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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25767
VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685 (https://dejure.org/2013,25767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685 (https://dejure.org/2013,25767)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. September 2013 - 22 ZB 13.1685 (https://dejure.org/2013,25767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; teilweise fehlende Darlegung von Zulassungsgründen; im Übrigen ausschließliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
    Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
    Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
    Rn. 4 Der Beachtung des Gebots, die behaupteten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung durch eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts aufzuzeigen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419), war die Klägerin nicht deshalb enthoben, weil - wie von ihr behauptet - das Verwaltungsgericht diejenigen Gesichtspunkte aus der Klagebegründung, die in der Begründung des Zulassungsantrags wiederholt wurden, unverbeschieden gelassen habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01

    Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt

    Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
    Ein solches Vorgehen genügt nicht, um das gesetzliche Darlegungserfordernis zu erfüllen (vgl. z.B. VGH BW, B.v. 3.12.2001 - 8 S 2385/01 - NVwZ-RR 2002, 472).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 ZB 16.715

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Untersagung eines Gaststättengewerbes

    Denn die gebotene substanzielle Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung kann durch einen Vortrag, der zeitlich vor dieser Entscheidung erfolgt ist, schlechterdings nicht geleistet werden (BayVGH, B. v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 5, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422

    Errichtung einer Photovoltaikanlage

    Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (…vgl. z.B. B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 19; B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m.w.N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
  • VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn

    Rn. 27 1.5 Mit der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus im erstinstanzlichen Verfahren eingereichten Schriftsätzen (vom 3.12.2018 und vom 30.1.2019; vgl. Antragsbegründung, S. 5 f. und S. 10 f.) wird den Darlegungserfordernissen nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht entsprochen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189

    Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts

    Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. z. B. B. v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m. w. N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
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