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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,28721
VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037 (https://dejure.org/2020,28721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037 (https://dejure.org/2020,28721)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2020 - 22 ZB 20.1037 (https://dejure.org/2020,28721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 22 ZB 17.2147

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Rn. 12 Dem Kläger ist auch nicht zu folgen, soweit er meint, sein Fall sei wie derjenige zu beurteilen, welcher Gegenstand des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - war.

    Der Prognose zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit ist der Gesamteindruck des Verhaltens des betreffenden Gewerbetreibenden im Einzelfall zugrunde zu legen (…vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8 m.w.N.), wie der Kläger selbst betont (vgl. S. 3 der Antragsbegründung vom 8.6.2020) und wie auch die vorgenannte Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - zeigt.

    Im erstinstanzlichen Urteil vom 12. September 2017 - M 16 K 16.3881 -, das Gegenstand der Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - (…juris Rn. 26) war, hat das Verwaltungsgericht dargelegt, warum die vom dortigen Kläger begangenen Steuerhinterziehungen trotz ihres Gewichts angesichts der Besonderheiten des Falles nicht ausreichten, um eine negative Prognose über seine künftige gewerbliche Betätigung zu rechtfertigen.

    Rn. 14 Der Kläger macht geltend, die von der Beklagten und dem Verwaltungsgericht angestellte negative Prognose zu dessen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit genüge nicht den Anforderungen, die der Verwaltungsgerichtshof betreffend eine solche Prognose aufgestellt habe; das angefochtene Urteil weiche insoweit von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ab, insbesondere von dessen Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 -.

    Ferner ist - entgegen der eventuellen Annahme des Klägers - dem Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - nicht der Rechtssatz zu entnehmen, es müssten neben dem einer strafrechtlichen Verurteilung zugrundeliegenden Sachverhalt weitere Anhaltspunkte vorliegen, um eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit annehmen zu können.

  • VGH Bayern, 24.09.2015 - 22 ZB 15.1722

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Darin (…a.a.O., juris Rn. 25) wird aufgezeigt, dass in dem Sachverhalt, der einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 24. September 2015 - 22 ZB 15.1722 - (…juris Rn. 12) zugrunde lag, für die dortige Bewertung neben einer strafgerichtlich geahndeten Steuerhinterziehung die unterbliebene Abgabe von Steuererklärungen und die Verletzung der Steuerentrichtungspflicht berücksichtigt wurden, wobei die beiden letzteren Pflichtverletzungen die dortige Prognose selbständig tragen konnten.

    In dieser Entscheidung (…juris Rn. 25) hat der Verwaltungsgerichtshof Bezug auf einen Fall genommen, welcher Gegenstand seines Beschlusses vom 24. September 2015 - 22 ZB 15.1722 - gewesen war; in die Gesamtbetrachtung, welche in diesem Fall die zuständige Behörde angestellt habe, seien zusätzlich zu der strafgerichtlich geahndeten Steuerhinterziehung der damaligen Klägerin die unterbliebene Abgabe von Steuererklärungen sowie Verletzungen der Steuerentrichtungspflicht eingegangen, wobei die beiden letztgenannten Verhaltensweisen die Prognose selbständig hätten tragen können.

  • VG München, 12.09.2017 - M 16 K 16.3881

    Rechtswidrigkeit des Widerrufes einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Im erstinstanzlichen Urteil vom 12. September 2017 - M 16 K 16.3881 -, das Gegenstand der Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - (…juris Rn. 26) war, hat das Verwaltungsgericht dargelegt, warum die vom dortigen Kläger begangenen Steuerhinterziehungen trotz ihres Gewichts angesichts der Besonderheiten des Falles nicht ausreichten, um eine negative Prognose über seine künftige gewerbliche Betätigung zu rechtfertigen.

    Insbesondere wurde nach den Feststellungen im Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 12. September 2017 - M 16 K 16.3881 - (…juris Rn. 20) bei der Strafzumessung bei Erlass eines Strafbefehls zu Gunsten des dortigen Klägers u.a. berücksichtigt, dass er an der vollständigen Aufklärung des Sachverhalts tatkräftig mitgewirkt und sich über seine steuerliche Vertreterin einsichtig gezeigt hatte.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Rn. 8 a) Solche ernstlichen Zweifel bestehen dann, wenn durch den Vortrag des Rechtsmittelführers ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Personenbeförderung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641;… Eyermann/Happ, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 62 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Rn. 8 a) Solche ernstlichen Zweifel bestehen dann, wenn durch den Vortrag des Rechtsmittelführers ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004, 542).
  • VGH Bayern, 03.08.2015 - 22 ZB 15.1271

    Gewerbeuntersagung wegen ungeordneter Vermögensverhältnisse eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Rückschlüsse aus einem Wohlverhalten während des laufenden Strafverfahrens und eines Untersagungsverfahrens sind nicht ohne weiteres möglich; auch vorliegend hat der Kläger keine nachprüfbaren Anhaltspunkte dafür benannt, dass er seine innere Haltung gegenüber dem Zeitpunkt der Tatbegehung aufgrund eines Reifeprozesses grundlegend geändert hätte (vgl. BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - Rn. 9 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2017 - 22 C 17.1016

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 17.08.2020 - 22 ZB 20.1037
    Der Prognose zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit ist der Gesamteindruck des Verhaltens des betreffenden Gewerbetreibenden im Einzelfall zugrunde zu legen (vgl. BayVGH, B.v. 13.7.2017 - 22 C 17.1016 - juris Rn. 8 m.w.N.), wie der Kläger selbst betont (vgl. S. 3 der Antragsbegründung vom 8.6.2020) und wie auch die vorgenannte Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 22 ZB 17.2147 - zeigt.
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 22 ZB 21.1302

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Rn. 11 1.2.1 Die Antragsbegründung besteht zu einem wesentlichen Teil (S. 2 unten bis S. 4 erster Absatz) - ohne dass dies gekennzeichnet wurde - aus einer beinahe wörtlichen Wiedergabe eines Beschlusses des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 9 und Rn. 12), einschließlich einer Wiedergabe des Vorbringens des dortigen Klägers.

    Außerdem ist nicht dargelegt, dass die vom Kläger in jenem Verfahren vorgebrachten Umstände auch für den vorliegenden Fall zutreffen (vgl. Antragsbegründung S. 3 erster Absatz, entnommen aus BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 9).

    Im Übrigen hatte der Senat in der vom Kläger weithin zitierten Entscheidung vom 17. August 2020 das Vorbringen des dortigen Klägers nicht für ausreichend gehalten, ernstliche Zweifel an der vom Verwaltungsgericht angenommenen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu wecken (BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 16.09.2026 - 22 ZB 26.1223

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Gewerbeuntersagung, Verurteilung wegen …

    Rn. 14 Zwar trifft es zu, dass bei der Prognose zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit alle maßgeblichen Umstände zu berücksichtigen sind, weil der Prognose der Gesamteindruck des Verhaltens des betreffenden Gewerbetreibenden im Einzelfall zugrunde zu legen ist (BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 12).
  • VG Augsburg, 17.10.2024 - Au 5 K 23.788

    Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber dem Geschäftsführer einer …

    Rn. 38 Sofern der Kläger auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 12. September 2017 (Az. M 16 K 16.3881) sowie den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. Dezember 2017 (Az. 22 ZB 17.2147) verweist, wonach eine begangene Steuerhinterziehung trotz ihres Gewichts im Einzelfall angesichts der Besonderheiten des Falles nicht ausreichen könne, um eine negative Prognose über die zukünftige gewerbliche Betätigung zu rechtfertigen, ist zunächst festzuhalten, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wegen insoweit fehlender Darlegungen der Rechtsmittelführerin keine Veranlassung hatte, zu entscheiden, ob er die Würdigung des Einzelfalls durch das Verwaltungsgericht teilt (BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 C 21.1940

    Streitwert bei erweiterter Gewerbeuntersagung

    Wenn keine näheren Anhaltspunkte hinsichtlich des erzielten oder erwarteten Gewinns bestehen (vgl. Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs) ergibt sich damit ein Streitwert von insgesamt 20.000 Euro (vgl. aus jüngerer Zeit BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576; B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362; B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037; zur Festsetzung dieses Streitwerts auch bei nur geringen Erträgen aus dem Gewerbe und bei mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit vgl. B.v. 27.6.2012 - 22 ZB 12.605 bzw. B.v. 15.3.2010 - 22 ZB 10.336; alle juris).
  • VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451

    Klage gegen Gewerbeuntersagung

    Rn. 43 Aus einer während und unter dem Druck eines anhängigen Strafverfahrens und/oder eines späteren Gewerbeuntersagungsverfahrens gezeigten Phase des Wohlverhaltens des Betroffenen kann nicht ohne weiteres auf einen grundlegenden Einstellungswandel geschlossen werden (…vgl. u.a. BayVGH, B.v. 17.10.2022 - 22 ZB 22.856 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 22 C 21.1788

    Erfolglose Streitwertbeschwerde (Widerruf einer Gewerbeerlaubnis)

    Demnach ist der Streitwert auf mindestens 15.000 Euro festzusetzen, wenn keine Anhaltspunkte für einen höheren erzielten oder erwarteten Gewinn bestehen (…vgl. für den Widerruf einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO etwa BayVGH, B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - juris Rn. 39; für den im Streitwertkatalog wortgleich formulierten Fall der Gewerbeuntersagung vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576; B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362; B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037; alle juris;… für andere Obergerichte vgl. exemplarisch OVG Saarl, B.v. 29.8.2017 - 1 A 399/17 - juris Rn. 14).
  • VG München, 09.02.2022 - M 16 K 21.2040

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

    Rückschlüsse aus einem Wohlverhalten während des laufenden Strafverfahrens und eines Untersagungsverfahrens sind dabei nicht ohne weiteres möglich (BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 - juris Rn. 21;… BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris Rn. 9 jeweils m.w.N.).
  • VG München, 17.08.2021 - M 16 K 19.3540

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis, Unzuverlässigkeit, Schließungsanordnung, …

    Aus der während und unter dem Druck des anhängigen Strafverfahrens, insbesondere auch während des Bewährungszeitraums, gezeigten Phase des Wohlverhaltens des Klägers kann nicht ohne weiteres auf einen grundlegenden Einstellungswandel geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 25.05.2021 - M 16 K 20.1858

    Erfolglose Klage gegen eine Gewerbeuntersagung

    Davon abgesehen kann aus einer während und unter dem Druck eines anhängigen Strafverfahrens, insbesondere auch während eines Bewährungszeitraums, gezeigten Phase des Wohlverhaltens der Betroffenen nicht ohne weiteres auf einen grundlegenden Einstellungswandel geschlossen werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.01.2022 - 22 C 21.2496

    Erfolglose Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss im Verfahren gegen den …

    Demnach ist der Streitwert auf mindestens 15.000 Euro festzusetzen, wenn keine Anhaltspunkte für einen höheren erzielten oder erwarteten Gewinn bestehen (…vgl. für den Widerruf einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO etwa BayVGH, B.v. 8.9.2014 - 22 ZB 13.1049 - juris Rn. 39; für den im Streitwertkatalog wortgleich formulierten Fall der Gewerbeuntersagung vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576; B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362; B.v. 17.8.2020 - 22 ZB 20.1037; alle juris;… für andere Obergerichte vgl. exemplarisch OVG Saarl, B.v. 29.8.2017 - 1 A 399/17 - juris Rn. 14).
  • VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.2516

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerhinterziehung

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