Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SchfHwG § 25 Abs. 2; BayVwVfG Art. 28 Abs. 1
Unterbliebene Vornahme von Überprüfungsarbeiten und Messungen innerhalb der im Feuerstättenbescheid hierfür festgesetzten Frist; Einräumung einer ca. zweiwöchigen, am 31. Dezember endenden Nachfrist für die Durchführung dieser Arbeiten durch die zuständige Behörde; ...
- rechtsportal.de
BayVwVfG Art. 28 Abs. 1 ; SchfHwG § 25 Abs. 2
Unterbleiben der Vornahme von Überprüfungsarbeiten und Messungen innerhalb der im Feuerstättenbescheid hierfür festgesetzten Frist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterbleiben der Vornahme von Überprüfungsarbeiten und Messungen innerhalb der im Feuerstättenbescheid hierfür festgesetzten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 03.08.2016 - AN 4 K 16.224
- VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 18.10.1993 - 24 B 93.22
Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914
Rn. 11 1. Ebenso wie bereits das Verwaltungsgericht kann es auch der Verwaltungsgerichtshof dahinstehen lassen, ob aus Anlass einer Klage, in der nur (noch) ein behördlicher Kostenlastausspruch, der in Zusammenhang mit dem Erlass eines Verwaltungsakts getroffen wurde, und/oder der zugehörige Kostenansatz angefochten werden, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, auf dem die Kostenlastentscheidung bzw. der Kostenansatz aufbauen, dann vollumfänglich zu überprüfen ist, wenn sich die behördliche "Hauptsacheentscheidung" - wie hier - bereits erledigt hat, oder ob insoweit eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle (z. B. dahingehend, ob der Kostenschuldner den Erlass des kostenpflichtigen Verwaltungsakts im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KG "veranlasst" hat) genügt (für eine nur summarische Überprüfung BayVGH, B. v. 18.10.1993 - 24 B 93.22 - BayVBl 1994, 310/311; U. v. 18.7.1997 - 22 B 97.268 - BayVBl 1998, 500/501). - VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268
Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu …
Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914
Rn. 11 1. Ebenso wie bereits das Verwaltungsgericht kann es auch der Verwaltungsgerichtshof dahinstehen lassen, ob aus Anlass einer Klage, in der nur (noch) ein behördlicher Kostenlastausspruch, der in Zusammenhang mit dem Erlass eines Verwaltungsakts getroffen wurde, und/oder der zugehörige Kostenansatz angefochten werden, die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts, auf dem die Kostenlastentscheidung bzw. der Kostenansatz aufbauen, dann vollumfänglich zu überprüfen ist, wenn sich die behördliche "Hauptsacheentscheidung" - wie hier - bereits erledigt hat, oder ob insoweit eine eingeschränkte gerichtliche Kontrolle (z. B. dahingehend, ob der Kostenschuldner den Erlass des kostenpflichtigen Verwaltungsakts im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KG "veranlasst" hat) genügt (für eine nur summarische Überprüfung BayVGH, B. v. 18.10.1993 - 24 B 93.22 - BayVBl 1994, 310/311; U. v. 18.7.1997 - 22 B 97.268 - BayVBl 1998, 500/501).
- VG Mainz, 11.02.2020 - 1 L 29/20
Eilrechtsschutz gegen Zweitbescheid; Heilung des Mangels der Zustellung an …
Unmittelbar aus dem Wortlaut des § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG folgt, dass der Erlass des in dieser Bestimmung vorgesehenen Zweitbescheids eine dem Grunde nach gebundene behördliche Entscheidung darstellt (BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 22 ZB 16.1914 -, juris, Rn. 12; VG Augsburg…, Urteil vom 28. September 2017 - Au 5 K 17.1195 -, juris, Rn. 44).Dahingehend verbleibt der Behörde beim Vollzug des § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG ein Ermessensspielraum zum einen hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem sie den Zweitbescheid erlässt, zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 22 ZB 16.1914 -, juris, Rn. 13; VG Augsburg…, Urteil vom 28. September 2017 - Au 5 K 17.1195 -, juris, Rn. 44).
- VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 4 K 16.01704
Verpflichtung eines Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmens zur Vorlage …
Der Ausgleich der widerstreitenden Gesichtspunkte erfolgt nach dem Rechtsgedanken des § 161 Abs. 2 VwGO, nach dem die Erfolgsaussichten eines in der Hauptsache erledigten Rechtsstreits nur mehr summarisch zu überprüfen sind (BayVGH, B.v. 18.10.1993 - 24 B 93.92 - NVwZ-RR 1994, 548/549; B.v. 27.11.1995 - 20 B 93.866 - NVwZ-RR 1997, 23/24;… B.v. 9.6.2008 - 11 ZB 08.1047 - juris Rn. 17; offengelassen: BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 11;… sich anschließend: VGH BW, U.v. 11.9.2015 - 3 S 411/15 - juris Rn. 36; Széchenyi: Das Verhältnis zwischen Grundverwaltungsakt, Zwangsmittelandrohung und Kostenentscheidung am Beispiel der Erledigung und des vorläufigen Rechtsschutzes, BayVBl. 2013, 9-12). - VG Stuttgart, 22.09.2022 - 18 K 436/21
Schornsteinfegerrechtlicher Zweitbescheid; Adressat; Auslegung; …
Dementsprechend ist etwa in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass der zuständigen Behörde bei dem Erlass des Zweitbescheides kein Entscheidungsspielraum mehr hinsichtlich der Frage zukommt, welche Kehr- und Überprüfungsmaßnahmen geboten sind (Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 -, juris Rn. 13, Weber, GewArch 2019, 63 f.;… Schira, Schornsteinfegerhandwerksgesetz, § 25 Rn. 10).
- OVG Niedersachsen, 06.12.2021 - 8 PA 109/21
Befangenheit; Beschwerdeausschluss; Bestimmtheit; Bezirksschornsteinfeger, …
Ein Ermessen bestand lediglich hinsichtlich des Zeitpunktes und der Länge der Nachfrist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 -, juris Rn. 13). - VG Bayreuth, 10.12.2024 - B 8 S 24.1197
Rechtsschutz gegen die Androhung der Ersatzvornahme (Zweitbescheid), …
Ein Ermessensspielraum der Behörde beim Erlass eines Zweitbescheids verbleibt zum einen nur hinsichtlich des Zeitpunkts seines Erlasses und zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 13). - VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497
Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …
Der Zweitbescheid soll gewährleisten, dass die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten rechtzeitig und vollständig durchgeführt werden (…vgl. Seidel/Fischer/Kreiser, Schornsteinfeger-Handwerksrecht, 2. Auflage April 2019, § 25 SchfHwG Rn. 34;… OVG NW, B.v. 26.7.2018 - 4 B 967/18 - juris Rn. 14 ff.; BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 12 ff.;… VG SH, B.v. 24.11.2021 - 6 B 32/21 - juris Rn. 15 f.). - VG Würzburg, 04.03.2020 - W 8 S 20.247
Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
Ein Ermessensspielraum verbleibt der Behörde beim Vollzug des § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG zum einen nur hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem sie den Zweitbescheid erlässt, und zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris). - VG Bayreuth, 14.08.2025 - B 8 K 23.260
Zweitbescheid, Zentralheizung, Wohnungseigentumsgemeinschaft, Gemeinschaft der …
Rn. 37 2.2.2 Ein Ermessensspielraum verbleibt der Behörde beim Vollzug des § 25 Abs. 2 Satz 1 SchfHwG zum einen nur hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem sie den Zweitbescheid erlässt, zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 13;… Schira, Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, Berufsrecht und Versorgung, Kommentar, 3. Auflage 2018, § 25 Rn. 10), nicht aber hinsichtlich der Frage, welche Kehr- und Überprüfungsmaßnahmen geboten sind (…VG Stuttgart, U.v. 22.9.2022 - 18 K 436/21 - juris Rn. 66). - VG Würzburg, 08.03.2019 - W 8 S 19.175
Anordnung der Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr- und …
Ein Ermessensspielraum verbleibt der Behörde beim Vollzug des § 25 Abs. 2 S. 1 SchfHwG zum einen nur hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem sie den Zweitbescheid erlässt, zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris). - VG München, 17.07.2019 - M 32 S 19.2964
Feuerstättenbescheid des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers
So verbleibt der Ermessensspielraum der Behörde beim Erlass eines Zweitbescheids zum einen nur hinsichtlich des Zeitpunkts seines Erlasses und zum anderen hinsichtlich der Bemessung der darin für die Durchführung der ausstehenden Arbeiten zu setzenden Nachfrist (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2016 - 22 ZB 16.1914 - juris Rn. 13). - VG Augsburg, 28.09.2017 - Au 5 K 17.1195
Kostenforderung für einen brandschutzrechtlichen Zweitbescheid
- VG Würzburg, 15.07.2019 - W 8 K 19.174
Erfolglose Klage gegen Zweitbescheid zur Durchführung von Kehr- und …
- VG Bayreuth, 13.03.2024 - B 8 K 21.1277
Feuerstättenbescheid bei Rechtsnachfolger, Angemessenheit von Erledigungsfristen
- VG Schleswig, 24.11.2021 - 6 B 32/21
Einstweiliger Rechtschutz gegen Bescheid im Schornsteinfegerrecht
- VG Würzburg, 18.10.2021 - W 8 K 21.775
Rechtmäßiger Zweitbescheid bzgl. Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten
- VG Regensburg, 22.04.2020 - RN 5 K 18.1209
Zweitbescheid nach SchfHwG - Annexkompetenz
- VG Ansbach, 19.05.2017 - AN 4 K 16.02290
Zum Erlass eines Zweitbescheids nach Bestandskraft eines Feuerstättenbescheids
- VG Bayreuth, 02.04.2020 - B 4 S 20.173
Zweitbescheid nach dem SchfHwG
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