Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden; behaupteter Verhaltenswandel nach Erlass der hierauf gestützten erweiterten Gewerbeuntersagung; Ermessensausübung beim Erlass einer erweiterten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund langjähriger Verletzungen der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 30.04.2015 - RO 5 K 14.1723
- VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung hängt ausschließlich davon ab, dass im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier also bei Zustellung des Bescheids vom 18. September 2014 - Tatsachen vorlagen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ergibt (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - Rn. 15).Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung über eine erweiterte Gewerbeuntersagung nicht rechtswidrig, wenn ihr zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 18).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung hängt ausschließlich davon ab, dass im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier also bei Zustellung des Bescheids vom 18. September 2014 - Tatsachen vorlagen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ergibt (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2;… BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - Rn. 15). - BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79
Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung über eine erweiterte Gewerbeuntersagung nicht rechtswidrig, wenn ihr zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9/11;… BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419
Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Zum anderen sind auf Schätzungen beruhende Steuerbescheide zur Steuerschuld grundsätzlich ebenso verbindlich wie auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhenden Steuerbescheide (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - Rn. 21 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.07.2013 - 2 ZB 13.969
Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen
Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
Es kann dahinstehen, ob der Antrag wegen fehlender fristgerechter Darlegung im Sinne von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO unzulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 2 ZB 13.969 - juris Rn. 1 ff.), da der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, aber als Berufung begründet hat, welche ein anderes Rechtsmittel darstellt.
- VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.537
Einfache Gewerbeuntersagung
Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen zuletzt BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris; B.v. 22.7.2015 - 22 ZB 15.1331 - juris; B.v. 11.6.2015 - 22 ZB 15.1004 - juris; B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris; B.v. 11.3.2015 - 22 ZB 14.2823 - KommunalPraxis BY 2015, 230; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - NZI 2015, 776; B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris; OVG NRW, Be.v. 24.6.2015 - 4 B 220/15 und 4 B 224/15 - juris; B.v. 25.3.2015 - 4 B 1480/14 - juris; SächsOVG, B.v. 30.3.2015 - 3 A 334/13 - NVwZ-RR 2015, 532; B.v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris; OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - NZI 2015, 776).
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