Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.02.1999 - 22 ZB 97.1961 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,44640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 23.04.2009 - 22 ZB 07.819
Nacherhebung von Abwasserabgaben
Entgegen dieser Auffassung ist in der Rechtsprechung abschließend geklärt, dass auch die Überschreitung der zulässigen Werte bei Störfällen für die Berechnung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen ist (BVerwG vom 20.8.1997 BVerwGE 105, 144; BayVGH vom 19.2.1999 Az. 22 ZB 97.1961). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2019 - 9 N 90.18
Abwasserabgabenerhebung bei Probebetrieb; Rechtsfolge der Verfehlung …
Das schließt auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls ein (…VGH München, Beschluss 23. April 2009 - 22 ZB 07.819 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 19. Februar 1999 - 22 ZB 97.1961 -, juris Rn. 2.). - VG Bayreuth, 11.02.2015 - B 4 K 13.481
Abwasserabgabe; verwertbare Wasserprobe; Störfall, betriebsintern (verneint); …
Rn. 45 Nach ständiger Rechtsprechung sind auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen (BayVGH vom 23.04.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22; vom 19.02.1999 Az. 22 ZB 97.1961 RdNr. 2; BVerwG vom 20.08.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19). - VG Würzburg, 13.02.2007 - W 4 K 06.529 Sofern die "4 aus 5-Regel" (§ 6 Abs. 1 AbwV) nicht anwendbar ist, kann von einer Erhöhung der Abwasserabgabe nicht deshalb abgesehen werden, weil ein Störfall vorgelegen habe (siehe BVerwG, U.v. 20.08.1997, BVerwGE 105, 144; BayVGH, B.v. 19.02.199, 22 ZB 97.1961).2.
- VG Augsburg, 28.03.2012 - Au 6 K 11.144
Ausreichende Begründung eines Abwasserabgabenbescheids
Rn. 33 Nach ständiger Rechtsprechung sind auch erhebliche Überschreitungen von Überwachungswerten infolge eines unverschuldeten Störfalls bei der Festsetzung der Abwasserabgabe zu berücksichtigen (BayVGH vom 23.4.2009 Az. 22 ZB 07.819 RdNr. 22; vom 19.2.1999 Az. 22 ZB 97.1961 RdNr. 2; BVerwG vom 20.8.1997 Az. 8 B 169/97 RdNr. 19).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.