im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung nicht von Gewicht sind.

  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 22 C 11.881

    Prozesskostenhilfe (versagt)

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
    Vielmehr ist auch die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Pflichten nicht nachgekommen ist, von Bedeutung (vgl. BayVGH vom 5.5.2011 Az. 22 C 11.881; BVerwG vom 9.4.1997 GewArch 1999, 72).

    Zu berücksichtigen ist neben der Höhe der Steuerrückstände nämlich u.a. auch der Zeitraum, während dessen der Gewerbetreibende seine steuerlichen Pflichten vernachlässigt hat (vgl. auch die Gründe des Beschlusses vom 29.1.1988, a.a.O., und BayVGH vom 5.5.2011 Az. 22 C 11.881).

  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
    Unabhängig davon muss ein Steuerpflichtiger sich das Verschulden seines steuerlichen Beraters wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (BFH vom 7.11.1990 NJW 1992, 68 m.w.N., zum Verschulden bei der Anfertigung der Steuererklärung).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96

    Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
    Steuerschulden sind allerdings auch dann von Bedeutung, wenn sie nur auf Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen beruhen (vgl. BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521, BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1993 - 14 S 3049/92

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579
    Davon abgesehen liegt die behauptete Divergenz zum Beschluss des VGH BW vom 17. März 1993 (GewArch 1993, 291) nicht vor.
  • VGH Bayern, 22.10.2021 - 22 ZB 21.1938

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Überdies kommt es auf Verschuldensaspekte, die sich aus der Tätigkeit eines Steuerberaters ergeben, dessen sich der Gewerbetreibende zur Erfüllung seiner Pflichten bedient, angesichts des bei der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit geltenden objektiven Beurteilungsmaßstabs nicht an, bzw. muss der Gewerbetreibende sich das Verschulden seines Steuerberaters zurechnen lassen (…vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - juris Rn. 6; B.v. 1.6.2011 - 22 ZB 11.579 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten; Verletzung …

    Dass sie geschätzt werden mussten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579).
  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 22 CS 11.1972

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Dass die Steuerschulden der Antragstellerin und der KG teilweise auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579 und vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521; BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.10.2012 - 22 ZB 12.853

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …

    Dass die Steuerschulden auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht worden waren, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579).
  • VGH Bayern, 20.08.2014 - 22 ZB 14.94

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Steinbruchbetrieb; Lage des …

    Rn. 25 3. Soweit der Kläger die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) geltend macht (…Nr. 11, S. 13/14 der Antragsbegründung), hat er nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Weise dargelegt, welche Rechtsfrage vorliegend erstens entscheidungserheblich, zweitens klärungsbedürftig und drittens über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 22 ZB 11.579 - juris Rn. 11;… zum Erfordernis des kumulativen Vorliegens dieser Voraussetzungen vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, Rn. 36 bis 39 zu § 124 VwGO).
  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 12.372

    Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; Berücksichtigung von Steuerschulden; …

    Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung können Steuer- und Beitragsrückstände von einigem Gewicht die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit und eine Gewerbeuntersagung zum Schutz der Allgemeinheit rechtfertigen (vgl. z.B. BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579 m.w.N.; BVerwG vom 9.4.1997 GewArch 1999, 72 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.02.2012 - 22 ZB 11.2464

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt durch seine …

    Dass die Steuerschulden der Klägerin auf Schätzungen beruhten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579).
  • VG Hamburg, 06.08.2015 - 2 K 4611/14

    Anhörung der Handelskammer bei Gewerbeuntersagung

    Die Beklagte hat, wie sich daraus ergibt, dass sie im Widerspruchsbescheid den Wortlaut des § 35 Abs. 7a GewO ausschnittsweise wiedergeben hat ("kann […] untersagt werden"), erkannt, dass im Hinblick auf Vertretungsberechtigte, anders als unter Anwendung allein des § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO auf Gewerbetreibende, keine gebundene Entscheidung, sondern eine Ermessensentscheidung zu treffen ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.6.2011, 22 ZB 11.579, juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1102

    Wiedergestattung der Ausübung eines wegen persönlicher Unzuverlässigkeit …

    Rn. 17 b) Dass Steuerforderungen nach § 162 AO geschätzt werden mussten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (…vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - juris Rn. 4 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.4.2011 - 22 ZB 11.521; BayVGH, B.v. 1.6.2011 - 22 ZB 11.579).
  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 22 CS 11.2600

    Erweitere Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden; Verhältnismäßigkeit der …

    Rn. 3 Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Steuerrückstände die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit und zum Schutz der Allgemeinheit eine (erweiterte) Gewerbeuntersagung rechtfertigen können (vgl. z.B. BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579 m.w.N.; BVerwG vom 9.4.1997 GewArch 1999, 72 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 06.07.2012 - RN 5 S 12.977

    Die Anordnung des Sofortvollzugs einer (erweiterten) Gewerbeuntersagung ist nur …

  • VG Schwerin, 20.02.2023 - 7 A 1360/21

    Anspruch auf Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des Gewerbes nach …

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