Rechtsprechung
| VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Ankündigung einer Vereinbarung mit dem Finanzamt zur Regulierung der Steuerverbindlichkeiten im Berufungszulassungsverfahren Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 35 Abs. 1 S. 1
Ansehen von erheblichen Steuerschulden als ausreichend für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ansehen von erheblichen Steuerschulden als ausreichend für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.11.2012 - M 16 K 12.3855
- VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184
Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Rn. 7 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15;… BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24
; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15 m.w.N.).Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 14 f. m.w.N.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Rn. 7 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std. - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, Rn. 62 f. zu § 124a).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Rn. 7 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std. - BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95
Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG, B.v. 16.6.1995 - 1 B 83.95 - GewArch 1996, 24;… BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15 m.w.N.). - BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92
Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Rn. 7 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std. - VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 12.372
Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; Berücksichtigung von Steuerschulden; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.01.2013 - 22 ZB 12.2778
Rn. 7 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 -1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 52.78 - GewArch 1982, 233/234; BVerwG, B.v. 29.7.1993 - 1 C 3.92 - GewArch 1995, 115; BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 22 ZB 11.184 - NJW 2011, 2822/2823 Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.4.2012 - 22 C 12.372 -Rn. 16, std.
- VG Würzburg, 10.03.2021 - W 8 S 21.258
Lebensmittelrechtliches Inverkehrbringungsverbot betreffend …
Ein etwaiges Wohlverhalten der Antragstellerin unter dem Eindruck eines laufenden Verwaltungs- und Strafverfahren (vgl. Bl. 218 f. der Behördenakte) führt zunächst nicht ohne weiteres zu der Annahme, dass die Antragstellerin nunmehr gewillt ist, die lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu beachten und das Inverkehrbringungsverbot aus diesem Grund ggf. rechtswidrig wäre (vgl. zur vergleichbaren Thematik im Gewerberecht etwa BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7 m.w.N.;… allgemein Brüning in BeckOK, GewO, 52. Edition, Stand: 1.3.2020, § 35 Rn. 21). - VG München, 23.07.2013 - M 16 K 13.2054
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden
Zum anderen kommt es auf nach Bescheidserlass vorgenommene Zahlungen nicht entscheidungserheblich an, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist und nachträgliche Veränderungen der Sachlage unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 52/78 - juris; BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605, NVwZ-RR 2012, 803 ff.; B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7; B. v. 18.2.2013 - 22 ZB 13.106 - juris).Die bloße Bekundung der Bereitschaft, ein tragfähiges Sanierungskonzept vorzulegen, genügt bei einem bereits lange andauernden steuerlichen Fehlverhalten nicht (BayVGH, B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 8;… B. v. 26.3.2013 - 22 ZB 12.2633 - juris Rn. 5).
- VG München, 20.08.2013 - M 16 K 13.2426
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim …
Zum anderen kommt es auf nach Bescheidserlass vorgenommene Zahlungen ebenso wie auf eine nach Erlass der Gewerbeuntersagung erfolgte Abgabe von ausstehenden Steuererklärungen nicht entscheidungserheblich an, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist und nachträgliche Veränderungen der Sachlage unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 52/78 - juris; BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605, NVwZ-RR 2012, 803 ff.; B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7; B. v. 18.2.2013 - 22 ZB 13.106 - juris).Die bloße Bekundung der Bereitschaft, ein tragfähiges Sanierungskonzept vorzulegen, genügt bei einem bereits lange andauernden steuerlichen Fehlverhalten nicht (BayVGH, B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 8;… B. v. 26.3.2013 - 22 ZB 12.2633 - juris Rn. 5).
- VGH Bayern, 26.03.2013 - 22 ZB 12.2633
Gewerbeuntersagung; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit; Verletzung …
Zum andern genügt die bloße Bekundung der Bereitschaft, ein tragfähiges Sanierungskonzept vorzulegen, jedenfalls bei einem - wie hier - bereits lange dauernden steuerlichen Fehlverhalten nicht (BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 -). - VG Würzburg, 18.03.2026 - W 6 K 25.1407
Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke, Unzuverlässigkeit, bejaht, …
Vereinzelte Rückzahlungen oder "guter Wille" zum Abbau der Steuerschulden sind ebenso wenig geeignet, die Annahme der Unzuverlässigkeit zu erschüttern, wie ein momentanes "Wohlverhalten" unter dem Druck des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (…vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 2.10.2018 - 22 ZB 18.1841 - juris Rn. 11; B.v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7 m.w.N.;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 GewO Rn. 58 m.w.N.). - VG München, 31.05.2016 - M 16 K 15.4365
Erfolgloser Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung nach …
Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. BayVGH, B. v. 24.1.2013 22 ZB 12.2778 juris Rn. 8). - VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 ZB 13.1102
Wiedergestattung der Ausübung eines wegen persönlicher Unzuverlässigkeit …
Die bloße Bekundung der Bereitschaft, ein tragfähiges Sanierungskonzept vorzulegen, genügt jedenfalls bei einem bereits lange dauernden steuerlichen Fehlverhalten nicht (BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778). - OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 293/17
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; …
Im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Widerspruchsbescheids (…BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 52/78 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 24. Januar 2013 - 22 ZB 12.2778 -, juris 7 m. w. N.) vom 30. August 2016 beliefen sich die Verbindlichkeiten des Antragstellers gegenüber dem Finanzamt C. - VG München, 16.06.2015 - M 16 K 14.832
Erfolgloser Antrag auf Wiedergestattung der Gewerbeausübung; fortbestehende …
Selbst wenn diesbezüglich weitere Ratenzahlungen geleistet worden wären, wofür jedoch keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, könnte ein derartiges, im Verhältnis zum äußerst langen Zeitraum des zuvor gezeigten Fehlverhaltens als nur kurzfristig anzusehendes "Wohlverhalten" nicht Grundlage für die Annahme eines geläuterten Verhaltens sein (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 8). - VG Regensburg, 14.02.2013 - RN 5 K 12.859
Zum Widerruf der Listeneintragungen in die Listen der bauvorlageberechtigten …
Ein solches Verhalten kann taktisch motiviert sein, um das schwebende Verfahren günstig zu beeinflussen ( BVerwG vom 16.6.1995, GewArch 1996, 24; BayVGH vom 24.1.2013, Az. 22 ZB 12.2778 und vom 2.5.2011, NJW 2011, 2822m.w.N.). - VG Regensburg, 15.05.2014 - RN 5 K 13.2117
Tatsachen die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind können für die …
- VG München, 15.10.2013 - M 16 K 13.3009
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); erweiterte Gewerbeuntersagung; …
- VG Regensburg, 15.05.2014 - 5 K 13.2117
Tatsachen die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind können für die …
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