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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28709
VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165 (https://dejure.org/2018,28709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165 (https://dejure.org/2018,28709)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. September 2018 - 22 ZB 18.1165 (https://dejure.org/2018,28709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 2; GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Erweiterte Gewerbeuntersagung zur Ausübung eines angemeldeten Gewerbes aufgrund von Steuerschulden und gewerbebezogenen Ordnungswidrigkeiten; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterte Gewerbeuntersagung zur Ausübung eines angemeldeten Gewerbes aufgrund von Steuerschulden und gewerbebezogenen Ordnungswidrigkeiten; Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Die Rechtmäßigkeit eines auf § 35 GewO gestützten Verwaltungsakts aber beurteilt sich ausschließlich nach den Gegebenheiten, die bei Abschluss des verwaltungsbehördlichen Verfahrens bestehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1/2); später eingetretene Entwicklungen sind insofern ohne Belang.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Der in diesen Vorschriften verwendete Begriff des "Darlegens" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; er meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 10.92 - NJW 1993, 2825;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 15;… B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Der in diesen Vorschriften verwendete Begriff des "Darlegens" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; er meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 10.92 - NJW 1993, 2825;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 15;… B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Auf diese Weise entstandenen Steuerschulden kommt jedoch keine geringere Aussagekraft für die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zu, als das bei Steuerrückständen der Fall ist, die auf eine Steuererklärung oder -anmeldung des Betroffenen beruhen (BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 27.8.2018 - 22 ZB 18.1562 - BA Rn. 25).
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Nur ergänzend ist bei alledem festzuhalten, dass eine ggf. gleichwohl erfolgte Kündigung des Mandats und ein damit u. U. einhergehendes Erlöschen der der Klagebevollmächtigten erteilten Vollmacht dem Gericht gegenüber erst von dem Zeitpunkt an Wirksamkeit erlangt hätte, an dem dem Gericht eine diesbezügliche Mitteilung zugegangen wäre (BVerwG, U.v. 13.12.1982 - 9 C 894.80 - BayVBl 1983, 667/668).
  • VGH Bayern, 27.08.2018 - 22 ZB 18.1562

    Tatsächliche Gewerbeausübung als Voraussetzung einer erweiterten …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Auf diese Weise entstandenen Steuerschulden kommt jedoch keine geringere Aussagekraft für die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zu, als das bei Steuerrückständen der Fall ist, die auf eine Steuererklärung oder -anmeldung des Betroffenen beruhen (…BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10; B.v. 27.8.2018 - 22 ZB 18.1562 - BA Rn. 25).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Auf diese Weise entstandenen Steuerschulden kommt jedoch keine geringere Aussagekraft für die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden zu, als das bei Steuerrückständen der Fall ist, die auf eine Steuererklärung oder -anmeldung des Betroffenen beruhen (…BayVGH, B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19; B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 27.8.2018 - 22 ZB 18.1562 - BA Rn. 25).
  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 ZB 16.12

    Erfolglose Klage der Nachbargemeinde gegen Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Der in diesen Vorschriften verwendete Begriff des "Darlegens" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; er meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 10.92 - NJW 1993, 2825;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6; B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 15;… B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 22 ZB 16.283

    Gewerbeentzug bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Der in diesen Vorschriften verwendete Begriff des "Darlegens" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; er meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 10.92 - NJW 1993, 2825; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 15;… B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165
    Der in diesen Vorschriften verwendete Begriff des "Darlegens" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; er meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 10.92 - NJW 1993, 2825;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… B.v. 18.5.2016 - 22 ZB 16.12 - juris Rn. 15; B.v. 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 05.06.2025 - 22 CS 25.214

    Beschwerde gegen einen stattgebenden Beschluss zur Anordnung bzw. …

    Denn die Prognose über die künftige Rechtskonformität der beruflichen Betätigung eines Gewerbetreibenden, der außer der Steuerentrichtungsauch die Steuererklärungspflicht missachtet hat, stellt sich keinesfalls günstiger dar als das bei einem Unternehmer der Fall ist, dem lediglich die finanziellen Mittel fehlen, um aufgelaufene Steuerschulden zu begleichen, oder der aus anderen Gründen hierzu nicht bereit ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 22 ZB 18.1165 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 02.10.2018 - 22 ZB 18.1841

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Denn Steuerforderungen aufgrund von Steuerschätzungen sind in steuerlicher Hinsicht - solange sie nicht rechtsverbindlich korrigiert worden sind - ebenso zu bezahlen wie die auf Steuererklärungen oder -anmeldungen beruhenden Steuerforderungen; gewerberechtlich spricht die Missachtung einer auf Schätzungen beruhenden Steuerforderung nicht weniger gegen die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden als die Missachtung einer rechnungsbasierten Forderung (BayVGH, B.v. 4.9.2018 - 22 ZB 18.1165 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VG Köln, 05.09.2023 - 1 L 1221/23
    Rn. 32 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 22 ZB 20.127 -, Rn. 30, juris, und vom 4. September 2018 - 22 ZB 18.1165 -, Rn. 24, juris.
  • VG Köln, 05.09.2023 - 1. Kammer
    Rn. 32 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 22 ZB 20.127 -, Rn. 30, juris, und vom 4. September 2018 - 22 ZB 18.1165 -, Rn. 24, juris.
  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 22 ZB 19.172

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Denn die Prognose über die künftige Rechtskonformität der beruflichen Betätigung eines Gewerbetreibenden, der außer der Steuerentrichtungsauch noch die Steuererklärungspflicht missachtet hat (nur unter dieser Voraussetzung kommt es zu Steuerschätzungen), stellt sich nicht günstiger dar als bei einem Unternehmer, der mangels finanzieller Mittel oder aus anderen Gründen die aufgelaufenen Steuerschulden nicht begleichen kann oder will (…vgl. z.B. BayVGH, B.v. 23.3.2020 - 22 ZB 18.1514 - juris Rn. 30; B.v. 4.9.2018 - 22 ZB 18.1165 - juris Rn. 24;… B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
  • VG Köln, 05.09.2023 - 1 L 1375/23
    Rn. 32 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Mai 2020 - 22 ZB 20.127 -, Rn. 30, juris, und vom 4. September 2018 - 22 ZB 18.1165 -, Rn. 24, juris.
  • VG Gießen, 05.09.2019 - 8 K 3080/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

    Denn die Prognose über die künftige Rechtskonformität der beruflichen Betätigung eines Gewerbetreibenden, der außer der Steuerentrichtungs- auch die Steuererklärungspflicht missachtet hat (nur unter dieser Voraussetzung kommt es zu Steuerschätzungen), stellt sich keinesfalls günstiger dar als dies bei einem Unternehmer der Fall ist, dem lediglich die finanziellen Mittel fehlen, um aufgelaufene Steuerschulden zu begleichen, oder der aus anderen Gründen hierzu nicht bereit ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.09.2018 - 22 ZB 18.1165 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).
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