Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GewO § 35 Abs. 1
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VG München, 08.10.2021 - M 16 K 20.936
- VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294
Rn. 14 Maßgeblich für das Vorliegen der Zuverlässigkeit der Klägerin - hier unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - ist der Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Untersagungsbescheids (BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - juris Rn. 15 f. m.w.N.). - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294
Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9). - VGH Bayern, 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862
Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294
Sollten der Klägerin Angaben über offene Forderungen und geleistete Zahlungen nicht möglich sein, spräche dies eher gegen ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2021 - 22 ZB 21.1862 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 24.01.2022 - 22 ZB 21.229
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294
Rn. 18 Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2022 - 22 ZB 21.229 - juris Rn. 21 m.w.N.) näher begründet, weshalb dem Geschäftsführer der Klägerin seine strafrechtliche Verurteilung im Rahmen des Untersagungsverfahrens entgegengehalten werden konnte, obwohl die Taten bereits mehrere Jahre zurücklagen (…UA Rn. 29). - VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.294
Rn. 3 Mit weiterem Bescheid vom 22. Januar 2020 sprach die Beklagte auch gegen den Geschäftsführer der Klägerin eine erweiterte Gewerbeuntersagung aus (vgl. Verfahren 22 ZB 22.291).
- OVG Bremen, 18.04.2023 - 1 LB 27/23
Gaststättenerlaubnis; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit; …
- VGH Bayern, 11.06.2024 - 22 ZB 23.1014
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit
Er setzt sich auch nicht damit auseinander, dass es nach der Rechtsprechung des Senats (B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.294 - juris Rn. 14 m.w.N.) Aufgabe des Klägers ist, Umstände vorzutragen, die den Schluss zulassen, dass die Eintragungen im Vollstreckungsportal überholt sind, weil die Forderungen der Gläubiger inzwischen befriedigt sind. - VGH Bayern, 26.07.2022 - 22 ZB 22.291
Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Rn. 3 Mit weiterem Bescheid vom 22. Januar 2020 sprach die Beklagte auch gegen die TFG G. GmbH Import-Export eine erweiterte Gewerbeuntersagung aus (vgl. Verfahren 22 ZB 22.294). - VGH Bayern, 11.06.2024 - 22 ZB 23.1013
Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit
Die Klägerin setzt sich auch nicht damit auseinander, dass es nach der Rechtsprechung des Senats (B.v. 26.7.2022 - 22 ZB 22.294 - juris Rn. 14 m.w.N.) Aufgabe der Klägerin bzw. ihres Geschäftsführers ist, Umstände vorzutragen, die den Schluss zulassen, dass die Eintragungen im Vollstreckungsportal überholt sind, weil die Forderungen der Gläubiger inzwischen befriedigt sind.
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