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| VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366 |
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Rechtmäßigkeit der Untersagung eines Kfz-Handelsgewerbes aufgrund des Vorwurfs des missbräuchlichen Ausgebens von Kurzzeitkennzeichen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Untersagung eines Kfz-Handelsgewerbes aufgrund des Vorwurfs des missbräuchlichen Ausgebens von Kurzzeitkennzeichen
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.12.2015 - AN 4 K 14.1623
- VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 12.01.2011 - 4St RR 171/10
Kennzeichenmissbrauch: Strafbarkeit der Abgabe von Kurzzeitkennzeichen an Dritte …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366
Rn. 18 Offensichtlich unzutreffend sei die im angefochtenen Urteil geäußerte Auffassung des Verwaltungsgerichts, die gegen die Klägerin ergangenen Strafbefehle seien vor dem Hintergrund des Urteils des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) als rechtmäßig anzusehen.Rn. 26 Unter einem "Ausgeben" von Kennzeichen im Sinn von § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe von Kennzeichen zu verstehen (OLG München, U. v. 12.1.2011 - 4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171/172).
Ein "Vertreiben" von Kennzeichen liegt vor, wenn Kennzeichen im Rahmen einer wiederkehrenden Tätigkeit verkauft werden (OLG München, U. v. 12.1.2011 a. a. O. S. 173).
Rn. 31 Ungeeignet, die Voraussetzungen des Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO darzutun, ist auch die Behauptung der Klägerin, das vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Urteil des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) sei vorliegend nicht einschlägig.
Rn. 36 "Besondere Schwierigkeiten" ergeben sich entgegen dem Vorbringen in Abschnitt I.2.b der Antragsbegründung ferner nicht aus dem Umstand, dass das Oberlandesgericht München im Urteil vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171/173) sich zu den "Behördengepflogenheiten im Umgang mit der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen" ausdrücklich ebenso wenig geäußert hat wie zu dem "Vorstellungsbild der [dortigen] Angeklagten darüber, dass wegen der zwischen ihnen und der Zulassungsstelle geübten Praxis sie von der Rechtmäßigkeit ihres Vorgehens ausgingen".
Rn. 37 Besondere Schwierigkeiten der Rechtssache resultieren schließlich nicht aus dem Vorbringen, die dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) zugrunde liegende Rechtsauffassung sei nicht unumstritten.
Da dieser Autor die von ihm vertretene Auffassung, § 22a Abs. 1 Nr. 1 StVG greife nur dann ein, wenn ein "Schildermacher" nicht von der zuständigen Verwaltungsbehörde zugeteilte Kennzeichen herstellt oder vertreibt, lediglich apodiktisch in den Raum stellt, ohne sie näher zu begründen, und er in der Fußnote 10 seines Aufsatzes selbst einräumen muss, dass diese Ansicht im fachlichen Schrifttum nicht geteilt wird, wären seine sich auf § 22a StVG beziehenden knappen Ausführungen auch dann nicht geeignet, die Richtigkeit der dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 12. Januar 2011 (4St RR 171/10 u. a. - ZfSch 2011, 171) zugrunde liegenden, mit historischen, gesetzessystematischen und teleologischen Argumenten eingehend begründeten Rechtsauffassung als "schwierig" im Sinn von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erscheinen zu lassen, wenn sich die Antragsbegründung auf die einschlägigen Passagen im Aufsatz von Blum (…a. a. O.) bezogen hätte.
- BVerwG, 25.01.2005 - 9 B 38.04
Planfeststellung; Lärmschutz; Verkehrslärm; Schienenbonus; Erschütterungen; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366
Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe die aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO resultierende Pflicht verletzt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, kann ein Beteiligter, der - wie bei der Klägerin der Fall - bereits im ersten Rechtszug anwaltlich vertreten war, grundsätzlich nur dann durchdringen, wenn er in der mündlichen Verhandlung einschlägige Beweisanträge gestellt hat (…Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014 § 124 Rn. 191 m. w. N.; vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO z. B. BVerwG, B. v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; B. v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447/449). - BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92
Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366
Mit der Rüge, das Verwaltungsgericht habe die aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO resultierende Pflicht verletzt, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, kann ein Beteiligter, der - wie bei der Klägerin der Fall - bereits im ersten Rechtszug anwaltlich vertreten war, grundsätzlich nur dann durchdringen, wenn er in der mündlichen Verhandlung einschlägige Beweisanträge gestellt hat (…Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014 § 124 Rn. 191 m. w. N.; vgl. zur entsprechenden Rechtslage im Rahmen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO z. B. BVerwG, B. v. 13.3.1992 - 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268; B. v. 25.1.2005 - 9 B 38.04 - NVwZ 2005, 447/449). - BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12
Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.04.2016 - 22 ZB 16.366
Anders verhält es sich nur dann, wenn sich eine Beweiserhebung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 28.5.2013 - 7 B 46.12 - juris Rn. 4 m. w. N.;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014 § 124 Rn. 191 m. w. N.).
- VGH Bayern, 29.03.2017 - 22 ZB 17.244
Gewerbeuntersagung in Bezug auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die bloße Verwirklichung der materiellen Kriterien, an die die Rechtsordnung den Befund der Unzuverlässigkeit knüpft, genügt selbst dann, wenn eine solche Gegebenheit aus dem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten einer Person resultiert, ohne dass deswegen gegen sie eine strafgerichtliche Entscheidung ergangen sein muss (BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20).Gleichwohl kommt rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidungen in einem Gewerbeuntersagungsverfahren indizielle Wirkung dafür zu, dass der vom Strafgericht zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht (BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22).
- VG München, 14.11.2024 - M 16 K 19.497
Gewerbeuntersagung, gewerberechtliche Unzuverlässigkeit, Schornsteinfeger …
Hierbei können schuldmindernde Umstände eine Rolle spielen (…BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9 f.; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).Die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle dabei so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als der Betroffene diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.9.2023 - 22 ZB 22.2089 - juris Rn. 19;… BayVGH, B.v. 18.9.2023 - 22 ZB 22.2170 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
Auch die Einstellung eines strafrechtlichen Verfahrens steht demnach einer eigenständigen Würdigung und Bewertung der Erkenntnisse in einem Verwaltungs- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen (…vgl. hierzu BVerfG, B.v. 16.1.1991 - 1 BvR 1326/90 - juris Rn. 21; BVerwG, B.v. 28.4.1998 - 3 B 174/97 - juris Rn 4; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 f. m.w.N.).
- VG Ansbach, 27.04.2016 - AN 4 E 16.00662
Umzulässiger Antrag auf Gestattung der Fortführung eines Gewerbebetriebes durch …
Der diesbezüglich von der Antragstellerin gestellte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 6. April 2016, 22 ZB 16.366, als unbegründet abgelehnt.
- VG Aachen, 02.12.2024 - 10 L 738/24
Bestimmender Einfluss eines unzuverlässigen Dritten; Alleingesellschafter; …
Rn. 54 Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.284 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2016 - 22 ZB 16.366 -, juris, Rn. 20.Rn. 69 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 4 B 31/17 -, juris, Rn. 21, und vom 30. November 2016 - 4 A 880/14 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 22 ZB 16.366 -, juris, Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 4 K 5220/10 -, juris, Rn. 7; VG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 4 K 3207/09 -, juris, Rn. 35; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 7 L 495/10 -, juris, Rn. 7; Marcks/Heß, in: Landmann/Rohmer, GewO, 92. Ergänzungslieferung, Dezember 2023, § 35 Rn. 42; Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 40a.
- VG Aachen, 13.06.2025 - 10 L 36/25
Alleingesellschafter der Alleingesellschafterin; Einzelprokurist; …
Rn. 53 Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.284 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2016 - 22 ZB 16.366 -, juris, Rn. 20.Rn. 68 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 4 B 31/17 -, juris, Rn. 21, und vom 30. November 2016 - 4 A 880/14 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 22 ZB 16.366 -, juris, Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 4 K 5220/10 -, juris, Rn. 7; VG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 4 K 3207/09 -, juris, Rn. 35; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 7 L 495/10 -, juris, Rn. 7; Marcks/Heß, in: Landmann/Rohmer, GewO, 92. Ergänzungslieferung, Dezember 2023, § 35 Rn. 42; Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 40a.
- VG Aachen, 13.06.2025 - 10 L 37/25
Mehrheitsgesellschafter; Einzelprokurist; Identifikationsfigur
Rn. 53 Bay. VGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 22 ZB 16.284 -, juris, Rn. 10, und vom 6. April 2016 - 22 ZB 16.366 -, juris, Rn. 20.Rn. 68 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 31. März 2017 - 4 B 31/17 -, juris, Rn. 21, und vom 30. November 2016 - 4 A 880/14 -, juris, Rn. 6; Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 22 ZB 16.366 -, juris, Rn. 20; VG Stuttgart, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 4 K 5220/10 -, juris, Rn. 7; VG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 2010 - 4 K 3207/09 -, juris, Rn. 35; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 7 L 495/10 -, juris, Rn. 7; Marcks/Heß, in: Landmann/Rohmer, GewO, 92. Ergänzungslieferung, Dezember 2023, § 35 Rn. 42; Ennuschat, in: Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 40a.
- VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.931
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogenen Straftaten
Maßgeblich ist vielmehr, ob zur Überzeugung der zuständigen Amtsträger in der öffentlichen Verwaltung und der zur Kontrolle ihrer Entscheidungen berufenen Verwaltungsgerichte feststeht, dass der Gewerbetreibende ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den Schluss rechtfertigt, er werde seinen beruflichen Pflichten künftig (weiterhin) nicht nachkommen (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.8.2021 - 22 ZB 21.1302 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).Rn. 35 Gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle dürfen die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als - wie hier - der Betroffene diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
- VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451
Klage gegen Gewerbeuntersagung
Rn. 28 1.1.2 Auch das strafrechtlich geahndete Fehlverhalten des Klägers rechtfertigt für sich genommen die Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit des Klägers (…vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9 f.; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 zu den anzuwendenden Maßstäben).Rn. 41 Die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen bei der Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als der Betroffene - wie hier - diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 18.9.2023 - 22 ZB 22.2170 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 7.11.2022 - 22 ZB 22.278 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
- VG München, 13.11.2020 - M 16 K 19.3272
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerbebezogener Straftaten
Maßgeblich ist vielmehr, ob zur Überzeugung der zuständigen Amtsträger in der öffentlichen Verwaltung und der zur Kontrolle ihrer Entscheidungen berufenen Verwaltungsgerichte feststeht, dass der Gewerbetreibende ein Verhalten an den Tag gelegt hat, das den Schluss rechtfertigt, er werde seinen beruflichen Pflichten künftig (weiterhin) nicht nachkommen (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 m.w.N.).Rn. 31 Die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit dürfen gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile und Strafbefehle so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als der Betroffene diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils oder des Strafbefehls sprechen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
- VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.2516
Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung
Hierbei können schuldmindernde Umstände eine Rolle spielen (…BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.284 - juris Rn. 9 f.; BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 20 jeweils m.w.N.).Gegen den Betroffenen erlassene rechtskräftige Strafurteile dürfen die zuständigen Behörden und die Verwaltungsgerichtsbarkeit so lange als ein Indiz dafür werten, dass der der strafgerichtlichen Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, als - wie hier - der Betroffene diese Vermutung nicht mit beachtlichen Argumenten erschüttert oder unabhängig hiervon gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit des Strafurteils sprechen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.4.2016 - 22 ZB 16.366 - juris Rn. 22;… BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 36 ff.).
- VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.1722
Widerruf der Betrauung als Prüfingenieur wegen Unzuverässigkeit
- VGH Bayern, 27.01.2025 - 22 ZB 24.549
Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 4 A 880/14
Feststellung der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit eines Gwerbetreibenden; …
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 22 ZB 22.1451
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
- VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes
- VG Augsburg, 27.03.2025 - Au 5 K 23.1966
Strafgerichtliche Verurteilung wegen gewerbebezogener Straftaten als Grundlage …
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