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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33829
VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 (https://dejure.org/2012,33829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 (https://dejure.org/2012,33829)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 22 ZB 12.888 (https://dejure.org/2012,33829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    --Erweiterte Gewerbeuntersagung gegen Vertretungsberechtigten;Verletzung steuerlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten;Zahlungsrückstände gegenüber Sozialversicherungsträgern;Entscheidungserheblicher Zeitpunkt für die Beurteilung von Zahlungsrückständen;Erheblichkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 7 Buchst. a)
    Gewerbeuntersagung hinsichtlich eines Gewerbes bzgl. Durchführung von Regalauffülldienstleistungen sowie bzgl. zulassungsfreies Gebäudereinigerhandwerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbeuntersagung hinsichtlich eines Gewerbes bzgl. Durchführung von Regalauffülldienstleistungen sowie bzgl. zulassungsfreies Gebäudereinigerhandwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 22 ZB 11.184

    Wiedergestattung der persönlichen Ausübung des untersagten Gewerbes; maßgeblicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Rn. 15 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234; BVerwG vom 29.7.1993 GewArch 1995, 115; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15; BayVGH vom 30.4.2012 Az. 22 C 12.372, RdNr. 16, std.

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ist ein unter dem Druck eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens momentan gezeigtes "Wohlverhalten" nicht ohne Weiteres geeignet, eine zuvor gezeigte Unzuverlässigkeit aufzuheben (BVerwG vom 16.6.1995 GewArch 1996, 24; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15 m.w.N.).

    Ein kurzfristiges Wohlverhalten kann eine über lange Zeit zu Tage getretene Unzuverlässigkeit nicht ohne Weiteres ausräumen, insbesondere wenn dieses Wohlverhalten nicht Teil eines durchdachten und Erfolg versprechenden Sanierungskonzepts oder Ergebnis eines inneren Reifeprozesses des Gewerbetreibenden ist (vgl. dazu BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNrn. 14 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Rn. 15 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234; BVerwG vom 29.7.1993 GewArch 1995, 115; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15; BayVGH vom 30.4.2012 Az. 22 C 12.372, RdNr. 16, std.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78

    Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Rn. 15 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234; BVerwG vom 29.7.1993 GewArch 1995, 115; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15; BayVGH vom 30.4.2012 Az. 22 C 12.372, RdNr. 16, std.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96

    Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler - …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Dass sie geschätzt werden mussten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 ZB 11.579

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Dass sie geschätzt werden mussten, weil die Steuererklärungen bzw. -anmeldungen pflichtwidrig nicht rechtzeitig eingereicht wurden, ändert an der Verwertbarkeit der Steuerschulden im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nichts (vgl. BVerwG vom 25.10.1996 Az. 1 B 214/96 m.w.N.; BayVGH vom 14.4.2011 Az. 22 ZB 11.521 und vom 1.6.2011 Az. 22 ZB 11.579).
  • VGH Bayern, 30.04.2012 - 22 C 12.372

    Prozesskostenhilfe; Gewerbeuntersagung; Berücksichtigung von Steuerschulden; …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Rn. 15 Bei einer Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 1/2 f.; BVerwG vom 2.2.1982 GewArch 1982, 233/234; BVerwG vom 29.7.1993 GewArch 1995, 115; BayVGH vom 2.5.2011 NJW 2011, 2822/2823 RdNr. 15; BayVGH vom 30.4.2012 Az. 22 C 12.372, RdNr. 16, std.
  • VGH Bayern, 19.12.2007 - 22 CS 07.2995
    Auszug aus VGH Bayern, 23.10.2012 - 22 ZB 12.888
    Diese Argumentation kann sogar auf die Drucksituation unmittelbar vor dem Abschluss des behördlichen Untersagungsverfahrens übertragen werden (so auch BayVGH vom 12.12.2007 Az. 22 CS 07.2995 m.w.N.).
  • VG München, 20.03.2017 - M 16 K 16.1626

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris).

    Im Rahmen des § 35 GewO ist ferner eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhende Steuerfestsetzung nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 - juris; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris).

    Ein tragfähiges Sanierungskonzept der Klägerin, das die geordnete Rückführung der Steuer- und Beitragsschulden in einem überschaubaren Zeitraum hätte erwarten lassen (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris Rn. 17 f.), lag nicht vor.

  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (BayVGH, B. v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris).
  • VG München, 06.07.2017 - M 16 K 16.2716

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten, bleiben außer Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris).

    Im Rahmen des § 35 GewO ist eine auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhende Steuerfestsetzung nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (vgl. BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -juris; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris).

    Ein tragfähiges Sanierungskonzept des Klägers, das die geordnete Rückführung der Steuer- und Beitragsschulden in einem überschaubaren Zeitraum hätte erwarten lassen (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 22 ZB 12.888 - juris Rn. 17 f.), lag nicht vor.

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