Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Drittanfechtungsklage; optisch bedrängende Wirkung; freie Beweiswürdigung; sog. 10-H-Regelung
- rechtsportal.de
Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen auf einem bewaldeten Höhenrücken; Würdigung der optisch bedrängenden Wirkung als zumutbar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen auf einem bewaldeten Höhenrücken; Würdigung der optisch bedrängenden Wirkung als zumutbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 09.10.2015 - RO 7 K 14.2102
- VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7
Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.). - VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …
Auszug aus VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7
Dies wäre nur der Fall, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausginge, namentlich Umstände überginge, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachten würde (vgl. BayVGH, B. v. 14.3.2013 -22 ZB 13.103/104 - Rn. 11 m. w. N.).
- VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
Errichtung einer Photovoltaikanlage
Ein entscheidungserheblicher Fehler bei der Überzeugungsbildung könnte vorliegen, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausginge, namentlich Umstände überginge, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachten würde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 ZB 15.2639
Nachweis besonderer Sachkunde für öffentliche Bestellung zum Sachverständigen
Durchgreifende rechtliche Bedenken gegen diese Art der Sachverhaltsermittlung, Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung ergeben sich aus den Darlegungen des Klägers nicht; der Kläger legt nicht dar, inwiefern das Verwaltungsgericht die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung überschritten haben soll, namentlich einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt angenommen oder Umstände übergangen haben soll, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder dass es objektiv willkürlich entschieden, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hätte (…vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103/104 - juris Rn. 11 und vom 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463
Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von …
Die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung sind aber nur dann verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 12, BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris, Rn. 13, m.w.N.). - VGH Bayern, 17.08.2018 - 22 ZB 18.581
Strahlenschutzrechtliche Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
Ein entscheidungserheblicher Fehler bei der Überzeugungsbildung kann vorliegen, wenn ein Gericht von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, namentlich Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätten aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich gewesen ist oder wenn das Gericht gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hat (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650
Darlegungsanforderungen im Antrag auf Zulassung der Berufung - Richterliche …
Rn. 12 Die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung wären nur dann verletzt, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausginge, namentlich Umstände überginge, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachten würde (vgl. BayVGH, B. c. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris, Rn. 13, m. w. N.).
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