Rechtsprechung
| VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Zulassung der Berufung; teilweise fehlende Darlegung von Zulassungsgründen; im Übrigen ausschließliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547).
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547). - BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09
Verfassungsbeschwerde bzgl. verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Notwendig wäre vielmehr, dass ein einzelner tragender Rechtssatz, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht, oder eine vom Verwaltungsgericht getroffene, erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt worden wären (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77/83; B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - DVBl 2009, 379/380; B.v. 21.12.2009 - 1 BvR 812/09 - NJW 2010, 1062/1063; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547). - VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Rn. 4 Der Beachtung des Gebots, die behaupteten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung durch eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts aufzuzeigen (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419), war die Klägerin nicht deshalb enthoben, weil - wie von ihr behauptet - das Verwaltungsgericht diejenigen Gesichtspunkte aus der Klagebegründung, die in der Begründung des Zulassungsantrags wiederholt wurden, unverbeschieden gelassen habe. - VGH Baden-Württemberg, 03.12.2001 - 8 S 2385/01
Durch Wiederholung der Klagebegründung kein Zulassungsgrund dargelegt
Auszug aus VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685
Ein solches Vorgehen genügt nicht, um das gesetzliche Darlegungserfordernis zu erfüllen (vgl. z.B. VGH BW, B.v. 3.12.2001 - 8 S 2385/01 - NVwZ-RR 2002, 472).
- VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 ZB 16.715
Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Untersagung eines Gaststättengewerbes
Denn die gebotene substanzielle Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung kann durch einen Vortrag, der zeitlich vor dieser Entscheidung erfolgt ist, schlechterdings nicht geleistet werden (BayVGH, B. v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 5, m. w. N.). - VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (…vgl. z.B. B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 19; B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m.w.N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag. - VGH Bayern, 04.12.2020 - 22 ZB 19.1645
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids wegen vorzeitigem Maßnahmebeginn
Rn. 27 1.5 Mit der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus im erstinstanzlichen Verfahren eingereichten Schriftsätzen (vom 3.12.2018 und vom 30.1.2019; vgl. Antragsbegründung, S. 5 f. und S. 10 f.) wird den Darlegungserfordernissen nach § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 5 Satz 2 VwGO nicht entsprochen (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189
Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts
Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. z. B. B. v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m. w. N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".