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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.02.2013 - 22 ZB 13.106   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3925
VGH Bayern, 18.02.2013 - 22 ZB 13.106 (https://dejure.org/2013,3925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.02.2013 - 22 ZB 13.106 (https://dejure.org/2013,3925)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Februar 2013 - 22 ZB 13.106 (https://dejure.org/2013,3925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 19.10.2001 - 22 B 01.1732
    Auszug aus VGH Bayern, 18.02.2013 - 22 ZB 13.106
    Die Frage, warum der Betroffene in diese Situation geraten ist, spielt grundsätzlich keine Rolle; entscheidend ist allein, dass im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (d.h. bei Erlass des Untersagungsbescheids) die Prognose gerechtfertigt war, an seiner Zahlungsunfähigkeit werde sich in allernächster Zeit nichts ändern (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 19.10.2001 - 22 B 01.1732 - juris Rn. 21).
  • VG München, 23.07.2013 - M 16 K 13.2054

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden

    Zum anderen kommt es auf nach Bescheidserlass vorgenommene Zahlungen nicht entscheidungserheblich an, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist und nachträgliche Veränderungen der Sachlage unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 52/78 - juris; BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605, NVwZ-RR 2012, 803 ff.;… B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7; B. v. 18.2.2013 - 22 ZB 13.106 - juris).
  • VG München, 15.10.2013 - M 16 K 13.3009

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint); erweiterte Gewerbeuntersagung; …

    Zum anderen kommt es auf nach Bescheidserlass vorgenommene Zahlungen ebenso wie auf eine nach Erlass der Gewerbeuntersagung erfolgte Abgabe von ausstehenden Erklärungen nicht entscheidungserheblich an, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist und nachträgliche Veränderungen der Sachlage unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 52/78 - juris; BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605, NVwZ-RR 2012, 803 ff.;… B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7; B. v. 18.2.2013 - 22 ZB 13.106 - juris).
  • VG München, 20.08.2013 - M 16 K 13.2426

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Verbindlichkeiten beim …

    Zum anderen kommt es auf nach Bescheidserlass vorgenommene Zahlungen ebenso wie auf eine nach Erlass der Gewerbeuntersagung erfolgte Abgabe von ausstehenden Steuererklärungen nicht entscheidungserheblich an, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Unzuverlässigkeit der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist und nachträgliche Veränderungen der Sachlage unberücksichtigt bleiben (BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 52/78 - juris; BayVGH, B. v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605, NVwZ-RR 2012, 803 ff.;… B. v. 24.1.2013 - 22 ZB 12.2778 - juris Rn. 7; B. v. 18.2.2013 - 22 ZB 13.106 - juris).
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