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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20634
VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291 (https://dejure.org/2022,20634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.07.2022 - 22 ZB 22.291 (https://dejure.org/2022,20634)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 22 ZB 22.291 (https://dejure.org/2022,20634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
    Rn. 14 Maßgeblich für das Vorliegen der Zuverlässigkeit des Klägers - hier unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Untersagungsbescheids (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
    Sollten dem Kläger Angaben über offene Forderungen und geleistete Zahlungen nicht möglich sein, spräche dies eher gegen seine gewerberechtliche Zuverlässigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229

    Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
    Rn. 18 Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21 m.w.N.) näher begründet, weshalb dem Kläger seine strafrechtliche Verurteilung im Rahmen des Untersagungsverfahrens entgegengehalten werden konnte, obwohl die Taten bereits mehrere Jahre zurücklagen (…UA Rn. 38 f.).
  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
    Rn. 3 Mit weiterem Bescheid vom 22. Januar 2020 sprach die Beklagte auch gegen die TFG G. GmbH Import-Export eine erweiterte Gewerbeuntersagung aus (vgl. Verfahren 22 ZB 22.294).
  • VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
    Rn. 35 vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 22 ZB 22.291 -, juris Rn. 14.

    Rn. 37 vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 26. Juli 2022 - 22 ZB 22.291 -, juris Rn. 14.

  • OVG Bremen, 18.04.2023 - 1 LB 27/23

    Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; …

    Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis können folglich unter dem Aspekt der fehlenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit begründen (BayVGH, Beschl. v. 26.07.2022 - 22 ZB 22.291, juris Rn. 12 ff.;… Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO , 88. EL März 2022, § 35 Rn. 46).
  • VG München, 09.02.2024 - M 16 K 23.3451

    Klage gegen Gewerbeuntersagung

    Rn. 27 Es ist hierbei nicht Sache der Behörde oder des Gerichts, sondern allein Sache der Klagepartei, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis von Anfang an nicht vorlagen bzw. im maßgeblichen Zeitpunkt - insbesondere wegen späterer Gläubigerbefriedigung - nicht mehr vorlagen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14;… BayVGH, B.v. 21.9.2018 - 22 ZB 18.1043 - juris Rn. 11 f.;… BayVGH, B.v. 28.8.2013 - 22 ZB 13.1419 - juris Rn. 19 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 22 ZB 22.2032

    Zeitpunkt für Unzuverlässigkeitsentscheidung iSd § 35 Abs. 1 GewO

    Gegenüber dem Zeitpunkt des Bescheiderlasses veränderte Umstände - wie vorliegend - können nur im Rahmen eines Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) von Relevanz sein (…vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 22 C 21.2935 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 22 ZB 22.1738

    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

    Gegenüber dem Zeitpunkt des Bescheiderlasses veränderte Umstände - wie vorliegend - können nur im Rahmen eines Wiedergestattungsverfahrens (§ 35 Abs. 6 GewO) von Relevanz sein (…vgl. BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 22 C 21.2935 - juris Rn. 7 m.w.N.; B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit

    Rn. 3 Mit weiterem Bescheid vom 22. Januar 2020 sprach die Beklagte auch gegen den Geschäftsführer der Klägerin eine erweiterte Gewerbeuntersagung aus (vgl. Verfahren 22 ZB 22.291).
  • VG Bayreuth, 03.06.2025 - B 8 S 25.426

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit auf Grund Eintragungen im …

    Sofern der Schuldner bereits die Anordnung einer Eintragung im Schuldnerverzeichnis für unzutreffend hält, stehen ihm Rechtsbehelfe zur Verfügung (§ 882d Abs. 1, Abs. 2 ZPO; vgl. auch § 882e Abs. 4 ZPO), über die er mit Bekanntgabe der Eintragungsanordnung zu belehren ist (§ 882d Abs. 3 ZPO); eine vorzeitige Löschung von Eintragungen kann gem. § 882e Abs. 3 ZPO erreicht werden, insbesondere bei Nachweis der vollständigen Gläubigerbefriedigung (§ 882e Abs. 3 Nr. 1 ZPO) (BayVGH, B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.1555

    Gewerbeuntersagung wegen Überschuldung

    Daher ist nicht maßgeblich, wie sich die tatsächlichen Verhältnisse nach Abschluss des behördlichen Untersagungsverfahrens weiterentwickelt haben (…st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, B.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - BVerwGE 152, 39 - juris Rn. 15; U.v. 2.2.1982 - 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 - juris, LS 2; BayVGH, B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.291 - juris Rn. 14).
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