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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10037
VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272 (https://dejure.org/2013,10037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.04.2013 - 22 ZB 13.272 (https://dejure.org/2013,10037)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. April 2013 - 22 ZB 13.272 (https://dejure.org/2013,10037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastV § 11
    Vorverlegung des Sperrzeitbeginns einer Gaststätte auf 1.00 Uhr aufgrund erheblicher Überschreitung der maßgeblichen Lärmrichtwerte während der Nachtzeit zum Nachteil benachbarter Wohnungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorverlegung des Sperrzeitbeginns einer Gaststätte auf 1.00 Uhr aufgrund erheblicher Überschreitung der maßgeblichen Lärmrichtwerte während der Nachtzeit zum Nachteil benachbarter Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Auch dies sind erhebliche Nachteile und Belästigungen, deren Abwehr die Vorschriften über die Sperrzeit bezwecken (…vgl. BayVGH, U.v. 10.8.2011 - 22 N 10.1867 u.a. - BayVBl 2012, 433/434 Rn. 21; B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - BayVBl 2013, 21/22 = GewArch 2012, 370/371 Rn. 24 m.w.N.).

    Rn. 15 In Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Mai 2012 (22 ZB 12.46 - BayVBl 2013, 21) ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass das Tatbestandsmerkmal der "besonderen örtlichen Verhältnisse" dann erfüllt sein kann, wenn die Umgebung einer Gaststätte besonders störungsempfindlich ist.

    Bereits im Beschluss vom 24. Mai 2012 (22 ZB 12.46 - BayVBl 2013, 21/23) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass es für eine Schankwirtschaft, die als "Tanz- und Musikkneipe" betrieben wird, nicht essentiell ist, über 2.00 Uhr nachts hinaus geöffnet halten zu dürfen.

    Ob dieser Auffassung - sei es auch nur in besonderen Fällen - zu folgen ist, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 24. Mai 2012 (a.a.O., S. 23) ausdrücklich dahinstehen lassen.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Vielmehr könnte eine solche Gegebenheit allenfalls eine moderate Anhebung der Immissionswerte rechtfertigen, die von den Bewohnern dieses Gebäudes hinzunehmen sind (vgl. allgemein zur Berücksichtigungsfähigkeit des Gesichtspunkts der zeitlichen Priorität bei immissionsschutzrechtlichen Nachbarschaftskonflikten BVerwG, U.v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/206 und BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - DVBl 2000, 192/194).

    Ein Wohnen ohne Gesundheitsgefahren muss möglich bleiben (BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - DVBl 2000, 192/195).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 27. Juni 2002 (14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745/753) die Auffassung vertreten, bei Diskotheken komme die Festsetzung einer wochentags vor 2.00 Uhr und an Wochenenden vor 3.00 Uhr beginnenden Sperrzeit von Rechts wegen nicht in Betracht.

    Aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 27. Juni 2002 (a.a.O.) kann der Kläger jedenfalls deshalb keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils herleiten, weil es sich bei seinem Betrieb - wie die Begründung des Zulassungsantrags unter zutreffendem Hinweis auf die weniger als 20 m² umfassende Tanzfläche selbst einräumt - nicht um eine Diskothek handelt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Der in § 124a Abs. 4 Satz 4, Abs. 6 Satz 2 VwGO aufgestellten Forderung, dass die Zulassungsgründe "dargelegt" werden müssen, ist nämlich nur genügt, wenn in Auseinandersetzung mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts (vgl. zu diesem Gebot OVG NW, B.v. 31.7.1998 - 10 A 1329/98 - NVwZ 1999, 202/205) aufgezeigt wird, dass die Voraussetzungen mindestens eines der in § 124 Abs. 2 VwGO aufgeführten Katalogfälle vorliegen.

    Eine pauschale Bezugnahme auf erstinstanzliches Vorbringen genügt zu diesem Zweck nicht (OVG NW, B.v. 31.7.1998 a.a.O. S. 205;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124a Rn. 199;… Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 124a Rn. 59).

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Vielmehr könnte eine solche Gegebenheit allenfalls eine moderate Anhebung der Immissionswerte rechtfertigen, die von den Bewohnern dieses Gebäudes hinzunehmen sind (vgl. allgemein zur Berücksichtigungsfähigkeit des Gesichtspunkts der zeitlichen Priorität bei immissionsschutzrechtlichen Nachbarschaftskonflikten BVerwG, U.v. 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/206 und BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - DVBl 2000, 192/194).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Rn. 10 a) Der Kläger stellt nicht in Abrede, dass ein "öffentliches Bedürfnis" an einer Sperrzeitverlängerung im Sinn von § 11 GastV dann besteht, wenn - wie das Verwaltungsgericht in Anknüpfung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1996 (1 C 10.95 - BVerwGE 101, 157/161) angenommen hat - die Ausnutzung der allgemein geltenden Sperrzeit nicht im Einklang mit der Rechtsordnung oder anderen von der Verwaltung zu wahrenden öffentlichen Belangen steht und sie dem Gemeinwohl zuwiderläuft.
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Schießlärm auf …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Dies rechtfertigt allerdings nicht die Versagung eines Schutzes vor Immissionen, die geeignet sind, Gesundheitsschäden hervorzurufen (BVerwG, U.v. 23.5.1991 - 7 C 19.90 - BVerwGE 88, 210/216 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 10 S 2913/98

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung wegen Lärmbelästigung durch Gewerbebetrieb - …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse im Sinn von § 1 Abs. 6 Nr. 1 und von § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB müssen gewahrt sein (VGH BW, U.v. 17.2.2000 - 10 S 2913/98 - GewArch 2001, 387/389;… vgl. zur Beachtlichkeit auch solcher Gesundheitsschäden, mit deren Eintritt erst bei langandauernder Einwirkung von Immissionen zu rechnen ist, z.B. Kutscheidt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand April 1996, § 3 BImSchG, Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 22 N 10.1867

    Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrzeitverordnung; Antragsbefugnis

    Auszug aus VGH Bayern, 18.04.2013 - 22 ZB 13.272
    Auch dies sind erhebliche Nachteile und Belästigungen, deren Abwehr die Vorschriften über die Sperrzeit bezwecken (vgl. BayVGH, U.v. 10.8.2011 - 22 N 10.1867 u.a. - BayVBl 2012, 433/434 Rn. 21;… B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - BayVBl 2013, 21/22 = GewArch 2012, 370/371 Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Berlin, 08.07.2025 - 4 L 66.25

    Vorverlegung der Sperrzeit für den Schankvorgarten einer Gaststätte in einer …

    Die jetzige Geräuschkulisse ist nicht plötzlich entstanden, sondern organisch gewachsen und hat ihre jetzige Form seit langer Zeit (zur notwendigen Berücksichtigung des Gesichtspunkts der zeitlichen Priorität bei immissionsschutzrechtlichen Nachbarschaftskonflikten vgl. VGH München, Beschluss vom 18. April 2013 - 22 ZB 13.272 - juris, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.08.2013 - 22 CS 13.1530

    Verlängerung der Sperrzeit zur Bekämpfung von Betäubungsmittelkriminalität

    § 11 GastV ist eine inhaltsbestimmende Regelung im Sinn des § 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerwG, U.v. 5.11.1985 - 1 C 14.84 - GewArch 1986, 96 f.; BayVGH, B.v. 18.4.2013 - 22 ZB 13.272 - Rn. 19, insoweit nicht abgedruckt in UPR 2013, 316 ff.).
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