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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,30351
VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124 (https://dejure.org/2024,30351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124 (https://dejure.org/2024,30351)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. September 2024 - 22 ZB 23.1124 (https://dejure.org/2024,30351)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1123

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Rn. 1 Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger, Geschäftsführer einer GmbH, die Klägerin im Verfahren 22 ZB 23.1123 ist, seine in erster Instanz erfolglose Klage auf Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 11. Januar 2021 weiter, mit dem ihm die künftigen selbstständigen Betätigungen "Im- und Export von Kraftfahrzeugen (neu und gebraucht); Im- und Export von Kraftfahrzeugersatzteilen; Im- und Export von Baumaschinen und -geräten; Vermietung von Kraftfahrzeugen" - bisher unselbstständig in der GmbH ausgeübt - im stehenden Gewerbe untersagt wurden.

    Rn. 6 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie auf die vorgelegten Behördenakten, auch im Verfahren 22 ZB 23.1123, verwiesen.

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Davon ist immer dann auszugehen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und wenn sich nicht ohne nähere Prüfung die Frage beantworten lässt, ob die Entscheidung möglicherweise im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426.17 - juris Rn. 34; BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 1 B 114.94

    Gründe für die Zulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus dem vom Kläger angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1994 (1 B 114.94 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 22 ZB 16.2177

    Gewerbeuntersagung wegen fehlender gewerberechtlicher Zuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Ein sinnvolles und erfolgversprechendes Tilgungs- und Sanierungskonzept (d.h. einen realistischen Plan, der eine Wegfertigung der Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und der tatsächlich und konsequent verwirklicht wird; vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 22 ZB 16.2177 - juris Rn. 16) hat der Kläger nicht vorgelegt.
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Denn die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig (…stRspr. des Senats, B.v. 11.6.2024 - 22 ZB 23.1013 - juris Rn. 13;… B.v. 1.6.2023 - 22 ZB 22.2472 - juris Rn. 11;… B.v. 11.1.2022 - 22 ZB 21.1937 - juris Rn. 39 m.w.N.; B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.1088 - juris Rn. 13) und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist.
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Hohe Steuerrückstände - wie vorliegend - sind grundsätzlich ein Beleg für die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit (BayVGH, B.v. 5.11.2014 - 22 ZB 14.2221 - juris Rn. 18, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.362 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 22.10.2021 - 22 ZB 21.1938

    Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Ein etwaiges Verschulden des Steuerberaters der GmbH müsste sich die GmbH und damit auch der Kläger im Übrigen zurechnen lassen (…BayVGH, B.v 18.9.2023 - 22 ZB 23.1019 - juris Rn. 15; B.v. 22.10.2021 - 22 ZB 21.1938 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2015 - 22 C 15.760

    Langjährige Verletzung der Steuererklärungs- und der Steuerentrichtungspflicht …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Solchen Schätzungsbescheiden kommt bezüglich der Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen (…näher hierzu BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10; B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Solchen Schätzungsbescheiden kommt bezüglich der Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen (…näher hierzu BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19; B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 28.02.2022 - 22 ZB 21.360

    Klage gegen Gewerbeuntersagung gegenüber dem Vertretungsberechtigten einer GmbH

    Auszug aus VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1124
    Solchen Schätzungsbescheiden kommt bezüglich der Verbindlichkeit der in ihnen enthaltenen feststellenden Regelungen (insbesondere über das Bestehen und die Höhe einer Steuerschuld) grundsätzlich die gleiche rechtliche Wirkung wie solchen Steuerbescheiden zu, die auf einer Steuererklärung oder auf einer von Amts wegen erfolgten Ermittlung der für die Besteuerung maßgeblichen Tatsachen beruhen (näher hierzu BayVGH, B.v. 28.2.2022 - 22 ZB 21.360 - juris Rn. 19;… B.v. 13.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10;… B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 05.11.2014 - 22 ZB 14.2221

    Widerruf einer Maklererlaubnis; erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit …

  • VGH Bayern, 01.06.2023 - 22 ZB 22.2472

    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 18.09.2023 - 22 ZB 23.1019

    Aufhebung einer erweiterten Gewerbeuntersagung

  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 22 ZB 21.1937

    Zurechenbarkeit der Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH

  • OVG Bremen, 11.03.2024 - 1 LA 323/23

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden bzgl. Unzuverlässigkeit eines …

  • VGH Bayern, 11.06.2024 - 22 ZB 23.1013

    Klage gegen Untersagung der Ausübung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 8 ZB 18.33113

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen grundlegender Änderung der …

  • VGH Bayern, 10.09.2026 - 22 ZB 25.1451

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, Steuerschulden, Abtretung einer …

    Hohe Steuerrückstände - wie vorliegend - sind grundsätzlich ein Beleg für die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit (BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15).

    Darunter ist ein realistischer Plan zu verstehen, der eine Wegfertigung der Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und der tatsächlich und konsequent verwirklicht wird (BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 9.1.2024 - 4 B 896/23 - juris Rn. 6).

    Dafür ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Gewerbetreibende das von ihm verfolgte Tilgungs- und Sanierungskonzept auch vorlegt (vgl. BayVGH, B.v. 26.6.2026 -22 ZB 26.765 - juris 14; B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2026 - 5 MB 8/26

    Erweiterte Untersagung der Ausübung eines Gewerbes

    Die Festsetzung und Fälligkeit der - ggf. geschätzten - Steuer reicht grundsätzlich aus, um bei Nichtbegleichung der Steuerschuld die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit zu begründen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. März 1997 - 1 B 72.97 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris Rn. 4; 1; VGH München, Beschluss vom 11. September 2024 - 22 ZB 23.1124 -, juris Rn. 15).

    Der Unzuverlässigkeitsgrund der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt "nach" (nicht "an") einem sinnvollen und erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet, das heißt er einen realistischen Plan, der eine Wegfertigung seiner Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt, tatsächlich und konsequent verwirklicht (vgl. VGH München…, Beschluss vom 13. September 2016 - 22 ZB 16.255 -, juris Rn. 85;… Beschluss vom 5. Dezember 2016 - 22 ZB 16.2177 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 11. September 2024 - 22 ZB 23.1124 -, juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 26.06.2026 - 22 ZB 26.765

    Gewerbeuntersagung, Steuerrückstände, Zukunftsprognose, Sanierungskonzept, …

    Darunter ist ein realistischer Plan zu verstehen, der eine Wegfertigung der Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und der tatsächlich und konsequent verwirklicht wird (BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15 m.w.N.;… OVG NW, B.v. 9.1.2024 - 4 B 896/23 - juris Rn. 6).

    Dafür ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Gewerbetreibende das von ihm verfolgte Tilgungs- und Sanierungskonzept auch vorlegt (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 07.08.2025 - 22 CS 25.1113

    Verwaltungsgerichte, Zwangsgeldfestsetzung, Unzuverlässigkeit, …

    Darunter ist ein realistischer Plan zu verstehen, der eine Wegfertigung der Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und der tatsächlich und konsequent verwirklicht wird (BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dafür ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Gewerbetreibende das von ihm verfolgte Tilgungs- und Sanierungskonzept auch vorlegt (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 21.01.2025 - 22 ZB 24.510

    Untersagung einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Darunter ist ein realistischer Plan zu verstehen, der eine Wegfertigung der Verbindlichkeiten innerhalb überschaubarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarten lässt und der tatsächlich und konsequent verwirklicht wird (BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Dafür ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Gewerbetreibende das von ihm verfolgte Tilgungs- und Sanierungskonzept auch vorlegt (vgl. BayVGH, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 07.10.2025 - 22 ZB 25.1343

    Klage gegen erweiterte Gewerbeuntersagung

    Denn die Nichtabgabe der Vermögensauskunft rechtfertigt die Annahme, dass der Gewerbetreibende nicht nur leistungsunfähig, sondern auch leistungsunwillig (stRspr. des Senats, B.v. 11.9.2024 - 22 ZB 23.1124 - juris Rn. 13 m.w.N.) und damit gewerberechtlich unzuverlässig ist.
  • VGH Bayern, 11.09.2024 - 22 ZB 23.1123

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH wegen Steuerschulden

    Rn. 6 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten beider Rechtszüge sowie auf die vorgelegten Behördenakten, auch im Verfahren 22 ZB 23.1124, verwiesen.
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