Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- BAYERN | RECHT
GewO § 35 Abs. 1 S. 1
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erweiterte Untersagung des Gewerbes 'Durchführung von Tätowierungen' bei Annahme der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden; Hang zur Missachtung geltender Vorschriften durch die Häufung von Straftaten
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Erweiterte Untersagung des Gewerbes 'Durchführung von Tätowierungen' bei Annahme der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden; Hang zur Missachtung geltender Vorschriften durch die Häufung von Straftaten
Verfahrensgang
- VG München, 25.11.2021 - M 16 K 20.2475
- VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Eigentums- oder Vermögensdelikte eines Gewerbetreibenden darauf schließen lassen können, dass er dazu neigt, sich fremdes Eigentum oder Vermögen in strafbarer Weise zu verschaffen, und die betroffenen Rechtsgüter nicht respektiert (BayVGH, B.v. 22.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 17;… U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28;… B.v. 21.8.2012 - 22 C 12.1256 - juris Rn. 8).Rn. 21 Auch über den Bereich der hier nicht im Mittelpunkt stehenden Eigentumsdelikte hinaus kann eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen sein, wenn die Häufung von Straftaten einen Hang zur Missachtung geltender Vorschriften erkennen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 19;… VG Würzburg, U.v. 22.7.2020 - W 6 K 20.380 - juris Rn. 24;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 39 m.w.N.).
- BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15;… BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 15; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
- BVerwG, 16.11.2010 - 6 B 58.10
Versammlungsfreiheit; Eingriffsgrundlage; Bekanntgabe eines Verwaltungsakts
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich (Klärungsfähigkeit), bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (Klärungsbedürftigkeit, vgl. BVerwG, B.v. 16.11.2010 - 6 B 58.10 - juris Rn. 3). - BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97
Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Rn. 16 1.3.1 Das Verwaltungsgericht ist vom zutreffenden Maßstab ausgegangen, soweit es darauf hingewiesen hat, dass nicht das Strafurteil, sondern das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu dem Urteil geführt hat, eine Gewerbeuntersagung erfordern könne (…BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 7), und die Verwaltungsgerichte in eigener Verantwortung prüfen müssten, ob die der Bestrafung zugrunde liegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigten (BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10). - VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909
Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Eigentums- oder Vermögensdelikte eines Gewerbetreibenden darauf schließen lassen können, dass er dazu neigt, sich fremdes Eigentum oder Vermögen in strafbarer Weise zu verschaffen, und die betroffenen Rechtsgüter nicht respektiert (…BayVGH, B.v. 22.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 17; U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - juris Rn. 28;… B.v. 21.8.2012 - 22 C 12.1256 - juris Rn. 8). - BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Rn. 23 Das Verwaltungsgericht hat insoweit zu Recht hervorgehoben, dass es auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände nicht ankommt (BVerwG, B.v. 11.11.1996 - 1 B 226.96 - juris Rn. 4). - BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95
Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Rn. 16 1.3.1 Das Verwaltungsgericht ist vom zutreffenden Maßstab ausgegangen, soweit es darauf hingewiesen hat, dass nicht das Strafurteil, sondern das Verhalten des Gewerbetreibenden, das zu dem Urteil geführt hat, eine Gewerbeuntersagung erfordern könne (BVerwG, B.v. 23.5.1995 - 1 B 78.95 - juris Rn. 7), und die Verwaltungsgerichte in eigener Verantwortung prüfen müssten, ob die der Bestrafung zugrunde liegenden Tatsachen eine Verneinung der Zuverlässigkeit rechtfertigten (…BVerwG, B.v. 26.2.1997 - 1 B 34.97 - juris Rn. 10). - BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99
Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Klärungsbedürftig ist die Rechtsfrage nur dann, wenn ihre Beantwortung sich nicht ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt und sie sich auch nicht auf Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung mithilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation beantworten lässt (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.1999 - 4 B 72.99 - juris Rn. 7;… Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 28;… Kraft in Eyermann, VwGO, § 132 Rn. 20). - VG Würzburg, 22.07.2020 - W 6 K 20.380
Gewerbeübergreifende Unzuverlässigkeit bei Vermögensdelikten (Mitwirkung an …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292
Rn. 21 Auch über den Bereich der hier nicht im Mittelpunkt stehenden Eigentumsdelikte hinaus kann eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen sein, wenn die Häufung von Straftaten einen Hang zur Missachtung geltender Vorschriften erkennen lässt (…vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 19; VG Würzburg, U.v. 22.7.2020 - W 6 K 20.380 - juris Rn. 24;… Ennuschat in Ennuschat/Wank/Winkler, GewO, 9. Aufl. 2020, § 35 Rn. 39 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.08.2012 - 22 C 12.1256
Erweiterte Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit
- OVG Bremen, 18.04.2023 - 1 LB 27/23
Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; …
Eine Mehrzahl kleinerer Verstöße kann zur Annahme einer Unzuverlässigkeit führen, wenn die Häufung von Rechtsverstößen einen Hang zur Missachtung geltender Vorschriften erkennen lässt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292, juris Rn. 20, 21;… Ennuschat, a.a.O., § 35 Rn. 39).Ob bei diesem Delikt stets ein Gewerbebezug anzunehmen ist, ist ohne Belang, denn auch ein Verhalten außerhalb der Gewerbeausübung kann für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden herangezogen werden, soweit sich daraus Rückschlüsse auf Charakter oder Verhaltensweisen des Gewerbetreibenden ziehen lassen, die ihrerseits auch für sein Gewerbe relevant werden können (BayVGH, Beschl. v. 26.01.2023 - 22 ZB 22.1292, juris Rn. 20).
- VGH Bayern, 12.02.2026 - 11 B 25.631
Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für den grenzüberschreitenden gewerblichen …
Darüber hinaus kann eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit z.B. zu bejahen sein, wenn Straftaten - insbesondere im Fall der Häufung - einen allgemeinen Hang zur Missachtung geltender Vorschriften erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2023 - 22 ZB 22.1292 - juris Rn. 21;… Brüning a.a.O. Rn. 23e). - VGH Bayern, 12.05.2023 - 22 C 23.124
Bestimmung des Streitwerts bei Klage gegen Gewerbeuntersagung
Wenn keine näheren Anhaltspunkte hinsichtlich des erzielten oder erwarteten Gewinns bestehen (vgl. Nr. 54.2.1 des Streitwertkatalogs), ergibt sich damit ein Streitwert von insgesamt 20.000 Euro (vgl. aus jüngerer Zeit BayVGH, B.v. 26.1.2023 - 22 ZB 22.1292; B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229; B.v. 3.3.2021 - 22 ZB 20.1576, jeweils juris).
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