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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25686
VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992 (https://dejure.org/2012,25686)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.07.2012 - 22 ZB 12.992 (https://dejure.org/2012,25686)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 22 ZB 12.992 (https://dejure.org/2012,25686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagung;Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten;Mehrfache Abgabe eidesstattlicher Versicherungen;Mehrfache Nichteinhaltung von Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Finanzamt;Keine Vorlage eines tragfähigen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1, 2
    Beträchtlicher Rückstand von Steuerabgaben als zulässige Grundlage für eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeitsprognose i.R.e. Gewerbeuntersagung; Verletzung der für jeden Gewerbetreibenden geltenden Pflichten als Voraussetzung für eine erweiterte Gewerbeuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beträchtlicher Rückstand von Steuerabgaben als zulässige Grundlage für eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeitsprognose i.R.e. Gewerbeuntersagung; Verletzung der für jeden Gewerbetreibenden geltenden Pflichten als Voraussetzung für eine erweiterte Gewerbeuntersagung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992
    Die für eine erweiterte Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO erforderliche Prognose einer (gewerbeübergreifenden) Unzuverlässigkeit der Klägerin durch das Landratsamt - und ihm folgend das Verwaltungsgericht - ist nicht zu beanstanden, denn sie hat Verpflichtungen verletzt, die für jeden Gewerbetreibenden gelten und nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit haben (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 BVerwGE 65, 9).

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG vom 2.2.1982 a.a.O.; BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 B 09.2785).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNrn. 62 f. zu § 124a).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 22 B 09.2785

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Zur Prognose der Wahrscheinlichkeit für ein …

    Auszug aus VGH Bayern, 23.07.2012 - 22 ZB 12.992
    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist deshalb unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende das andere Gewerbe in Zukunft ausübt (…vgl. BVerwG vom 2.2.1982 a.a.O.; BayVGH vom 1.6.2011 Az. 22 B 09.2785).
  • VG Arnsberg, 04.05.2016 - 1 L 1671/15

    Versagung der Prozesskostenhilfe (PKH) mangels hinreichender Erfolgsaussicht …

    Rn. 73 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 22 ZB 12.992 -, juris, Rdnr. 13.
  • VG Ansbach, 29.11.2024 - AN 4 K 23.864

    Klage gegen Gewerbeuntersagung und gegen Versagung der Erlaubnis für den Betrieb …

    Die Verletzung von Verpflichtungen, die für jeden Gewerbetreibenden gelten und nicht nur Bezug zu einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit haben, insbesondere die Verletzung von steuer- und abgabenrechtlichen Verpflichtungen, kann die erweiterte Gewerbeuntersagung rechtfertigen (…BVerwG, B.v. 19.1.1994 - 1 B 5.94 - juris Rn. 9;… SächsOVG, B.v. 23.5.2018 - 3 B 334/17 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 22 ZB 12.992 - juris Rn. 11).
  • VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033

    Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis

    Grundsätzlich ist die erweiterte Gewerbeuntersagung unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung bzw. Tätigkeit als Vertretungsberechtigter schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe bzw. eine Tätigkeit als Vertretungsberechtigter in Zukunft ausübt (vgl. dazu BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 22 ZB 12.992 - juris).
  • VG Arnsberg, 28.08.2019 - 1 L 1087/19
    Rn. 42 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 22 ZB 12.992 -, juris, Rdnr. 13.
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Die wirtschaftliche Lage auf dem Arbeitsmarkt und die geringen Vermittlungschancen in eine unselbständige Tätigkeit können es nicht rechtfertigen, einen nachgewiesenermaßen unzuverlässigen Gewerbetreibenden weiterhin am Geschäftsverkehr teilnehmen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 22 ZB 12.992 - juris Rn. 13).
  • VG Arnsberg, 06.12.2019 - 1 L 1229/19
    Rn. 43 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 22 ZB 12.992 -, juris, Rdnr. 13.
  • VG München, 05.06.2020 - M 16 K 19.3923

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Friseurhandwerk, Unzuverlässigkeit, …

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 22 ZB 12.992 - m.w.N. - juris).
  • VG Stuttgart, 20.05.2020 - 4 K 7654/19
    Die wirtschaftliche Lage auf dem Arbeitsmarkt und die geringen Vermittlungschancen in eine unselbständige Tätigkeit können keine Rechtfertigung dafür bieten, einen nachgewiesenermaßen unzuverlässigen Gewerbetreibenden weiterhin am Geschäftsverkehr teilnehmen zu lassen (vgl. VGH München, Beschl. v. 23.07.2012 - 22 ZB 12.992 - in juris Rn. 13).
  • VG München, 17.10.2016 - M 16 K 16.110

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Die erweiterte Gewerbeuntersagung ist unter dem Gesichtspunkt wahrscheinlicher anderweitiger Gewerbeausübung schon dann zulässig, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, die es ausschließen, dass der Gewerbetreibende ein anderes Gewerbe in Zukunft ausübt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 CB 2/81 - juris; BayVGH, B.v. 23.7.2012 - 22 ZB 12.992 - m. w. N. - juris).
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