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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24088
VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422 (https://dejure.org/2018,24088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422 (https://dejure.org/2018,24088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 2018 - 22 ZB 18.1422 (https://dejure.org/2018,24088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Berufung gegen die Zwangsbelastung eines Grundstücks durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zum Zweck des Baus u. Betriebs einer 110 kV-Hochspannungsleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung der Berufung gegen die Zwangsbelastung eines Grundstücks durch Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zum Zweck des Baus u. Betriebs einer 110 kV-Hochspannungsleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 22 ZB 16.715

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Untersagung eines Gaststättengewerbes

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Außerdem muss sich das fristgerecht Dargelegte letztlich zweifelsfrei noch einzelnen Zulassungsgründen zuordnen lassen; der Verwaltungsgerichtshof braucht sich nicht aus einem "Gemenge" das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (…BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 22 ZB 15.2476 - Rn. 8, BayVGH, B.v. 11.5.2016 - 22 ZB 16.715 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - Rn. 15, jeweils m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57- 59 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2015, § 124a Rn. 49 m.w.N.;… Dietz in Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409

    Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Zur Eignung vorgelegter Sachverständigengutachten hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein solches Gutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein kann, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BayVGH, B.v. 6.9.2011 -14 ZB 11.409 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 22 ZB 15.2476

    Zulassung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fischwirtin

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Außerdem muss sich das fristgerecht Dargelegte letztlich zweifelsfrei noch einzelnen Zulassungsgründen zuordnen lassen; der Verwaltungsgerichtshof braucht sich nicht aus einem "Gemenge" das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (…BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 22 ZB 15.2476 - Rn. 8, BayVGH, B.v. 11.5.2016 - 22 ZB 16.715 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - Rn. 15, jeweils m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57- 59 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2015, § 124a Rn. 49 m.w.N.;… Dietz in Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 22 ZB 18.1178

    Pflicht zur Prüfung der Heizanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Außerdem muss sich das fristgerecht Dargelegte letztlich zweifelsfrei noch einzelnen Zulassungsgründen zuordnen lassen; der Verwaltungsgerichtshof braucht sich nicht aus einem "Gemenge" das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 22 ZB 15.2476 - Rn. 8, BayVGH, B.v. 11.5.2016 - 22 ZB 16.715 - juris Rn. 16;… BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - Rn. 15, jeweils m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57- 59 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2015, § 124a Rn. 49 m.w.N.;… Dietz in Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.03.2016 - 22 ZB 16.283

    Gewerbeentzug bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Außerdem muss sich das fristgerecht Dargelegte letztlich zweifelsfrei noch einzelnen Zulassungsgründen zuordnen lassen; der Verwaltungsgerichtshof braucht sich nicht aus einem "Gemenge" das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (…BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris Rn. 13;… BayVGH, B.v. 13.12.2016 - 22 ZB 15.2476 - Rn. 8, BayVGH, B.v. 11.5.2016 - 22 ZB 16.715 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 9.3.2016 - 22 ZB 16.283 - juris Rn. 6;… BayVGH, B.v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - Rn. 15, jeweils m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57- 59 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2015, § 124a Rn. 49 m.w.N.;… Dietz in Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36; jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189

    Gerichtliche Überprüfung der Benotung eines Meisterprüfungsprojekts

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (vgl. z.B. B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 19;… B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m.w.N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Ein entscheidungserheblicher Fehler bei der Überzeugungsbildung könnte vorliegen, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausginge, namentlich Umstände überginge, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachten würde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.09.2013 - 22 ZB 13.1685

    Antrag auf Zulassung der Berufung; teilweise fehlende Darlegung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 07.08.2018 - 22 ZB 18.1422
    Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat (…vgl. z.B. B.v. 16.12.2015 - 22 ZB 15.2189 - juris Rn. 19; B.v. 10.9.2013 - 22 ZB 13.1685 - juris, Rn. 3 bis 6 m.w.N.), könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag.
  • VG Schleswig, 04.05.2023 - 6 A 148/19

    Klage gegen Eintragung einer Dienstbarkeit im Wege der Enteignung

    Dies deshalb, weil hier ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss mit einer dortigen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Enteignung gegeben ist, der nach dem Vorstehenden eine enteignungsrechtliche Vorwirkung hat, die grundsätzlich auch durch eine Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses durch den betroffenen Eigentümer zur Überprüfung hätte gestellt werden können sowie, weil die privaten Belange der Grundstückseigentümer im Planfeststellungsverfahren Berücksichtigung gefunden haben; insofern muss die grundsätzliche Zulässigkeit einer Enteignung nicht neu geprüft werden (vgl. dazu auch: VGH München, Beschluss vom 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 -, Juris Rn. 15).

    Es genügt, dass klar ist, dass Dritte tätig werden bzw. "ausüben" können; nicht wer (so auch ausdrücklich: VGH München, Beschluss vom 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 -, Juris Rn. 16).

    Durch die hier erfolgte Planfeststellung - auf die im angefochtenen Beschluss auch Bezug genommen wird - steht der insofern zulässige Umfang der Enteignung fest (vgl. dazu auch: VGH München, Beschluss vom 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 -, Juris Rn. 15).

    Weshalb es einer weiteren Reglementierung der Dienstbarkeit im Zwangsbelastungsbeschluss bedurft haben soll, ergibt sich aus den Darlegungen des Klägers nicht." (VGH München, Beschluss vom 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 -, Juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 24.07.2019 - 22 ZB 19.132

    Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen durch Straßenlaternen

    Insbesondere könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag (ständige Rechtsprechung. des Senats, vgl. nur BayVGH, B.v. 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 22 ZB 20.245

    Sicherheitsleistung für Bauschuttrecycling-Anlage

    Insbesondere könnte selbst die textliche Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens die substanzielle Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe schon deshalb nicht ersetzen, weil ein zeitlich vor dem angegriffenen Urteil erfolgter Vortrag - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermag (ständige Rechtsprechung. des Senats, vgl. nur BayVGH, B.v. 24.7.2019 - 22 ZB 19.132 - juris Rn. 15, B.v. 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.05.2020 - 22 ZB 19.172

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Solche Verweisungen genügen nicht dem Darlegungsgebot im Sinn des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, weil sie zeitlich vor dem Urteil liegen und daher - naturgemäß - die gebotene substantiierte Auseinandersetzung mit den zeitlich nachfolgenden Entscheidungsgründen des Verwaltungsgerichts nicht zu leisten vermögen (ständige Rechtsprechung. des Senats, vgl. nur BayVGH, B.v. 24.7.2019 - 22 ZB 19.132 - juris Rn. 15, B.v. 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 14 ZB 20.121

    Zur Darlegung der geltend gemachten Berufungszulassungsgründe bei mehreren …

    Denn aus diesem pauschalen Verweis auf erstinstanzliches klägerisches Vorbringen wird schon weder deutlich, auf welches genaue Vorbringen er sich beziehen soll, noch stellt er als solcher eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Argumentation des angegriffenen Urteils dar (vgl. BayVGH, B.v. 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 22 ZB 18.1582

    Häufigkeit der Kehr- und Überprüfungsarbeiten

    Außerdem muss sich das fristgerecht Dargelegte letztlich zweifelsfrei noch einzelnen Zulassungsgründen zuordnen lassen; der Verwaltungsgerichtshof braucht sich nicht aus einem "Gemenge" das herauszusuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 7.8.2018 - 22 ZB 18.1422 - juris Rn. 9, B.v. 11.11.2013 - 22 ZB 13.1604 - Rn. 15, jeweils m.w.N.;… Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 57- 59 m.w.N.;… Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2015, § 124a Rn. 49 m.w.N.;… Dietz in Gärditz, VwGO, § 124a Rn. 36; jeweils m.w.N.).
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