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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,21104
VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331 (https://dejure.org/2015,21104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331 (https://dejure.org/2015,21104)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 22 ZB 15.1331 (https://dejure.org/2015,21104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden; behaupteter Verhaltenswandel nach Erlass der hierauf gestützten erweiterten Gewerbeuntersagung; Ermessensausübung beim Erlass einer erweiterten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung aufgrund langjähriger Verletzungen der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
    Die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung hängt ausschließlich davon ab, dass im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier also bei Zustellung des Bescheids vom 18. September 2014 - Tatsachen vorlagen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ergibt (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - Rn. 15).

    Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung über eine erweiterte Gewerbeuntersagung nicht rechtswidrig, wenn ihr zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9/11; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
    Die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung hängt ausschließlich davon ab, dass im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier also bei Zustellung des Bescheids vom 18. September 2014 - Tatsachen vorlagen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ergibt (st. Rspr. seit BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2;… BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - Rn. 15).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
    Ist ein Gewerbetreibender in Bezug auf andere gewerbliche Betätigungen unzuverlässig und ist die Untersagung auch hinsichtlich dieser Betätigungen erforderlich, so ist eine Ermessensentscheidung über eine erweiterte Gewerbeuntersagung nicht rechtswidrig, wenn ihr zumindest konkludent die maßgebliche Erwägung entnommen werden kann, die anderweitige Gewerbeausübung sei so wahrscheinlich, dass sich die Untersagung darauf erstrecken soll (BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - BVerwGE 65, 9/11;… BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
    Zum anderen sind auf Schätzungen beruhende Steuerbescheide zur Steuerschuld grundsätzlich ebenso verbindlich wie auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhenden Steuerbescheide (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - Rn. 21 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.07.2013 - 2 ZB 13.969

    Fehlende Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.07.2015 - 22 ZB 15.1331
    Es kann dahinstehen, ob der Antrag wegen fehlender fristgerechter Darlegung im Sinne von § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO unzulässig ist (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2013 - 2 ZB 13.969 - juris Rn. 1 ff.), da der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, aber als Berufung begründet hat, welche ein anderes Rechtsmittel darstellt.
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