Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Neubewertung eines Teils der in zwei Teilen abgelegten und als insgesamt nicht bestanden beurteilten Abschlussprüfung als Landwirt; Geltendmachung von Prüfungsmängeln in Bezug auf den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Prüfung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Neubewertung eines Teils der in zwei Teilen abgelegten und als insgesamt nicht bestanden beurteilten Abschlussprüfung als Landwirt; Geltendmachung von Prüfungsmängeln in Bezug auf den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Prüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Landwirt versemmelt Prüfung - Auszubildender klagt gegen schlechtes Abschneiden bei der Abschlussprüfung
Verfahrensgang
- VG München, 20.05.2014 - M 16 K 13.3773
- VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.). - BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633
Gegenteiliges lässt sich auch dem vom Beklagten zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1994 (Az. 6 B 65/93 - DVBl 1994, 641) nicht entnehmen. - VGH Bayern, 07.05.2009 - 22 ZB 09.343
Weiterbildungsprüfung zum Technischen Betriebswirt; Prüfungsausschuss für die …
Auszug aus VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633
Abgesehen davon wäre ein eventuelles unkorrektes Verhalten des Prüfers während der Prüfung Anlass zu einer unverzüglichen Beanstandung seitens des Klägers gewesen, die der Kläger völlig unabhängig von der Kenntnis möglicher Beweggründe für das Prüferverhalten hätte anbringen müssen (vgl. zur diesbezüglichen Mitwirkungspflicht des Prüflings: BayVGH, B.v. 7.5.2009 - 22 ZB 09.343 - GewArch 2009, 371).
- VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263
Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu …
Wenn der Verwaltungsgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung, aufgrund der Stellung eines Wasserwirtschaftsamts als kraft Gesetzes eingerichteter Fachbehörde (Art. 63 Abs. 3 BayWG) und aufgrund seiner Erfahrung nach einer jahrzehntelangen Bearbeitung eines bestimmten Gebiets den Aussagen des Wasserwirtschaftsamts besondere Bedeutung zumisst (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 22 ZB 14.1633 - juris, Rn. 8, und U.v. 1.8.2011 - 22 N 09.2729 - juris, Rn. 39, jeweils m.w.N.), dann ist damit keine rechtliche Bindungswirkung, sondern tatsächliches Gewicht gemeint. - VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19
Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende …
Rn. 310 Vgl. insoweit etwa: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 3 C 56.90 -, juris, Rn. 13; BayVGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 22 ZB 14.1633 -, juris, Rn. 27; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Januar 2006 - 13 S 2220/05 -, juris, Rn. 57; Verfassungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2016 - 79/15 -, juris, Rn. 28 ff. m.w.N.; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 161 Rn. 21; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, 5. Auflage 2018, § 161 Rn. 219. - VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen
Die Darlegung von Berufungszulassungsgründen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert vielmehr eine Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil, die durch eine bloße Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz, welches regelmäßig vor Erlass des angegriffenen Urteils verfasst wurde, nicht ersetzt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - Rn. 26 unter Verweis auf Happ in: Eyermann, VwGO, a.a.O., § 124a Rn. 59 und 65;… Dietz in: Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36 m.w.N.); anders ist es ausnahmsweise dann, wenn die Zweifel sich gerade daran entzünden, dass das Verwaltungsgericht dieses erstinstanzliche Vorbringen nicht gewürdigt hat (…Happ in: Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 65).
- VG Augsburg, 18.03.2015 - Au 3 K 14.881
Prüfungsrecht; Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/in; Nichtbestehen; …
Eine Befangenheit i.S.v. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG kann erst dann angenommen werden, wenn der Prüfer - ohne Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten des Prüflings - diesem gegenüber eine aus objektiven Anhaltspunkten ableitbare Voreingenommenheit zeigt, also die notwendige persönliche Distanz zum Prüfling und die fachliche Neutralität im Prüfungsverfahren nicht mehr gewährleistet erscheinen (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 05.08.2020 - 22 C 20.1588
Festsetzung des Streitwertes in Verfahren wegen handwerksrechtlicher Prüfungen
Der Verwaltungsgerichtshof bewertet folglich Klageverfahren wegen einer Meisterprüfung mit einem Streitwert von 15.000 EUR, Klageverfahren wegen einer Gesellenprüfung dagegen mit einem Streitwert von 7.500 EUR; wie Meisterprüfungen bewertet der Verwaltungsgerichtshof zudem regelmäßig nach der Empfehlung Nr. 36.3 des Streitwertkatalogs 2013 als "sonstige berufseröffnende Prüfungen" andere Prüfungen außer der Meisterprüfung, die gleichfalls eine öffentlich-rechtliche subjektive Zulassungsschranke für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit sind (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 23.5.2012 - 22 C 12.791 - juris Rn. 2;… B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 21; B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - juris Rn. 29). - VG Düsseldorf, 24.01.2019 - 12 K 2226/18 Rn. 51 Vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 22 ZB 14.1633 -, juris, Rn. 27.
- VGH Bayern, 27.05.2015 - 22 ZB 15.630
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage
Rn. 14 Die Darlegung von Berufungszulassungsgründen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert vielmehr eine Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Urteil, die durch eine bloße Bezugnahme auf das Vorbringen erster Instanz, welches regelmäßig vor Erlass des angegriffenen Urteils verfasst wurde, nicht ersetzt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - Rn. 26 unter Verweis auf Happ in: Eyermann, VwGO, a.a.O., § 124a Rn. 59 und 65;… Dietz in: Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36 m.w.N.); anders ist es ausnahmsweise dann, wenn die Zweifel sich gerade daran entzünden, dass das Verwaltungsgericht dieses erstinstanzliche Vorbringen nicht gewürdigt hat (…Happ in: Eyermann, a.a.O., § 124a Rn. 65). - VGH Bayern, 06.11.2020 - 22 ZB 20.1247
Voreingenommenheit des Prüfers für die Fortbildungsprüfung zum "Geprüften …
Es hat zunächst die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien dargelegt und hierzu ausgeführt, dass eine Befangenheit i.S.v. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG im Fall einer zu bewertenden Prüfungsleistung erst dann angenommen werden könne, wenn der Prüfer - ohne Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten des Prüflings - diesem gegenüber eine aus objektiven Anhaltspunkten ableitbare Voreingenommenheit zeige, wenn also die notwendige persönliche Distanz zum Prüfling und die fachliche Neutralität im Prüfungsverfahren nicht mehr gewährleistet erschienen (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - juris Rn. 18). - VG Augsburg, 24.10.2017 - Au 8 K 17.829
Schriftliche Begründung der Prüferbewertung eines Arbeitsprojekts
Indes kann eine Befangenheit i.S.v. Art. 21 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG erst dann angenommen werden, wenn der Prüfer - ohne Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten des Prüflings - diesem gegenüber eine aus objektiven Anhaltspunkten ableitbare Voreingenommenheit zeigt, also die notwendige persönliche Distanz zum Prüfling und die fachliche Neutralität im Prüfungsverfahren nicht mehr gewährleistet erscheinen (BayVGH, B.v. 17.11.2014 - 22 ZB 14.1633 - juris Rn. 18). - VG Düsseldorf, 03.02.2025 - 8 K 600/24 Rn. 23 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 22 ZB 14.1633 -, juris Rn. 27; Wysk, in: ders., VwGO, 4. Aufl. 2025, § 161 Rn. 49; Zimmermann-Kreher, in: BeckOK VwGO, 71. Ed. 01.07.2024, § 161 Rn. 21; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 161 Rn. 35; Bader, in: ders. u.a., VwGO, 8. Aufl. 2021, § 161 Rn. 35; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2020 - 8 A 4110/19 -, juris Rn. 7 ff.; Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 217; Clausing, in: Schoch/Schneider, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 161 Rn. 40; Just, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl. 2021, § 161 VwGO Rn. 52.
- VG München, 16.02.2023 - M 27 K 20.3692
Ohne Prüfungsfehler keine Wiederholung der Fahrlehrerprüfung
- VG München, 29.11.2016 - M 3 K 15.3680
Rechtswidriger Prüfungsbescheid - Befangenheit des Prüfers
- VG München, 04.03.2021 - M 27 K 18.867
Nichtbestehen einer mündlichen Strahlenschutz-Fachkundeprüfung
- VG Würzburg, 02.03.2023 - W 9 K 22.1156
Erfolgreiche Verpflichtungsklage gegen Nichtbestehen des praktischen Teils der …
- VG München, 28.03.2017 - M 16 K 14.5156
Nichtbestehen der Abschlussprüfung im Fach Sozialpädagogische Praxis
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