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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38524
VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 (https://dejure.org/2014,38524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 (https://dejure.org/2014,38524)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. November 2014 - 22 ZB 14.1829 (https://dejure.org/2014,38524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 3 Abs. 1 ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Berücksichtigung einer optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen bei der Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen bei der Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen bei der Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung einer optisch bedrängenden Wirkung von Windkraftanlagen bei der Erteilung einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Die Kläger machen geltend, in diesem Zusammenhang missachte das Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das verlange, dass Immissionsprognosen "auf der sicheren Seite liegen" müssten, und das im Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2.07 - einen Impulszuschlag für gegeben erachtet habe.

    Die TA Lärm ist als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift für Behörden und Gerichte grundsätzlich verbindlich (BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2/07 - BayVBl 2008, 151, juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Dass die hierfür bestehenden rechtlichen Grenzen überschritten wären, ergibt sich aus den Darlegungen der Kläger nicht (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u.a. - Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht; …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Erlaubt aber eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung keine impuls- oder tonhaltigen Geräusche, so bedarf es bei der Lärmprognose keiner gesonderten Zuschläge für derartige Geräusche (…BayVGH, B.v. 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 u.a. - juris Rn. 16), die ohnehin nicht zwangsläufig bei jeder Windkraftanlage auftreten müssen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2007 -22 CS 07.2073 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 22 ZB 13.692

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage für 39.000 …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Die Herbeiführung eines insoweit neuen technischen oder medizinischen Erkenntnisstands ist zudem nicht Aufgabe der Behörden und Gerichte im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, sondern muss dem wissenschaftlichen Diskurs vorbehalten bleiben (BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 22 ZB 13.692 - juris, Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 22 ZB 14.680

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für acht Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Zum andern bedarf es auch bei Anwendung dieser Faustformel stets noch der Prüfung im konkreten Einzelfall dahingehend, ob womöglich trotz der (bei Anwendung der Faustformel) ausreichenden Abstände eine optisch belastende Wirkung, insbesondere durch den Rotor und dessen Drehbewegung, vorliegt (std. Rspr. des BayVGH, z.B. B.v. 30.4.2014 - 22 ZB 14.680 - juris Rn. 20, 21).
  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Bildung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829
    Erlaubt aber eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung keine impuls- oder tonhaltigen Geräusche, so bedarf es bei der Lärmprognose keiner gesonderten Zuschläge für derartige Geräusche (BayVGH, B.v. 15.10.2012 - 22 CS 12.2110 u.a. - juris Rn. 16), die ohnehin nicht zwangsläufig bei jeder Windkraftanlage auftreten müssen (…vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2007 -22 CS 07.2073 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1355

    Lärm als Gefahrenquelle - Störwirkung eines Rotors - Erfolgloser …

    Was immissionsschutzrechtlich relevante, von WEA ausgelöste Belastungen durch Schall angeht, hat der Verwaltungsgerichtshof die Bedeutung der TA Lärm (u.a. in BayVGH, B.v. 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 - juris Rn. 22) wie folgt dargelegt: Die TA Lärm ist auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige WEA anzuwenden (Nr. 1.2).
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Erlaubt aber eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung keine impuls- oder tonhaltigen Geräusche, so bedarf es bei der Lärmprognose keiner gesonderten Zuschläge für derartige Geräusche, die ohnehin nicht zwangsläufig bei jeder Windkraftanlage auftreten (vgl. BayVGH, B.v. 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 - Rn. 17 m.w.N.) und deren Auftreten der Kläger für den hier streitgegenständlichen Anlagentyp nur unter Verweis auf eine nicht näher belegte Vergleichbarkeit mit einem anderen Anlagentyp pauschal behauptet.
  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 22 ZB 16.1445

    Drittanfechtungsklage gegen die Genehmigung von zwei Windkraftanlagen

    Die Anwendung eines Vertrauensbereichszuschlags im Bereich von etwa 2 bis 2, 5 dB dann, wenn noch keine Dreifach-Vermessung der WKA vorliegt, ist in der Praxis der Schallimmissionsprognosen für WKA gebräuchlich und in der Rechtsprechung für den Normalfall nicht auf Bedenken gestoßen (…vgl. z.B. VG Augsburg, U.v. 30.9.2015 - Au 4 K 14.1347 u.a. - juris Rn. 118;… BayVGH, B.v. 20.11.2014 - 22 ZB 14.1828 - juris Rn. 11 und 15; B.v. 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 - juris Rn. 15 und 18 und B.v. 10.8.2015 - 22 ZB 15.1113 - BayVBl 2016, 95, Rn. 1, 15 und 17).
  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für …

    Zwar ist immer eine Einzelfallbetrachtung durchzuführen, die etwa auch die Häufung von Windkraftanlagen und die erhöhte Lage der Anlagen beachtet (BayVGH, B.v. 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 - juris Rn. 24).
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

    Im Übrigen ist in den Genehmigungsbescheiden in den Nebenbestimmungen Ziffer 1.3 geregelt, dass von den Windenergieanlagen keine ton- oder impulshaltigen Geräusche ausgehen dürfen, sodass bei einer Lärmprognose keine gesonderten Zuschläge für derartige Geräusche gefordert werden dürfen (vgl. VGH München, Beschluss vom 20.11.2014, 22 ZB 14.1829 - juris Rz. 17).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Im Gegenteil kann nicht bei jedem Anlagentyp die Impulshaftigkeit des Betriebs vermutet werden (BayVGH vom 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829 - Rn. 17).
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